Das Arztgehalt angestellter Ärztinnen und Ärzte wird durch Tarifverträge für Ärzte ...
Wer nach Abschluss des Medizinstudiums auf die Suche nach dem passenden ersten Arbeitgeber geht, hat die Qual der Wahl. Die Kliniklandschaft hält eine Vielzahl an unterschiedlichen Einrichtungen bereit. Um die Entscheidung des passenden Krankenhauses oder ambulanten Betriebes für den Karrierestart zu erleichtern, fasst der folgende Artikel wichtige Informationen zum Arbeitsumfeld und der Weiterbildung, den geltenden Tarifverträgen sowie den Arbeitszeiten und Freizeitregelungen innerhalb der jeweiligen Einrichtungen zusammen.
Kommunale Krankenhäuser
Kommunale Krankenhäuser dienen der breiten gesundheitlichen Versorgung der Allgemeinbevölkerung und sind daher üblicherweise deutlich größer als Privatkrankenhäuser aber kleiner als Universitätskliniken. Rund 55 Prozent aller Klinikärzte in Deutschland sind in kommunalen Krankenhäusern beschäftigt.
Arbeitsumfeld und Weiterbildung
Assistenzärzte, die in kommunalen Krankenhäusern mit ihrer ärztlichen Weiterbildung beginnen, profitieren zumeist von der Größe und den guten Organisationsstrukturen der Einrichtung. Üblicherweise stehen ausreichend Stellen zur Verfügung, sodass benötigte Rotationen sowie Interventionen und operative Eingriffe zeitnah, in der im Logbuch benannten Anzahl, absolviert werden können. Kommunale Krankenhäuser haben üblicherweise ein großes Einzugsgebiet und sind im Bereich der internistischen und chirurgischen Versorgung gut aufgestellt. Assistenzärzte sehen eine Vielzahl an verschiedenen Krankheiten und Verletzungen und dürfen diese oftmals bereits schnell eigenverantwortlich behandeln. In kommunalen Krankenhäusern steht die klinische Versorgung von Patienten im Vordergrund. Wissenschaftliches Arbeiten spielt, wenn überhaupt, nur eine kleine Rolle. Wer gerne schnell eigenständig arbeiten möchte, eher flache Hierarchien bevorzugt und eine fundierte Ausbildung in einem der größeren medizinischen Fächer anstrebt, ist in einem kommunalen Krankenhaus gut aufgehoben.
Tarifverträge
Für Ärzte, die in kommunalen Krankenhäusern beschäftigt sind, gilt der Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser (TV-Ärzte VKA). Berufsanfänger erhalten im ersten Jahr ein Gehalt von rund 5.290 Euro (brutto), wobei sich dieses jährlich steigert und nach einer Erfahrungszeit von 5 Jahren rund 6.800Euro (brutto) beträgt.
Dienste und Zuschläge
Überstunden und Nachtarbeit werden in kommunalen Krankenhäusern mit 15 Prozent pro Stunde vergütet, Sonntagsarbeit mit 25 Prozent. Wer an Feiertagen arbeitet erhält pro Stunde 35 Prozent mit Freizeitausgleich und 135 Prozent, wenn keine Möglichkeit zum Freizeitausgleich besteht.
Arbeitszeit
In kommunalen Krankenhäusern beträgt die Wochenarbeitszeit 40 Stunden.
Urlaub und Benefits
Jährlich besteht Anspruch auf 30 Urlaubstage. Wer Bereitschaftsdienste in der Nacht übernimmt kann mit zwei zusätzlichen Urlaubstagen rechnen.
Unikliniken
Uniklinken sind an die jeweiligen Fakultäten einer medizinischen Hochschule angegliedert und üblicherweise größer als kommunale oder private Krankenhäuser. Universitätskliniken gelten als maximalversorgende Einrichtungen.
Arbeitsumfeld und Weiterbildung
An Unikliniken besteht die Möglichkeit zur ärztlichen Weiterbildung in allen ärztlichen Fächern, da grundsätzlich alle Fachrichtungen vertreten sind. Universitäre Kliniken behandeln eine Vielzahl an Patienten und bieten dabei alle gängigen und speziellen Therapiemaßnahmen an und profitieren zusätzlich vom Vorteil des kurzfristigen, intensiven interdisziplinären Austauschs. Aufgrund der Nähe zur Hochschule stehen neben der medizinischen Versorgung von Patienten auch die Lehre und Forschung im Vordergrund und Assistenzärzte profitieren von regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen. Wer eine akademische Karriere anstrebt oder in der Zukunft auf einen Chefarztposten hofft, ist an einer Universitätsklinik sicherlich gut aufgehoben. Berufseinsteiger sollten damit rechnen, dass gerade zu Beginn aufgrund des ungewohnt hohen Arbeitspensums oftmals Überstunden anfallen. Um sich über die Abläufe innerhalb einer Fachklinik und die dort vorherrschenden hierarchischen Strukturen einen groben Überblick zu verschaffen, lohnt sich oftmals eine Hospitation.
Tarifverträge
Nach dem aktuell geltenden Tarifvertrag für Ärzte an Unikliniken (TV Ärzte TdL) verdienen Berufsanfänger im ersten Jahr etwa 5.300 Euro (brutto), nach drei Jahren ist mit einem monatlichen Gehalt von etwa 6.200 Euro (brutto) und ab sechs Jahren mit 6.800 Euro (brutto) zu rechnen.
Dienste und Zuschläge
Jede Überstunde wird mit 15 Prozent zusätzlich vergütet, Samstagsarbeit zwischen 13 und 21 Uhr mit 20 Prozent und Sonntagsarbeit mit 25 Prozent pro Stunde. An Feiertagen belaufen sich die Zuschläge wie an kommunalen Häusern auf 35 Prozent mit Freizeitausgleich beziehungsweise 135 Prozent ohne Freizeitausgleich.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit an einer Uniklinik beläuft sich vertraglich auf 42 Stunden pro Woche.
Urlaub und Benefits
Der Urlaubsanspruch pro Jahr beträgt 30 Tage.
Private Träger
In Deutschland befindet sich jedes dritte Krankenhaus in privater Trägerschaft. Private Kliniken sind für gewöhnlich kleinere Einrichtungen und bieten üblicherweise ein reduziertes Spektrum an spezialisierten Therapiemaßnahmen in bestimmten Fachbereichen an, sind hinsichtlich der apparativen Ausstattung jedoch immer auf dem neusten Stand.
Arbeitsumfeld und Weiterbildung
Der wirtschaftliche Aspekt spielt in Privatklinken eine große Rolle, weswegen Behandlungen und insbesondere operative Eingriffe kosteneffizient durchgeführt werden müssen. Eine Privatklink eignet sich als Arbeitgeber eher für Ärzte mit mindestens zwei- bis dreijähriger Berufserfahrung, da oftmals eher speziellere Krankheitsfälle im Fokus stehen und zuvor zunächst ein fundiertes Grundlagenwissen bei einem alternativen Arbeitgeber erworben werden sollte.
Tarifverträge
Die ärztlichen Entgelte sind abhängig vom jeweiligen privaten Träger. Während die Asklepios Trägergruppe einem Assistenzarzt im ersten Berufsjahr 5.430 Euro (brutto) zahlt, erhalten an den Helios Kliniken angestellte Assistenzärzte im ersten Berufsjahr etwa 5.500 Euro (brutto). Die Sana Kliniken zahlen Berufseinsteigern 5.063 Euro (brutto) und die Röhn Kliniken AG 5.460 Euro (brutto).
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Dienste und Zuschläge
Auch die Zuschläge für Dienste unterscheiden sich je nach privatem Träger.
Asklepios Kliniken GmbH
Die Asklepios Kliniken vergüten Überstunden mit 15 Prozent und Nachtarbeit zwischen 20 und sechs Uhr mit 22,5 %. Für Samstagsarbeit zwischen 13 und 21 Uhr erhalten Ärzte pro Stunde einen Zuschlag von 1,28 Euro. Sonntagsarbeit wird mit 25 Prozent pro Arbeitsstunde entlohnt. An Feiertagen belaufen sich die Zuschläge auf 35 Prozent mit beziehungsweise 135 Prozent ohne Freizeitausgleich, diese Regelung gilt bei allen privaten Trägern gleichermaßen.
Helios Kliniken
An den Helios Kliniken tätige Ärzte erhalten für das Ableisten von Überstunden pro Arbeitsstunde 15 Prozent. Für Samstagsarbeit zwischen 13 und 21 Uhr gelten Zuschläge von 64 Cent, Sonntagsdienste werden mit 25 Prozent pro Stunde bezahlt, Nachtarbeit zwischen 20 und sechs Uhr mit 15,36 Prozent pro Stunde.
Sana Kliniken AG
Die Sana Kliniken bezahlen ihren Mitarbeitenden Überstunden mit 25 Prozent. Nachtarbeit zwischen 20 und sechs Uhr wird mit 15 Prozent und das Arbeiten an Sonntagen mit 25 Prozent vergütet.
Rhön Klinikum AG
Die Rhön Kliniken vergüten Überstunden mit 25 Prozent. Nachtarbeit zwischen 20 und sechs Uhr wird mit 22,5 Prozent und Sonntagsarbeit mit 25 Prozent pro Stunde entlohnt.
Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit in privaten Klinken beträgt 40 Stunden.
Urlaub und Benefits
Private Kliniken gewähren ihren Mitarbeitenden für gewöhnlich 30 Urlaubstage pro Jahr. Einzige Ausnahme bildet die Rhön Klinikum AG. Hier haben Ärzte erst ab dem siebten Tätigkeitsjahr Anspruch auf volle 30 Tage, bis dahin werden nur 29 Tage Urlaub gewährt. Die Helios Kliniken gewähren zudem zwei Tage Zusatzurlaub für insgesamt 288 Stunden Nachtarbeit.
Kirchliche Träger
In Deutschland gibt es insgesamt 550 konfessionelle Krankenhäuser. Im Jahr 2017 waren mehr als 30.000 Ärzte in diesen Einrichtungen tätig. Kirchliche Krankenhäuser spielen eine entscheidende Rolle in der Patientenversorgung, denn jedes vierte Krankenhaus in Deutschland ist in kirchlicher Trägerschaft. Diese Krankenhäuser arbeiten wirtschaftlich, sind untereinander gut vernetzt und zumeist an eigene Pflege- und Rehaeinrichtungen angeschlossen.
Arbeitsumfeld und Weiterbildung
Die Arbeitsweise in kirchlichen Krankenhäusern unterscheidet sich nicht von der in kommunalen, privaten oder universitären Kliniken. Üblicherweise sind alle gängigen Fachrichtungen vertreten, wer sich in einem Nischenfach ausbilden lassen möchte, sollte jedoch eher über eine Anstellung in einem kommunalen oder Universitätskrankenhaus nachdenken. Ein freundlicher Umgang und soziale Werte werden großgeschrieben, was sich positiv auf das kollegiale Verhältnis zwischen Vorgesetzen und Auszubildenden auswirkt. Wer sich für einen konfessionellen Arbeitgeber entscheidet, sollte jedoch damit rechnen, dass ein geplanter Kirchenaustritt Fragen nach sich ziehen könnte.
Tarifverträge
In kirchlichen Einrichtungen basiert die Entlohnung der Mitarbeitenden für gewöhnlich nicht auf einem zugrundeliegenden Tarifvertrag sondern auf Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), die sich in der Regel bei der Lohnfestlegung jedoch an den Tarifverträgen der kommunalen Häuser orientieren:
Dienste und Zuschläge
Hinsichtlich der Dienstzuschläge unterscheiden sich die Regelungen in katholischen und evangelischen Krankenhäusern nicht voneinander. Überstunden werden mit 15 Prozent vergütet, für Nachtarbeit zwischen 21 und sechs Uhr erhalten Ärzte ebenfalls 15 Prozent pro geleistete Arbeitsstunde. Samstagsarbeit wird mit 64 Cent pro Stunde entlohnt, für Sonntagsdienste werden stündlich 25 Prozent veranschlagt. Feiertagsarbeit wird wie bei allen anderen Trägern mit 135 Prozent ohne Möglichkeit und 35 Prozent mit Möglichkeit zum Freizeitausgleich vergütet.
Arbeitszeit
Die Wochenarbeitszeit beträgt insgesamt 40 Stunden.
Urlaub und Benefits
Der Urlaubsanspruch beläuft sich auf 30 Arbeitstage.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Das Arbeiten in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) wird für Ärzte – und auch gerade für Berufseinsteiger – im attraktiver, insbesondere wegen der guten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, da in MVZ oftmals mehrere Ärzte angestellt sind und sich Einsatzpläne gut absprechen lassen. Ende des Jahres 2022 waren mehr als 25.000 Ärzte in MVZ tätig.
Arbeitsumfeld und Weiterbildung
Im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung besteht die Möglichkeit nur bestimmte Teilabschnitte oder aber auch die gesamte Ausbildung im ambulanten Bereich zu absolvieren. Der Berufseinstieg in ein MVZ eignet sich besonders für Ärzte, die sich bereits sicher sind, dass sie die Niederlassung in einer eigenen Praxis anstreben. Wer besonderen Wert auf eine gute Vereinbarkeit des Berufs- und Privatlebens legt, ist in einem MVZ ebenfalls gut aufgehoben, da nur selten Wochenenddienste anfallen und oftmals die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit besteht.
Vertragliche Regelungen
Im Bereich der ambulanten Versorgung existieren keine Tarifverträge. Oftmals profitieren Angestellte in MVZ von einer Umsatzbeteiligung. Wer sich in einem MVZ anstellen lassen möchte, vereinbart mit den Vorgesetzen im Vorfeld individuell die vertraglichen Rahmenbedingungen, wozu auch der Lohn, die wöchentliche Arbeitszeit und der Urlaubsanspruch zählen.
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