Behandlungspflicht-Ausnahmen: In diesen 7 Gründen können Ärzte die Behandlung abbrechen
Für Vertragsärzte besteht gegenüber gesetzlich Versicherten eine Behandlungspflicht gemäß Sozialgesetzbuch (§ 95 Abs. 3 Satz 1 SGB V). Je nach Standort und Fachgebiet kann diese Pflicht Hausbesuche und Notfalldienste beinhalten. In gewissen Fällen können Ärzte jedoch die Behandlung verweigern oder abbrechen. Der folgende Artikel erklärt, aus welchen Gründen Behandlungspflicht-Ausnahmen zulässig sind. Der ärztliche Behandlungsvertrag Vielen ...Für Vertragsärzte besteht gegenüber gesetzlich Versicherten eine Behandlungspflicht gemäß Sozialgesetzbuch (§ 95 Abs. 3 Satz 1 SGB V). Je nach Standort und Fachgebiet kann diese Pflicht Hausbesuche und Notfalldienste beinhalten. In gewissen ...


















