
Über den MFA Tarifvertrag wird das Gehalt von medizinischen Fachangestellten festgelegt. Dies betrifft sowohl das Ausbildungsgehalt als auch das Einstiegsgehalt im Beruf und den Verdienst nach einigen Berufsjahren.
Inhaltsverzeichnis
In Deutschland gibt es verschiedene Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, für kirchliche Einrichtungen und für private Unternehmen wie Klinikkonzerne. Zu den gängigsten Tarifverträgen zählen beispielsweise der Gehaltstarifvertrag TVöD-B (Tarifvertrag öffentlicher Dienst des Bundes) oder der Manteltarifvertrag für medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen.
Alls dazu im folgenden Informationsartikel zum MFA Gehalt.
MFA Tarifvertrag – welche Tarifverträge gibt es?
In diesem Abschnitt erfolgt eine Auflistung der wichtigsten Tarifverträge. Die entsprechenden Tariftabellen werden entsprechend in den späteren Abschnitten im Detail erklärt, wo auch das Medizinische Fachangestellte Gehalt entsprechend gelistet ist.
Die wichtigsten Tarifverträge für medizinische Fachangestellte (MTA) sind folgende:
- TVöD-B (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Bereich Bund)
- Manteltarifvertrag MFA (zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten und dem Verband medizinischer Fachberufe)
- Tarifverträge der kirchlichen Einrichtungen wie die AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien) der Johanniter, der Diakonie oder der Caritas
Daneben existieren zahlreiche Gehaltstarifverträge der privaten Unternehmen wie Klinikkonzerne und es kommt im privaten Bereich auch oftmals zu einer außertariflichen Bezahlung für MFA.
MFA Tarifvertrag TVöD-B 2024
Der MFA Tarifvertrag TVöD-B legt das Gehalt von medizinischen Fachangestellten fest, die in öffentlichen Einrichtungen arbeiten und somit nach dem TVöD-B bezahlt werden. Der Tarifvertrag kommt beispielsweise in öffentlichen Krankenhäusern und Kliniken zum Einsatz.
Nach der Entgeltordnung werden medizinische Fachangestellte zuerst entsprechend in eine Entgeltgruppe eingeordnet. So werden sowohl MTA als auch zahnmedizinische Fachangestellte in die Entgeltgruppe 5 eingeordnet.
Tarifvertrag TvöD-B Tariftabelle 2024 mit Gültigkeit bis 31.12.2024
Gültig von 01.04.2024 bis 31.12.2024
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 E 15Ü - 6.752,60 € 7.462,01 € 8.134,09 € 8.582,18 € 8.686,69 € E 15 5.504,00 € 5.863,92 € 6.265,40 € 6.813,49 € 7.377,29 € 7.748,20 € E 14 5.003,84 € 5.329,75 € 5.755,37 € 6.227,68 € 6.754,16 € 7.132,13 € E 13 4.628,76 € 4.985,95 € 5.392,57 € 5.834,04 € 6.353,53 € 6.635,44 € E 12 4.170,32 € 4.581,34 € 5.061,67 € 5.594,63 € 6.220,01 € 6.516,74 € E 11 4.032,38 € 4.410,41 € 4.765,62 € 5.151,01 € 5.678,44 € 5.975,19 € E 10 3.895,33 € 4.191,53 € 4.528,25 € 4.893,44 € 5.300,10 € 5.433,63 € E 9c 3.787,84 € 4.052,08 € 4.339,43 € 4.649,06 € 4.981,91 € 5.220,52 € E 9b 3.566,89 € 3.814,56 € 3.969,97 € 4.429,89 € 4.702,42 € 5.018,11 € E 9a 3.448,96 € 3.662,32 € 3.869,96 € 4.331,88 € 4.436,39 € 4.703,23 € E 8 3.281,44 € 3.486,59 € 3.628,68 € 3.770,54 € 3.922,69 € 3.995,85 € E 7 3.095,23 € 3.331,58 € 3.472,38 € 3.614,47 € 3.748,49 € 3.820,45 € E 6 3.042,04 € 3.236,55 € 3.372,94 € 3.507,92 € 3.640,49 € 3.708,02 € E 5 2.928,99 € 3.117,67 € 3.245,11 € 3.380,06 € 3.505,47 € 3.570,28 € E 4 2.802,62 € 2.993,55 € 3.153,75 € 3.253,48 € 3.353,20 € 3.411,60 € E 3 2.762,69 € 2.968,02 € 3.017,99 € 3.132,21 € 3.217,92 € 3.296,43 € E 2Ü 2.601,60 € 2.835,82 € 2.921,62 € 3.036,03 € 3.114,63 € 3.229,97 € E 2 2.582,16 € 2.784,28 € 2.834,67 € 2.906,58 € 3.064,63 € 3.229,97 € E 1 - 2.355,52 € 2.388,86 € 2.430,55 € 2.469,42 € 2.569,47 €
Quelle: TVöD-B, Stand: 2024 (alle Angaben in Euro brutto pro Monat)
Laut Tariftabelle ist ein Einstiegsgehalt von 2.929 Euro in Entgeltgruppe 5 in Stufe 1 fällig. Entsprechend der Berufserfahrung erfolgt automatisch ein Aufstieg in den Stufen, so dass maximal ein Gehalt von 3.570 Euro in Entgeltgruppe 5 möglich ist. Des Weiteren ist auch eine Einordung in höhere Entgeltgruppen möglich.
Eine Einordnung in Entgeltgruppe 6 erfolgt für MTA, die schwierige Aufgaben erfüllen und für medizinische Fachangestellte, denen mindestens zwei Beschäftigte unterstellt sind. Die höchste mögliche Einstufung ist die Entgeltgruppe 8, hierzu müssen jedoch mindesten zehn Beschäftige im Team der MTA arbeiten und Ihr ständig unterstellt sein.
MFA Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag
Der MFA Manteltarifvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/ Medizinischen Fachangestellten und dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf-online.de) legt die Gehälter für MFA fest, die in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind. Zu den Einrichtungen der ambulanten Versorgung zählen alle Einrichtungen, die nicht in den Bereich der Kliniken und Krankenhäuser fallen, also vor allem niedergelassene Ärzte / Arztpraxen.
Auch im MFA Manteltarifvertrag bzw. in der konkreten Ausprägung als Gehaltstarifvertrag wird für die ambulante Versorgung eine entsprechende Tariftabelle definiert, welche seit 01.01.2023 gilt. Hierin werden die monatlichen Bruttogehälter in Euro festgelegt.
Gehaltstarifvertrag MFA Tariftabelle 2024
Im Manteltarifvertrag liegt das Einstiegsgehalt der Medizinischen Fachangestellten in Tätigkeitsgruppe 1 mit 2.700 Euro rund 200 Euro tiefer als im zuvor genannten TVöD-B. Dafür ist es im ambulanten Bereich möglich nach 17 Berufsjahren nach entsprechenden Fort- und Weiterbildungen und bei Übernahme eines entsprechenden Verantwortungsbereiches ein Gehalt von 4.544 Euro zu erhalten. Mehr zu den Tätigkeiten gibt es im Infoartikel zu Ausbildung und Beruf Medizinische Fachangestellte.
Gültig von 01.03.2024 bis 31.12.2024
Berufsjahre TG I TG II TG III TG IV TG V TG VI 1. bis 4. 2.700,00 € 2.862,00 € 3.024,00 € 3.186,00 € 3.456,00 € 3.834,00 € 5. bis 8. 2.750,00 € 2.915,00 € 3.080,00 € 3.245,00 € 3.520,00 € 3.905,00 € 9. bis 12. 2.800,00 € 2.968,00 € 3.136,00 € 3.304,00 € 3.584,00 € 3.976,00 € 13. bis 16. 2.850,00 € 3.021,00 € 3.192,00 € 3.363,00 € 3.648,00 € 4.047,00 € 17. bis 20. 3.050,00 € 3.233,00 € 3.416,00 € 3.599,00 € 3.904,00 € 4.331,00 € 21. bis 24. 3.100,00 € 3.286,00 € 3.472,00 € 3.658,00 € 3.968,00 € 4.402,00 € 25. bis 28. 3.150,00 € 3.339,00 € 3.528,00 € 3.717,00 € 4.032,00 € 4.473,00 € ab dem 29. 3.200,00 € 3.392,00 € 3.584,00 € 3.776,00 € 4.096,00 € 4.544,00 €
Laut Paragraph 12 sind die Arbeitgeber seit 2018 verpflichtet 50 % des 13. Monatsgehalts auf Monatsgehälter und Ausbildungsvergütungen aufzuteilen. Zum 1. Dezember muss dann die Sonderzahlung getätigt werden. Während medizinische Fachkräfte mit einer Betriebszugehörigkeit von einem Jahr 50 % vom Bruttogehalt ausgezahlt bekommen, sind es ab ab zwei Jahren im Unternehmen im Jahr 2019 60 Prozent und ab 2020 sogar 65 Prozent des Monatslohns.
MFA Gehalt kirchliche Einrichtungen
Auch in kirchlichen Einrichtungen gelten Tarifverträge, nach denen das MFA Gehalt geregelt wird.
Die folgende Tabelle zeigt den Tarifvertrag der Diakonie mit der Gültigkeit ab 01.01.2023 .
Gültig von 01.01.2023 bis 31.12.2024
Entgeltgruppe 1 2 3 4 5 EG 1 2.224,05 € 2.323,43 € EG 2 2.516,23 € 2.630,27 € EG 3 2.675,21 € 2.806,33 € 2.937,44 € EG 4 2.866,72 € 3.007,91 € 3.149,09 € EG 5 3.107,22 € 3.261,06 € 3.414,92 € 3.568,76 € EG 6 3.219,50 € 3.379,26 € 3.539,02 € 3.698,79 € EG 7 3.611,31 € 3.791,27 € 3.977,12 € 4.162,95 € 4.255,89 € EG 8 3.968,87 € 4.173,46 € 4.378,05 € 4.582,62 € 4.684,91 € EG 9 4.337,00 € 4.560,55 € 4.784,11 € 5.007,66 € 5.119,44 € EG 10 4.929,40 € 5.183,49 € 5.437,59 € 5.691,68 € 5.818,73 € EG 11 5.597,58 € 5.886,11 € 6.174,63 € 6.463,17 € 6.607,44 € EG 12 5.897,63 € 6.201,63 € 6.505,64 € 6.809,64 € 6.961,64 € EG 13 6.664,83 € 7.008,38 € 7.351,92 € 7.695,46 € 7.867,25 €
Quelle: rehm-verlag.de
MFA sind hier in die Entgeltgruppe E6 eingeteilt und verdienen zum Berufseinstieg ein Gehalt von 3.060 Euro brutto. Laut Entgeltordnung sind in der Gruppe E6 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eingeordnet, die erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen haben mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zweieinhalb Jahren. Andere hier eingeordnete Berufe sind beispielsweise auch Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), Verwaltungsfachangestellte oder Apothekenhelferinnen.
MFA Gehalt in der Ausbildung
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass in der Ausbildung aus medizinische Fachangestellte eine Vergütung zu zahlen ist. Auch das MFA Gehalt in der Ausbildung (Brutto in Euro) ist in den Tarifverträgen geregelt. Der Verdienst steigt wie in anderen Ausbildungsberufen im Laufe der Ausbildungszeit. Laut Manteltarifvertrag MFA sind folgende Gehälter 2024 zu zahlen.
MFA Gehalt Ausbildung
Gültig von 01.03.2024 bis 31.12.2024
Ausbildungsjahr Gehalt (Brutto Monat) 1. Ausbildungsjahr 965 € 2. Ausbildungsjahr 1.045 € 3. Ausbildungsjahr 1.130 €
Dabei haben auch die Auszubildenden Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt.
MFA außertarifliche Vergütung ohne Tarifvertrag
Auch eine außertarifliche Vergütung ist bei medizinischen Fachangestellten nicht unüblich. Oftmals wird von Angestellten angenommen, dass eine außertarifliche Bezahlung tiefer ist als wenn die MFA nach Tarifvertrag vergütet werden.
Dies hat eine Befragung des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland von mehreren tausenden Medizinischen Fachangestellten aus dem Jahr 2020 tatsächlich bestätigt. Als Grund hierfür wird angegeben, dass die Finanzierungsgrundlage in der stationären Versorgung in den vergangenen Jahren stärker gewachsen ist.
Das Ergebnis der Befragung war, dass MFAs im Krankenhaus rund 500 Eur0 mehr Einstiegsgehalt erhalten, als ihre Kolleginnen in Arztpraxen. Zischen 2016 und 2021 sind die Orientierungswerte für Krankenhäuser um 17,6 Prozent, für Arztpraxen jedoch lediglich um 8,21 Prozent gestiegen.
Veränderung tarifliche und außertarifliche Gehälter von MFA
Jahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Stationäre Versorgung | + 2,95% | + 2,50% | + 2,97% | + 2,65% | + 3,66% | + 2,60% |
Kassenärztliche Versorgung | + 1,60% | + 0,90% | + 1,18% | + 1,58% | + 1,52% | + 1,25% |
Daneben zeigte sich, dass auch ein großer Teil der medizinischen Fachangestellten Fortbildungsangebote in Anspruch genommen haben und auch diese überwiegend von den niedergelassenen Ärzten getragen wurden. Auch die Übernahme dieser Kosten kann als weitere Lohnbestandteil betrachtet werden. Es zeigt sich also, es lohnt sich mit dem Chef über das Gehalt zu sprechen.
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