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praktischArzt Medizinische Berufe MFA Tarifvertrag

MFA Tarifvertrag 2025 – alle Gehaltstarifverträge auf einen Blick

Mfa Tarifvertrag
Zuletzt aktualisiert: 22.07.2025
Themen: Gehalt
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Über den MFA Tarifvertrag wird das Gehalt von medizinischen Fachangestellten festgelegt. Dies betrifft sowohl das Ausbildungsgehalt als auch das Einstiegsgehalt im Beruf und den Verdienst nach einigen Berufsjahren. In Deutschland gibt es verschiedene Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, für kirchliche Einrichtungen und für private Unternehmen wie Klinikkonzerne. Zu den gängigsten Tarifverträgen zählen beispielsweise der Gehaltstarifvertrag TVöD-B (Tarifvertrag öffentlicher Dienst des Bundes) oder der Manteltarifvertrag für medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Übersicht Tarifverträge
  2. Tarifvertrag TVöD-B
  3. Manteltarifvertrag MFA
  4. Tarifverträge kirchliche Einrichtungen
  5. MFA Gehalt Ausbildung
  6. MFA Gehalt außertariflich

MFA Tarifvertrag – welche Tarifverträge gibt es?

In diesem Abschnitt erfolgt eine Auflistung der wichtigsten MFA Tarifverträge. Die entsprechenden Tariftabellen werden in den folgenden Abschnitten im Detail erklärt. Die wichtigsten Tarifverträge für medizinische Fachangestellte (MFA) sind folgende:

  • TVöD-B (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Bereich Bund)
  • Manteltarifvertrag MFA (zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten und dem Verband medizinischer Fachberufe)
  • Tarifverträge der kirchlichen Einrichtungen wie die AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien) der Johanniter, der Diakonie oder der Caritas

Daneben existieren zahlreiche Gehaltstarifverträge der privaten Unternehmen wie Klinikkonzerne. Es kommt bei unabhängigen Arbeitgeber aber auch oftmals zu einer außertariflichen Bezahlung für MFA. Mehr zum MFA Gehalt hier:

  • MFA Gehalt – Was verdient eine medizinische Fachangestellte?

MFA Tarifvertrag TVöD-B – Aktuelle Entgelttabelle

Der MFA Tarifvertrag TVöD-B legt das Gehalt von medizinischen Fachangestellten fest, die in öffentlichen Einrichtungen arbeiten und somit nach dem TVöD-B bezahlt werden. Der Tarifvertrag kommt beispielsweise in öffentlichen Krankenhäusern und Kliniken zum Einsatz.

Nach der Entgeltordnung werden medizinische Fachangestellte zuerst entsprechend in eine Entgeltgruppe eingeordnet. So werden sowohl MTA als auch zahnmedizinische Fachangestellte in der Regel in die Entgeltgruppe 5 eingeordnet.

Tarifvertrag TVöD-B Tariftabelle 2025 mit Gültigkeit bis 30.04.2026

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15Ü 6.870,54 € 7.601,27 € 8.293,50 € 8.755,01 € 8.826,70 € -
E 15 5.669,12 € 6.039,84 € 6.453,36 € 7.017,89 € 7.598,61 € 7.980,65 €
E 14 5.153,96 € 5.489,64 € 5.928,03 € 6.414,51 € 6.956,78 € 7.346,09 €
E 13 4.767,62 € 5.135,53 € 5.554,35 € 6.009,06 € 6.544,14 € 6.834,50 €
E 12 4.295,43 € 4.718,78 € 5.213,52 € 5.762,47 € 6.406,61 € 6.712,24 €
E 11 4.153,35 € 4.542,72 € 4.908,59 € 5.305,54 € 5.848,79 € 6.154,45 €
E 10 4.012,19 € 4.317,28 € 4.664,10 € 5.040,24 € 5.459,10 € 5.596,64 €
E 9c 3.869,93 € 4.134,21 € 4.464,10 € 4.823,53 € 5.213,22 € 5.338,33 €
E 9b 3.729,09 € 3.848,41 € 4.150,81 € 4.482,62 € 4.847,83 € 5.153,45 €
E 9a 3.590,97 € 3.810,67 € 3.872,64 € 4.082,05 € 4.465,76 € 4.617,59 €
E 8 3.391,44 € 3.596,59 € 3.738,68 € 3.883,66 € 4.040,37 € 4.115,73 €
E 7 3.205,23 € 3.441,58 € 3.582,38 € 3.724,47 € 3.860,94 € 3.935,06 €
E 6 3.152,04 € 3.346,55 € 3.482,94 € 3.617,92 € 3.750,49 € 3.819,26 €
E 5 3.038,99 € 3.227,67 € 3.355,11 € 3.490,06 € 3.615,47 € 3.680,28 €
E 4 2.912,62 € 3.103,55 € 3.263,75 € 3.363,48 € 3.463,20 € 3.521,60 €
E 3 2.872,69 € 3.078,02 € 3.127,99 € 3.242,21 € 3.327,92 € 3.406,43 €
E 2Ü 2.711,60 € 2.945,82 € 3.031,62 € 3.146,03 € 3.224,63 € 3.283,31 €
E 2 2.692,16 € 2.894,28 € 2.944,67 € 3.016,58 € 3.174,63 € 3.339,97 €
E 1 - 2.465,52 € 2.498,86 € 2.540,55 € 2.579,42 € 2.679,47 €

Gültig von 01.04.2025 bis 30.04.2026

Laut Tariftabelle ist ein Einstiegsgehalt von 3.038,99 Euro in Entgeltgruppe 5 in Stufe 1 fällig. Entsprechend der Berufserfahrung erfolgt automatisch ein Aufstieg in den Stufen, so dass maximal ein Gehalt von 3.680,28 Euro in Entgeltgruppe 5 möglich ist. Des Weiteren ist auch eine Einordung in höhere Entgeltgruppen möglich.

Eine Einordnung in Entgeltgruppe 6 erfolgt für MTA, die schwierige Aufgaben erfüllen und für medizinische Fachangestellte, denen mindestens zwei Beschäftigte unterstellt sind. Die höchste mögliche Einstufung ist die Entgeltgruppe 8, hierzu müssen jedoch mindesten zehn Beschäftigte im Team der MTA arbeiten und Ihr ständig unterstellt sein.

MFA Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag

Der MFA Manteltarifvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/ Medizinischen Fachangestellten und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf-online.de) legt die Gehälter für MFA fest, die in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind. Zu den Einrichtungen der ambulanten Versorgung zählen alle Einrichtungen, die nicht in den Bereich der Kliniken und Krankenhäuser fallen, also vor allem niedergelassene Ärzte / Arztpraxen.

Auch im MFA Manteltarifvertrag bzw. in der konkreten Ausprägung als Gehaltstarifvertrag wird für die ambulante Versorgung eine entsprechende Tariftabelle definiert, welche seit 01.01.2023 gilt. Hierin werden die monatlichen Bruttogehälter in Euro festgelegt.

Gehaltstarifvertrag MFA Tariftabelle 2025

Im Manteltarifvertrag liegt das Einstiegsgehalt der Medizinischen Fachangestellten in Tätigkeitsgruppe 1 mit 2.803,95 Euro rund 200 Euro tiefer als im zuvor genannten TVöD-B. Dafür ist es im ambulanten Bereich möglich, ab dem 29. Berufsjahr nach entsprechenden Fort- und Weiterbildungen und bei Übernahme eines entsprechenden Verantwortungsbereiches ein Gehalt von 4.718,94 Euro zu erhalten. Mehr zu den Tätigkeiten gibt es im Infoartikel zu Ausbildung und Beruf:

  • Medizinische Fachangestellte (MFA) – Ausbildung, Aufgaben, Beruf & Gehalt

Berufsjahre TG I TG II TG III TG IV TG V TG VI
1. bis 4. 2.803,95 € 2.972,19 € 3.140,42 € 3.308,66 € 3.589,06 € 3.981,61 €
5. bis 8. 2.855,88 € 3.027,23 € 3.198,59 € 3.369,94 € 3.655,53 € 4.055,35 €
9. bis 12. 2.907,80 € 3.082,27 € 3.256,74 € 3.431,20 € 3.721,98 € 4.129,08 €
13. bis 16. 2.959,73 € 3.137,31 € 3.314,90 € 3.492,48 € 3.788,45 € 4.202,82 €
17. bis 20. 3.167,43 € 3.357,48 € 3.547,52 € 3.737,56 € 4.054,31 € 4.497,75 €
21. bis 24. 3.219,35 € 3.412,51 € 3.605,67 € 3.798,83 € 4.120,77 € 4.571,48 €
25. bis 28. 3.271,28 € 3.467,56 € 3.663,83 € 3.860,10 € 4.187,24 € 4.645,22 €
ab dem 29. 3.323,20 € 3.522,59 € 3.721,98 € 3.921,38 € 4.253,70 € 4.718,94 €

Gültig von 01.01.2025 bis 31.12.2025

Laut Paragraph 12 sind die Arbeitgeber seit 2018 verpflichtet 50 % des 13. Monatsgehalts auf Monatsgehälter und Ausbildungsvergütungen aufzuteilen. Zum 1. Dezember muss dann die Sonderzahlung getätigt werden. Während medizinische Fachkräfte mit einer Betriebszugehörigkeit von einem Jahr 50 % vom Bruttogehalt ausgezahlt bekommen, sind es ab zwei Jahren im Unternehmen im seit dem Jahr 2022 70 Prozent des Monatslohns.

MFA Gehalt kirchliche Einrichtungen

Auch in kirchlichen Einrichtungen gelten Tarifverträge, nach denen das MFA Gehalt geregelt wird.

Die folgende Tabelle zeigt den Tarifvertrag der Diakonie mit der Gültigkeit seit 01. März 2025.

Entgeltgruppe 1 2 3 4 5
EG 1 2.374,05 € 2.473,43 €
EG 2 2.666,23 € 2.780,27 €
EG 3 2.825,21 € 2.956,33 € 3.087,44 €
EG 4 3.016,72 € 3.157,91 € 3.299,09 €
EG 5 3.257,22 € 3.411,06 € 3.564,92 € 3.718,76 €
EG 6 3.369,50 € 3.529,26 € 3.689,02 € 3.848,79 €
EG 7 3.761,31 € 3.941,27 € 4.127,12 € 4.316,98 € 4.413,36 €
EG 8 4.118,87 € 4.327,88 € 4.540,04 € 4.752,18 € 4.858,25 €
EG 9 4.497,47 € 4.729,29 € 4.961,12 € 5.192,94 € 5.308,86 €
EG 10 5.111,79 € 5.375,28 € 5.638,78 € 5.902,27 € 6.034,02 €
EG 11 5.804,69 € 6.103,90 € 6.403,09 € 6.702,31 € 6.851,92 €
EG 12 6.115,84 € 6.431,09 € 6.746,35 € 7.061,60 € 7.219,22 €
EG 13 6.911,43 € 7.267,69 € 7.623,94 € 7.980,19 € 8.158,34 €

Gültig von 01.03.2025

MFA sind hier in die Entgeltgruppe E6 eingeteilt und verdienen zum Berufseinstieg ein Gehalt von 3.369,50 Euro brutto. Laut Entgeltordnung sind in der Gruppe E6 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eingeordnet, die erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen haben mit einer  Ausbildungsdauer von mindestens zweieinhalb Jahren. Andere hier eingeordnete Berufe sind beispielsweise auch Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), Verwaltungsfachangestellte oder Apothekenhelferinnen.

MFA Gehalt in der Ausbildung

Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass in der Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten eine Vergütung zu zahlen ist. Auch das MFA Gehalt in der Ausbildung (Brutto in Euro) ist in den Tarifverträgen geregelt. Der Verdienst steigt wie in anderen Ausbildungsberufen im Laufe der Ausbildungszeit. Laut Manteltarifvertrag MFA sind folgende Gehälter 2025 zu zahlen.

MFA Gehalt Ausbildung

Ausbildungsjahr Gehalt ab 01.01.2025 Gehalt ab 01.01.2026
1. Ausbildungsjahr 1.000 € 1.050 €
2. Ausbildungsjahr 1.100 € 1.150 €
3. Ausbildungsjahr 1.200 € 1.250 €

Dabei haben auch die Auszubildenden Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt.

MFA außertarifliche Vergütung ohne Tarifvertrag

Auch eine außertarifliche Vergütung ist bei medizinischen Fachangestellten nicht unüblich. Oftmals wird von Angestellten angenommen, dass eine außertarifliche Bezahlung tiefer ist, als wenn die MFA nach Tarifvertrag vergütet werden.

Dies hat eine Befragung des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland von mehreren tausenden Medizinischen Fachangestellten aus dem Jahr 2020 tatsächlich bestätigt. Als Grund hierfür wird angegeben, dass die Finanzierungsgrundlage in der stationären Versorgung in den vergangenen Jahren stärker gewachsen ist.

Das Ergebnis der Befragung war, dass MFAs im Krankenhaus rund 500 Euro mehr Einstiegsgehalt erhalten als ihre Kolleginnen in Arztpraxen. Zwischen 2016 und 2021 sind die Orientierungswerte für Krankenhäuser um 17,6 Prozent, für Arztpraxen jedoch lediglich um 8,21 Prozent gestiegen.

Veränderung tarifliche und außertarifliche Gehälter von MFA

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Stationäre Versorgung + 2,95% + 2,50% + 2,97% + 2,65% + 3,66% + 2,60%
Kassenärztliche Versorgung + 1,60% + 0,90% + 1,18% + 1,58% + 1,52% + 1,25%

Daneben zeigte sich, dass auch ein großer Teil der medizinischen Fachangestellten Fortbildungsangebote in Anspruch genommen haben und diese überwiegend von den niedergelassenen Ärzten getragen wurden. Auch die Übernahme dieser Kosten kann als weitere Lohnbestandteil betrachtet werden. Es zeigt sich also, es lohnt sich mit dem Chef über das Gehalt zu sprechen.

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Redaktion
Florentina Blakaj
Autorin
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