
Am 9. April 2025 haben die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD ihren neuen Koalitionsvertrag 2025 vorgestellt. Von den insgesamt 144 Seiten des Vertrags widmen sich neun Seiten dem Themengebiet Gesundheit und Pflege. Die Koalitionsparteien versprechen tiefgreifende strukturelle Reformen, um die Versorgungsqualität im deutschen Gesundheitswesen zu sichern. Dazu sollen unter anderem kurzfristige Korrekturen an der Krankenhausreform sowie zusätzliche Mittel für Kliniken beitragen.
Koalitionsvertrag 2025 sieht Korrekturen an der Krankenhausreform vor
Die neue Bundesregierung hält grundsätzlich an der von Karl Lauterbach (SPD) initiierten Krankenhausreform fest und baut dabei auf den Vorarbeiten des scheidenden Gesundheitsministers auf. Gleichzeitig geht sie jedoch auf die Kritik der Bundesländer ein und plant daher Änderungen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), die sie bis zum Sommer 2025 umsetzen will. Mit diesen Änderungen ermöglicht sie den Ländern sowohl Ausnahmen als auch erweiterte Kooperationen, um die Grund- und Notfallversorgung – insbesondere im ländlichen Raum – sicherzustellen.
Darüber hinaus reagieren die Koalitionsparteien auch auf die Kritik der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Ursprünglich verpflichtete Lauterbachs Reform die GKV dazu, jährlich 2,5 Milliarden Euro für Sofort-Transformationskosten – eine Lücke aus den Jahren 2022 und 2023 – in den Klinik-Transformationsfonds einzuzahlen. Stattdessen finanziert nun der Bund diese Summe aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“. Zusätzlich steuern die Länder jährlich weitere 2,5 Milliarden Euro bei. Außerdem berücksichtigt die Bundesregierung auf Wunsch der Länder künftig auch die Universitätsmedizin angemessen beim Transformationsfonds.
Leistungsgruppen nach Vorbild NRWs
Die neue Bundesregierung plant zudem Änderungen bezüglich der Leistungsgruppen. Sie wird die Zuweisung zum 1. Januar 2027 auf Grundlage der 60 in Nordrhein-Westfalen geltenden Leistungsgruppen vornehmen und dabei eine spezielle Traumatologie hinzufügen. Wo es medizinisch sinnvoll ist, passt sie die „Leistungsgruppen in Bezug auf ihre Leistungs- und/oder Qualitätsvorgaben“ an, wie im Vertrag festgelegt. Dasselbe gilt für die Anrechenbarkeit der Ärztinnen und Ärzte pro Leistungsgruppe. Damit folgt die Bundesregierung einer Mahnung des Bundesrats aus dem November 2024.
Schrittweise Einführung der Vorhaltevergütung
Die Verantwortlichen verlängern die Übergangsfrist zur Einführung der Vorhaltevergütung von zwei auf drei Jahre. Sie führen die umstrittene neue Krankenhausvergütung in zwei Schritten ein. Im Jahr 2027 gestalten sie die Vergütung für alle Krankenhäuser erlösneutral, um die Auswirkungen der Finanzierungsänderung transparent darzustellen und bei Bedarf anzupassen. Wenn Bundesländer bis zum 31. Dezember 2024 Leistungsgruppen zuweisen, behalten diese Zuweisungen ihre Rechtswirksamkeit. Die Verantwortlichen setzen die Übergangsregelungen längstens bis zum 31. Dezember 2030 in Kraft.
Weitere Pläne für Krankenhäuser
Der Koalitionsvertrag umfasst darüber hinaus folgende weitere Maßnahmen für den Krankenhausbereich:
- Um versorgungsrelevante Fachkliniken zu erhalten, soll deren Definition überarbeitet werden.
- Es soll ein Bürokratieentlastungsgesetz für das Gesundheitswesen eingeführt werden.
- Die Prüfquote für Krankenhäuser soll deutlich reduziert werden.
- Die sektorenunabhängigen Fallpauschalen (Hybrid-DRGs) sollen weiterentwickelt und umfassend ermöglicht werden.
- Gesetze zur Reform des Notfall- und Rettungsdienstes sollen erarbeitet werden.
Lauterbach zeigt sich zufrieden
Der scheidende Gesundheitsminister Karl Lauterbach zeigt sich mit den Regierungsplänen für Gesundheit und Pflege zufrieden und bezeichnet den Koalitionsvertrag als gelungen. Seiner Ansicht nach haben SPD und Union die richtigen Antworten auf gesundheitspolitische Herausforderungen gefunden.
Wer Lauterbachs Amt in der neuen Bundesregierung übernehmen wird, ist derzeit noch offen. Fest steht jedoch, dass der oder die neue Gesundheitsminister/in aus den Reihen der CDU/CSU kommen wird.












