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praktischArzt » Magazin » Geld verdienen durch Vorträge halten: So viel Geld erhalten Ärzte/-innen von Pharmakonzernen

Geld verdienen durch Vorträge halten: So viel Geld erhalten Ärzte/-innen von Pharmakonzernen

Geld verdienen durch Vorträge halten: So viel Geld erhalten Ärzte/-innen von Pharmakonzernen

Die Pharmaindustrie zahlt jedes Jahr große Summen an die Ärzteschaft. Es werden beispielsweise Reisekosten für Fortbildungsveranstaltungen, zu denen die Pharmakonzerne einladen, übernommen. Darüber hinaus erhalten Ärzte/-innen Honorare, wenn Sie ihr Fachwissen weitergeben und Vorträge auf Kongressen oder Veranstaltungen halten. Der folgende Beitrag legt die Verflechtung zwischen Ärzteschaft und Pharmaindustrie dar und informiert, wie und wieviel Ärzte/-innen verdienen können, wenn sie Vorträge halten.

Recherche-Datenbank

Nachdem Pharmakonzerne ihre Zuwendungen an Ärzte/-innen bestätigten und 54 Konzerne ihre Zahlungen offenlegten, hat das Recherchezentrum CORRECTIV gemeinsam mit dem Kooperationspartner Spiegel die Recherche „Euros für Ärzte“ durchgeführt. In einer Datenbank von Honorarempfängern/-innen finden sich die Namen von 20.000 Ärzten/-innen aus Deutschland aufgelistet, die einer Veröffentlichung ihres Namens zugestimmt hatten. Patienten/-innen ist die Gelegenheit geboten, sich in der Internet-Datenbank zu erkundigen, ob ihr/e behandelnde/-r Arzt/Ärztin Geld von Pharmakonzernen erhält. Auf einer Landkarte von Deutschland können die Namen der Ärzte/-innen sowie die an sie gezahlten Geldsummen eingesehen werden.

Dem Bericht zufolge zahlten die Pharmaunternehmen im Jahr 2015 575 Millionen Euro an mehr als 71.000 Ärzte/-innen und 6.200 medizinischen Einrichtungen in Deutschland. Die Geldbeträge werden unter anderem als Honorare für Vorträge bei Kongressen und Veranstaltungen, Beratungshonorare, Tagungsgebühren und Reisespesen gezahlt.

Bundesweit zeigte sich ein Drittel der Ärzteschaft damit einverstanden, die Nennung zu veröffentlichen. Demzufolge haben sich zwei Drittel gegen eine namentliche Offenlegung und Offenlegung der Zahlungen entschieden.

Die Daten zu der Recherche gehen aus den Jahren 2016 und 2017 hervor und werden aufgrund mangelnder Ressourcen nicht weiter aktualisiert, sodass die Datenbank zu der Recherche „Euros für Ärzte“ abgeschaltet wird. Die Verfügbarkeit der Ergebnisse der Recherche „Euros für Ärzte“ sowie die Auswertung der Internet-Datenbank bleibt weiterhin online bestehen. In der Datenbank ist zudem aufgelistet, welche Ärzte/-innen Zahlungen der Pharmaindustrie grundsätzlich ablehnen.

Für Vorträge und Reisen: Diese Geldbeträge beziehen Ärzte/-innen von Pharmakonzernen

Von 119 Millionen Euro, die für Vortragshonorare, Fortbildungsveranstaltungen und Reisespesen an Ärzte/-innen ausgezahlt wurden, habe jede/-r Arzt/Ärztin im Schnitt 1.646 Euro eingenommen. Zu den drei Spitzenreitern aus der Datenbank, die zu den namentlich bekannten Zahlungsempfängern zählen, gehören ein Arzt aus Essen, der 2015 mehr als 200.000 Euro für Vorträge, Beratungen, Fortbildungen und Spesen von Pharmakonzernen erhalten hatte, gefolgt von einem Bonner Mediziner mit 148.000 Euro und einem Bochumer Diabetologen mit 100.000 Euro.

Kein Problem mit Offenlegung: Einzelpersonen berichten

In Lüneburg in Norddeutschland ist Dr. Andreas Kuhlmann, Facharzt für Pneumologie, für das Jahr 2015 mit 4759, 71 Euro gelistet und bezog diese Einnahmen von drei Pharmakonzernen als Honorare, Reisekosten und Spesen. Über die namentliche Veröffentlichung habe er keine Bedenken geäußert, auch die ausgezahlte Geldsumme sei für ihn gerechtfertigt: „Ich habe im vergangenen Jahr bis zu sieben Vorträge gehalten. Ich habe kein schlechtes Gewissen, wenn ich mein Fachwissen weitergebe. Für das Geld liefere ich eine adäquate Gegenleistung. Es darf nicht vergessen werden, dass es für die Vorträge jeweils einer mehrstündigen Vorbereitungszeit bedarf.“

Das Problem der namentlichen Veröffentlichung sieht der Facharzt für Pneumologie in der „Wahrnehmung in der Öffentlichkeit“.

Mit der Annahme, dass der Fokus von Pharmakonzerne nicht nur das Wohl der Patienten/-innen ist, sondern auch das das Ziel verfolgt wird, mit ihren Produkten Geld zu verdienen, ist ein Konflikt vorprogrammiert, der Patienten/-innen skeptisch macht mit der Fragestellung: Kann sich ein/e Arzt/Ärztin die eigene unabhängige Urteilskraft bewahren, wenn er/sie Zuwendungen von einem Pharmaunternehmen erhält?

Eine Frage der Neutralität

In diesem Zusammenhang ist dann sogleich von Bestechung die Rede. Hierzu äußert sich auch der Facharzt für Pneumologie: „Dem widerspricht aber die Vertragsgestaltung. Außerdem halte ich meine Vorträge produktneutral.“

Auch der Internist Dr. Florian Dilcher mit Spezialgebiet Diabetologie habe als gefragter Referent Vortragshonorare erhalten und ist 2015 mit 500 Euro in der Datenbank gelistet, wissentlich, dass die Transparenz durch die Datenbank „Außenstehende das leicht als Vorteilsnahme sehen“. Er sehe es als „grenzwertig, wenn wir unsere Vorträge neutral halten, die Unternehmen aber bei den Veranstaltungen für sich werben“.

Seine Meinung zu den Zahlungen: „Ich erbringe ja eine Leistung. 500 bis 1000 Euro Honorar für jeden Vortrag und die Vorbereitungszeit das ist, wenn man es auf den Stundenlohn runterbricht, gar nicht so doll. In der freien Wirtschaft werden deutlich höhere Honorare gezahlt.“

Prof. Frank Erbguth, Chefarzt der Neurologie am Klinikum Nürnberg ist ebenfalls in der „Euros für Ärzte“-Datenbank gelistet und erhielt 2016 insgesamt 20.251,68 Euro von Pharmakonzernen. Auch für ihn stellt die Offenlegung kein Problem dar: „Ich bin für eine solche Offenlegung und finde nichts Anrüchiges an den Zahlen. Was ist da dran schlecht, wenn Leute, die was zu sagen haben, ihre Expertise in ihrer Freizeit einbringen und sich dafür bezahlen lassen. Aber klar: Es darf keine Beeinflussung von Entscheidungen mit sich bringen.“

Transparenz zwischen Ärzteschaft und Pharmaindustrie

Immer wieder existieren Stimmen, die eine verbindliche Regelung über die Offenlegung der Zahlungen von Pharmaunternehmen durch den Gesetzgeber fordern. Bisher gibt es eine gesetzliche Offenlegungsplicht nicht – mit der eigenen Transparenzinitiative der 54 Pharmaunternehmen konnte diese wahrscheinlich auch bislang verhindert werden. In den USA existiert solch eine Offenlegungspflicht seit 2003.

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Autor
Judith Ehresmann
Judith Ehresmann
Ärztin
Veröffentlicht am: 17.02.2023
Themen: Alle Themen, Assistenzarzt/-ärztin, Chefarzt/-ärztin, Facharzt/-ärztin, Karriere, Oberarzt/-ärztin
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