Als Ehepartner/in in der Arztpraxis zu arbeiten, stellt Ärzte/-innen und ...

Hierzulande herrscht seit Jahren ein Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich, doch bevor ausländische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland als Mediziner/innen arbeiten dürfen, müssen sie zunächst die Fachsprachenprüfung absolvieren. Dies fordert die Bundesärzteordnung. Das Erlernen der deutschen Sprache bereitet ausländischen Ärzten/-innen oftmals Probleme. Was die Prüfung umfasst und was sie beachten sollten, erläutert dieser Beitrag. Wer muss die Prüfung nicht ablegen? Es folgt alles Wissenswerte.
Ausländische Ärzte/-innen, die hierzulande die Approbation, das heißt, eine Arbeitserlaubnis erhalten möchten, müssen im Zuge des Approbationsverfahrens in den Bundesländern, wie Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg, eine Prüfung bezüglich der deutschen Sprachkenntnisse durchführen. Der Grund ist, dass nicht nur die Fachkompetenz, sondern ebenso die Sprache wichtig ist, um Patienten/-innen und Pflegebedürftige optimal versorgen und beraten zu können. Gute Sprachkenntnisse sind zudem unverzichtbar, um mit anderen Medizinern/-innen oder Fachkräften aus weiteren Gesundheitsbereichen kommunizieren zu können. Beim Bestehen wird das Fachsprachenzertifikat ausgestellt.
Muss jede/r ausländische Mediziner/in die Prüfung ablegen?
Nicht jede/r Arzt/Ärztin muss die Prüfung absolvieren. Dies gilt in folgenden Fällen:
- Abschluss an deutschsprachiger Hochschule
- Deutschsprachiger Schulabschluss nach zehnjähriger Schulbildung
- Berufsabschluss nach mindestens dreijähriger Ausbildung in der deutschen Sprache
Betroffene sind von der Prüfung befreit.
Was umfasst die Fachsprachenprüfung?
Die Prüfer/innen, erfahrene Mediziner/innen, simulieren anhand eines Fallbeispiels eine Situation, wie sie im Klinikalltag typisch ist. Sie testen, wie gut der/die Prüfungskandidat/in mit Patienten/-innen und Ärzten/-innen über die verschiedenen Aspekte kommunizieren kann, zum Beispiel über die Beschwerden, Verdachtsdiagnose, Behandlung und das soziale Umfeld des/der Patienten/in. Dabei geht es hauptsächlich um die sprachliche Prüfung.
Die praxisnah gestaltete Prüfung umfasst:
- Schriftlicher Prüfungsteil
- Gespräch mit einem Patienten, welches ein ärztliches Prüfungsmitglied nachstellt
- Simuliertes Fachgespräch
Die Prüfungsteile dauern jeweils rund 20 Minuten. Insgesamt sind es somit 60 Minuten:
Beim Arzt-Patienten-Gespräch muss der/die Prüfungskandidat/in das Gespräch sicher verstehen und verständlich mit dem/der Patienten/-in kommunizieren können. Es geht darum, die Verdachtsdiagnose zu erläutern und Vorschläge zur Therapie zu unterbreiten.
Beim schriftlichen Bericht, der auf dem Arzt-Patienten-Gespräch aufbaut, fasst der/die Geprüfte alle wichtigen Informationen zusammen. Das enthält:
- Anamnestische Angaben
- Gestellte Verdachts- und Differenzialdiagnose
- Diagnostische und therapeutische Maßnahmen
Beim Arzt-Arzt-Gespräch wird ein Patient vorgestellt und der/die Prüfungskandidat/in muss die Fragen der Prüfer beantworten. Zum Schluss müssen Fachbegriffe aus dem medizinischen Bereich in die deutschsprachigen Bezeichnungen übersetzt werden. Die Mitglieder/innen des Prüfungsausschusses teilen das Ergebnis direkt nach der Prüfung mit. Bestenfalls wird das Fachsprachenzertifikat ausgestellt. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung mit erneuter Zahlung der Gebühr auch mehrfach wiederholt werden.
Welches Sprachniveau ist nötig?
Zumindest das Sprachniveau C1 wird sowohl in der mündlichen als auch schriftlichen Kommunikation gefordert. Vor dem Jahr 2014 wurde für ausländische Ärzte/-innen, die hierzulande eine Approbation erhalten wollten, lediglich das Sprachniveau B2 als nötig angesehen, das allgemeinen Kenntnissen entspricht. In der Praxis zeigte sich, dass sie nicht ausreichten. Daher werden seit Juni 2014 ebenso Kenntnisse der medizinischen Fachsprache gefordert.
Wie erfolgt die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung?
Für die Anmeldung zur Prüfung, muss der/die ausländische Arzt/Ärztin zunächst einmal die Approbation beantragen. Dies erfolgt bei der Landes- bzw. Bezirksregierung. Danach wird geschaut, ob eine Prüfung nötig ist. Falls ja, übermittelt die Behörde die erforderlichen Dokumente zur Ärztekammer des Bundeslandes. Im Anschluss wird der/die Mediziner/in kontaktiert. Nachdem dieser die Gebühr für die Prüfung überwiesen hat, wird ein Termin vergeben. Die Kosten betragen meist 350 Euro bis 490 Euro. Der Arzt/die Ärztin erhält weitere Informationen, wie den Ort und die Uhrzeit der Prüfung. Erscheint er/sie zu spät, gilt dies als „nicht bestanden“.
Fazit
Seit vielen Jahren zeichnet sich im Gesundheitswesen ein großer Mangel an Fachkräften ab. Dies betrifft sowohl Krankenpfleger/innen als auch Ärzte/-innen. Ein wichtiger Ansatz, dem entgegenzuwirken, stellt die Zuwanderung von Medizinern/-innen aus dem Ausland dar. Doch bevor sie als Arzt/Ärztin arbeiten können, müssen sie die Fachsprachenprüfung bestehen. Sie ist für alle ausländischen Mediziner/innen notwendig, die beispielsweise nicht hierzulande studiert haben. Die Anmeldung zur 60-minütigen Prüfung erfolgt durch das Beantragen der Approbation. Pünktliches Erscheinen ist wichtig. Für die Wiederholung der Prüfung gibt es keine Begrenzung. Doch die Gebühr muss jedes Mal neu bezahlt werden.