
Im Bewerbungsgespräch steht für beide Parteien viel auf dem Spiel. Bewerber/innen möchten eine gute Anstellung finden, Ärzte/-innen suchen Mitarbeitende, die langfristig ins Praxisteam passen. Die richtigen Fragen erlauben es, einen umfassenden Eindruck von den Kandidaten/-innen zu gewinnen und die am besten geeigneten Personen zu identifizieren. Doch nicht alle Fragen sind gestattet.
Vorstellungsgespräch gut vorbereiten
Das Bewerbungsgespräch will gut vorbereitet werden. Das gilt nicht nur für die Kandidaten/-innen, sondern auch für die Arbeitgeber/innen. Praxisinhaber/innen sollten sich daher möglichst früh Gedanken darüber machen, welche Kernkompetenzen sie von ihren neuen Mitarbeitern/-innen erwarten, welche fachlichen Qualifikationen und welche persönlichen Eigenschaften die zukünftigen Teammitglieder mitbringen sollten. Basierend auf diesen Vorstellungen erarbeitet man den Fragenkatalog fürs persönliche Vorstellungsgespräch.
Mit Smalltalk beginnen und angenehme Atmosphäre schaffen
Zu Beginn des Bewerbungsgesprächs sollten Praxisinhaber/innen Wert darauf legen, eine angenehme Atmosphäre zu schaffen. Dazu gehört es etwa, den Bewerber/innen etwas zu trinken anzubieten und sie danach zu fragen, ob sie gut zur Praxis gefunden haben. Ein wenig Smalltalk vorab nimmt Bewerber/innen die Nervosität und hilft ihnen, Fragen offener zu beantworten. Gleichzeitig gewinnt man auf diese Weise einen ersten Eindruck von der Kommunikationsfähigkeit der Kandidaten/-innen.
Typische Fragen für das Vorstellungsgespräch
Mit den folgenden Fragen finden Praxisinhaber/innen mehr über die Kompetenzen und die Persönlichkeit der Bewerber/innen heraus:
1. „Was können Sie mir über Ihre bisherige berufliche Entwicklung erzählen?“
Selbstverständlich sollte man sich den Lebenslauf der Bewerber/innen vor dem Vorstellungsgespräch genau ansehen. Die Kandidaten/-innen ihre Laufbahn in eigenen Worten beschreiben zu lassen, lässt jedoch erkennen, wo sie ihre Kernkompetenzen und Schwerpunkte sehen.
2. „Warum möchten Sie in unserer Praxis arbeiten? Was wissen Sie schon über unsere Praxis?“
Die Antworten zeigen, wie gut sich Bewerber/innen über die Praxis informiert haben und lassen Rückschlüsse auf ihre Motivation zu.
3. „Welche Erwartungen hatten Sie an Ihre letzte Arbeitsstelle?“
Mit dieser Frage lässt sich unter anderem herausfinden, warum Bewerber/innen nach einem neuen Job suchen. Zugleich erfährt man mehr über die Erwartungshaltung für den neuen Arbeitsplatz.
4. „Wo sehen Sie Ihre fachlichen Stärken und Schwächen?“
Diese Frage zeigt, wie Bewerber/innen sich selbst einschätzen.
5. „Auf welche beruflichen Leistungen sind Sie besonders stolz?“
Auch diese Frage hilft dabei, mehr über die Selbsteinschätzung der Bewerber/innen zu erfahren. Handelt es sich um eher selbstbewusste Personen, die diese Frage schnell und konkret beantworten können? Oder fällt es den Kandidaten/-innen schwer, passende Beispiele zu finden?
6. „Welche beruflichen Situationen haben Sie als besonders herausfordernd empfunden und wie sind Sie damit umgegangen?“
Die Antworten zeigen, welche Situationen die Kandidaten/-innen als schwierig definieren und wie sie in stressigen Momenten reagieren.
7. „Sie entdecken, dass ein/e Kollege/-in Praxismaterial entwendet. Wie reagieren Sie?“
Mit einer derartigen Frage erhöht man das Stresslevel im Gespräch. Wie selbstbewusst und konkret Bewerber/innen antworten, lässt wiederum Rückschlüsse auf ihre Persönlichkeit zu.
8. „Warum sollte die Praxis gerade Sie einstellen?“
Mit dieser etwas provozierend formulierten Frage fordert man Bewerber/innen auf, ihre Kompetenzen und Fähigkeiten noch einmal auf den Punkt zu bringen. Die Antworten lassen auch erkennen, wie genau sie sich mit der Stellenausschreibung und den dort genannten Anforderungen auseinandergesetzt haben.
Gehaltsverhandlung
Am Ende des Bewerbungsgesprächs steht für gewöhnlich die Gehaltsverhandlung. Praxisinhaber/innen sollten beachten, die Lohnkosten realistisch anzusetzen. Werden neue Ärzte/-innen angestellt, kann für die ersten sechs bis zwölf Monate ein fixes Gehalt gezahlt werden, anschließend wird eine leistungsbezogene Vergütung mit Honorarbeteiligung vereinbart.
Achtung: Diese Fragen sind tabu
Im Bewerbungsgespräch sind längst nicht alle Fragen zulässig. Praxisinhaber/innen müssen das Persönlichkeitsrecht der Bewerber/innen wahren. So müssen Bewerber/innen zum Beispiel keine Fragen nach intimen Details beantworten. Fragen nach der Familienplanung oder einer bereits bestehenden Schwangerschaft sind unzulässig, selbst wenn im Fall einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot droht.
Auf Fragen nach dem Gesundheitszustand und Rückfragen zu Behinderungen sollten Arbeitgeber/innen ebenfalls verzichten. Ausnahmen sind möglich, wenn die Erkrankung eine Gefahr für andere Mitarbeiter/innen oder Patienten/-innen darstellen könnte. Um die Patientensicherheit zu gewährleisten, sind auch Fragen nach einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit erlaubt. Fragen, die sich auf Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren beziehen, sind dagegen nur gestattet, wenn sie in direkter Verbindung mit der Tätigkeit stehen.