Für einen Praxisverkauf gibt es viele Gründe: Während einige Ärzte ihre Praxis veräußern, um in den Ruhestand zu gehen, suchen andere aus privaten Gründen nach einem Nachfolger. Die Suche nach einem geeigneten Käufer kann jedoch zur Herausforderung werden. Zudem gibt es einige formale und steuerliche Aspekte zu beachten. Die folgende Checkliste gibt Tipps für den Verkauf der Arztpraxis.
Praxisverkauf: Frühzeitig um die Nachfolge kümmern
Aktuell ist das Angebot an Arztpraxen größer als die Nachfrage. Viele junge Ärzte ziehen die Sicherheit einer Festanstellung dem Betrieb einer eigenen Praxis vor. Wer seine Praxis verkaufen möchte, sollte sich daher möglichst frühzeitig Gedanken um die Nachfolge machen. Eine erste Marktsondierung erfolgt idealerweise rund fünf Jahre vor der geplanten Abgabe. Die frühe Suche nach einem Nachfolger ist noch aus einem anderen Grund wichtig: Über die fachliche Eignung des Bewerbers entscheidet nämlich der Zulassungsausschuss. Ohne Zustimmung des Zulassungsausschusses ist die Übernahme eines Kassensitzes nicht möglich. Für die Beurteilung der Bewerber benötigt der Zulassungsausschuss jedoch Zeit. Wer bereits weiß, dass er seine Praxis in den nächsten Jahren verkaufen möchte, nimmt seinen designierten Nachfolger am besten bereits vorab als Partner auf.
Preis realistisch einschätzen
Um einen Käufer für die Praxis zu finden, ist es wichtig, den Preis realistisch einzuschätzen. Meist schätzen Anbieter den Wert ihrer Praxis wesentlich höher ein als potenzielle Käufer. Insbesondere in weniger begehrten Lagen ist es oft nötig, den Angebotspreis nach unten zu korrigieren. Für die Wertermittlung gibt es mehrere Methoden. Als empfehlenswert gelten die Ertragswertmethode und die sogenannte DCF-Methode. Beide knüpfen am Ertrag der Praxis an und berücksichtigen die zukünftige Ertragsfähigkeit einer Arztpraxis. Sinnvoll ist es, sich bei der Wertermittlung von einem neutralen Gutachter helfen zu lassen.
Kaufvertrag und Übergabedokumente vorbereiten
Vor der Übergabe muss selbstverständlich der Kaufvertrag vorbereitet werden. Ein wichtiger Aspekt: der Ausschluss der Mängelhaftungsansprüche. Sofern der Verkäufer keine Mängel arglistig verschwiegen hat, können Haftungsansprüche dann nicht mehr geltend gemacht werden. Zudem sollten dem Käufer alle Dokumente und Zahlen offengelegt werden, die Aufschluss über die Wirtschaftlichkeit der Praxis geben. Dazu gehören unter anderem der Mietvertrag über die Praxisräume, die Gewinnermittlung der vergangenen drei Jahre sowie Arbeitsverträge und Gehaltsübersicht der Mitarbeiter.
Sicherheiten verlangen
Den Kaufpreis sollte sich der Verkäufer vor der Praxisübergabe absichern lassen. Das kann zum Beispiel durch eine Bankbürgschaft geschehen. Dieses Dokument sichert dem Käufer zu, dass der Kaufpreis durch das entsprechende Kreditinstitut gezahlt wird.
Praxisverkauf: Steuerlichen Freibetrag geltend machen
Den Gewinn, den Ärzte mit dem Praxisverkauf erzielen, müssen sie selbstverständlich versteuern. Allerdings können sie dabei einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen: Der Steuerzahler ist zum Zeitpunkt der Veräußerung mindestens 55 Jahre alt oder kann die Praxis aufgrund einer dauerhaften Berufsunfähigkeit nicht weiterführen. Zu beachten ist, dass jeder Steuerzahler den Freibetrag nur einmal im Leben geltend machen darf. Das gilt auch dann, wenn man mehrere Beteiligungen verkauft. Generell ist es empfehlenswert, sich beim Verkauf der Praxis von einem Steuerberater unterstützen zu lassen.