Eine positive Unternehmenskultur kann für Arbeitgeber/innen im Gesundheitswesen ein ...

Die Alternative Medizin oder Komplementärmedizin wird immer wichtiger und stellt eine Ergänzung zur klassischen Medizin dar. Einige Verfahren sind sogar im Lehrplan zahlreicher Universitäten integriert. Dass die Alternative Medizin immer mehr an Bedeutung gewinnt zeigt auch, dass es immer mehr Therapieverfahren gibt, die wissenschaftlich anerkannt sind, wie z.B. die Akupunkturtherapie von chronischen Schmerzen. Ärzten, die sich im Bereich der Alternativen Medizin weiterbilden möchten, können zwischen Manueller Medizin/ Chirotherapie, Naturheilverfahren, Homöopathie und Akupunktur wählen. Diese Fachrichtungen stellen eine Ergänzung zum sonstigen Diagnostik- und Therapieangebot dar.
Patienten dürfen aber nur dann mit Alternativer Medizin behandelt werden, wenn eine Approbation zum Arzt oder eine Ausbildung zum Heilpraktiker erfolgreich abgeschlossen wurde. Allerdings ist ein Arzt mit Approbation nicht grundsätzlich befügt als Heilpraktiker zu praktizieren.
Ausbildung zum Heilpraktiker
Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist nicht gesetzlich geregelt. Sie erfolgt als Präsenzstudium in Vollzeit, Teilzeit, als Intensivkurs oder als Fernstudium. Auch die Möglichkeit sich im Selbststudium auf die Prüfung vorzubereiten besteht, da die Ausbildung zum Heilpraktiker in einer Heilpraktikerschule keine Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist. Durchschnittlich beträgt die Ausbildungsdauer zwischen einem und drei Jahren. Die Ausbildungskosten, die zwischen 2.000 € und 11.000 € liegen, müssen jedoch selbst getragen werden. Allerdings ist es möglich Fördergelder zu erhalten und die Ausbildungskosten von der Steuer abzusetzen.
Prüfung zum Heilpraktiker
Die Prüfung zum Heilpraktiker ist staatlich geregelt und findet zwei mal Jährlich in den zuständigen Gesundheitsämtern statt. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung. Im schriftlichen Teil müssen von 60 Multiple-Choice Fragen 75% richtig beantwortet werden damit die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt. Dabei wird meist ein konkreter medizinische Fall gelöst.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Prüfung um keine Fachprüfung, sondern eine Unbedenktlichkeitsbescheinigung. Es soll demnach sicher gestellt werden, dass das Behandler seinen Patienten keinen Schaden zufügt. Ob dies durch die Prüfung gewährleistet werden kann, wird derzeit diskutiert. Vor allem invasive Maßnahmen wie Injektionen und Blutabnahmen sollen, laut eines Beschlusses des deutschen Ärztetags 2017, vom Gesetzgeber verboten werden.
Inhalte der Prüfung
- Kenntnisse über menschliche Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
- allgemeine Krankheitslehre, Pathologie und Psychopathologie
- klinische Befunderhebung und Untersuchung
- kleine Eingriffe wie Injektionen und Blutabnahmen
- Erkennung und Erstversorgung von Notfällen
- Anwendungbereiche, Wirkung, Grenzen, Risiken von diagnostischen und therapeutischen Naturheilkunde Maßnahmen
- Berufs- und Gesetzeskunde
- Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
Voraussetzungen und Kosten
Voraussetzungen für die Prüfungsanmeldung sind der Abschluss des 25. Lebensjahres, eine abgeschlossene Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss), ein polizeiliches Führungs- und ein medizinisches Gesundheitszeugnis. Die Eintrittsbarrieren sind demnach sehr gering. Allerdings lag die Durchfallquote im Jahr 2017 bei 80% und fällt jedes Jahr ähnlich hoch aus. Eine Wiederholung der Prüfung ist ohne Grenze möglich. Die Kosten betragen je nach Land zwischen 300 € bis 600 € für beide Prüfungsabschnitte.
Arbeitsschwerpunkte im Beruf
Wer eine Ausbildung zum Heilpraktiker absolviert hat, arbeitet niedergelassen, entweder in der eigenen Praxis oder angestellt in Gemeinschaftspraxen. Ähnlich wie beim Schulmediziner findet beim ersten Kontakt mit dem Patienten eine Anamnese und eine Erstuntersuchung statt. Diese dauern, dem ganzheitlichen Ansatz der Heilpraktiker entsprechend, zwischen 30 und 90 Minuten. Bei der Diagnostik greift der Heilpraktiker auf wissenschaftlich valide Methoden wie Auskultation, Perkussion und Labordiagnostik von Blut und Urin zurück. Allerdings kommen auch Verfahren ohne Validität wie die Irisdiagnostik, Pendeln oder Kinesiologie, zur Identifikation von gesundheitlichen Beschwerden durch Muskelschwäche, zum Einsatz. Beim alleinigem Einsatz dieser umstrittenen Diagnostikverfahren ist die Gefahr falschpositiver oder falschnegativer Diagnosen sehr hoch und kann für den Patienten gefährlich sein.
Die Behandlungsformen auf die Heilpraktiker zurückgreifen sind zahlreich. Zusammengefasst werden sie als komplementär-alternative Arzneimitteltherapie oder Complementary and Alternative Medicine (CAM) bezeichnet.
Unter anderem sind es:
- Akupunktur
- Aromatherapie
- Ausleitende Verfahren
- Bioresonanztherapie
- Chiropraktiker
- Homöopathie
- Kinesiologie
- Physiotherapie
- Phytotherapie
Für viele der CAM Maßnahmen liegt allerdings keine klinische Evidenz vor. Andere wie beispielsweise Akupunktur oder der Einsatz von Pflanzenanteilen im Rahmen der Phytotherapie werden inzwischen sogar an Universitäten gelehrt. Studien zeigen, dass bis zu drei viertel aller Deutschen bereits Erfahrungen mit alternativen Therapieverfahren haben.
Heilpraktiker müssen für die Anwendung vieler dieser Therapieverfahren jedoch Zusatzqualifikationen erlangen. So darf Akupunktur beispielsweise nur von Heilpraktikern ausgeübt werden, die eine spezielle Zusatzausbildung in der Traditionellen Chinesischen Medizin abgeschlossen haben.
Gleichzeitige Tätigkeit als Arzt und Heilpraktiker
Auch, wenn es einige Überschneidungen zwischen den beiden Berufsfeldern Arzt und Heilpraktiker gibt, ist eine gleichzeige Ausübung beider Berufe nicht möglich.
Grundsätzlich steht es natürlich jedem frei, im Anschluss an eine Tätigkeit als Heilpraktiker, ein Medizinstudium anzufangen. Allerdings gilt ein Abschluss an einer Heilpraktikerschule in vielen Fällen bereits als Erststudium. Derzeit sind an den medizinischen Fakultäten in Deutschland aber nur drei Prozent der Plätze für Zweitstudenten vorgesehen. Mit abgeschlossener Heilpraktikerausbildung könnte es demnach problematisch werden, im ohnehin strengen Zulassungsverfahren, einen dieser Plätze zu bekommen.
Außerdem muss nach Erlangen der ärztlichen Approbation der Titel des Heilpraktikers abgelegt werden. Um weiterhin komplementärmedizinisch tätig zu ein, bleibt nur die ärztliche Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren, Manuelle Medizin/Chirotherapie, Homöopathie, Akupunktur oder Traditionell Chinesische Medizin. Ehemalige Heilpraktiker haben somit einen langen Weg vor sich, bis sie wieder in der alternativen Medizin praktizieren dürfen.
Auch für bereits approbierte Ärzte kann der Erwerb einer zusätzlichen Heilpraktikererlaubnis vorteilhaft erscheinen. Viele nötige Wissensgrundlagen für die Prüfung wurden bereits im Studium erlangt und es gibt keine verbindliche Weiterbildungszeit für der Prüfungsteilnahme.
Allerdings wurde dieser Weg vom Verwaltungsgericht in München für rechtswidrig erklärt. In der ärztlichen Berufsordnung wird eine gleichzeitige ärztliche und nicht-ärztliche Tätigkeit untersagt. Diese Klausel stellt das Verwaltungsgericht sogar über die Berufsausübungsfreiheit des Grundgesetzes. Auch hier bleibt den Ärzten nur der lange Weg über die Zusatzbezeichnungen, um komplementär-medizinisch praktizieren zu dürfen.