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Sonderurlaub als Arbeitgeber-Benefit

Sonderurlaub
Zuletzt aktualisiert: 07.04.2025
Themen: Arbeitgeber
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Unternehmen müssen heute mehr bieten als ein attraktives Gehalt und klassische Zusatzleistungen. Besondere Angebote machen sie als Arbeitgeber noch attraktiver. Ein Beispiel dafür ist der Sonderurlaub. Immer mehr Firmen ermöglichen ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Tage in besonderen Lebenssituationen. Diese Maßnahme steigert nicht nur die Zufriedenheit der Belegschaft, sondern zeigt auch Wertschätzung für persönliche Bedürfnisse und eine gesunde Work-Life-Balance. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Regelungen und gibt praktische Tipps für die Umsetzung im Unternehmen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Beispiele für Sonderurlaub
  2. Sonderurlaub: Umsetzbarkeit in der Praxis
  3. Fazit

Was ist Sonderurlaub?

Sonderurlaub bedeutet eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, die den regulären Jahresurlaub ergänzt. Arbeitgeber gewähren ihn in besonderen, meist persönlichen Situationen. Während der reguläre Urlaub in erster Linie der Erholung dient, hängt der Sonderurlaub häufig mit speziellen Lebensereignissen der Mitarbeitenden zusammen, etwa familiären Notfällen, persönlichen Feierlichkeiten oder Dienstjubiläen. Das Arbeitsrecht enthält keine allgemeingültigen Regelungen zum Sonderurlaub, jedoch legt § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein grundsätzliches Recht darauf fest. Konkrete Vorgaben zu den Gründen und zur Dauer fehlen jedoch. In bestimmten Branchen, wie dem öffentlichen Dienst, gelten klare Regelungen. In den meisten Unternehmen basieren die Bestimmungen auf Betriebsvereinbarungen oder individuellen Entscheidungen.

Beispiele für Sonderurlaub

In den folgenden Fällen ist Sonderurlaub üblich:

Dringender Arztbesuch

Für dringende Arztbesuche, die außerhalb der Arbeitszeit nicht durchzuführen sind, gewähren die meisten Unternehmen ihren Mitarbeitenden bezahlten Sonderurlaub. Dies betrifft insbesondere Behandlungen, die nicht aufgeschoben werden können, wie beispielsweise Operationen oder notwendige Termine bei Fachärzten. Der Sonderurlaub wird oftmals jedoch nur für die Dauer des Arztbesuchs und die damit verbundene Anfahrtszeit gewährt.

Hochzeit

Bei der eigenen Hochzeit erhalten Mitarbeitende Sonderurlaub, um diesen besonderen Tag zu feiern. Üblicherweise ermöglichen Unternehmen eine Freistellung für einen bis zwei Tage, in manchen Fällen ist auch ein längerer Freistellungszeitraum möglich, wenn dies vertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt ist.

Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten

Wer als ehrenamtlicher Richter oder Schöffe tätig ist und deshalb seine reguläre Arbeit nicht ausüben kann, hat Anspruch auf Sonderurlaub. Wenn die Tätigkeit mehrfach im Jahr ausgeübt werden muss, beispielsweise wenn ein Gerichtsverfahren eine häufige Anwesenheit voraussetzt, muss auch der Sonderurlaub fortwährend gewährt werden, bei gleichzeitig fortlaufender Gehaltszahlung.

Geburt des eigenen Kindes

Mütter sind für die Geburt im Rahmen des Mutterschutzes ohnehin von der Arbeit freigestellt. Väter erhalten einen Tag bezahlten Sonderurlaub, um die Geburt ihres Kindes begleiten zu können.

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Beerdigung eines nahen Angehörigen

Im Falle des Todes eines nahen Familienangehörigen wie eines Elternteils, Partners oder Kindes sind für gewöhnlich zwei Tage Sonderurlaub zu gewähren. Dieser soll den Mitarbeitenden Zeit geben, um den Verlust zu verarbeiten, an der Beerdigung teilzunehmen und sich in Ruhe um die notwendigen Angelegenheiten zu kümmern.

Umzug aus beruflichen Gründen

Wenn ein Mitarbeitender beispielsweise aufgrund einer unternehmensinternen Versetzung umziehen muss, gewähren viele Arbeitgeber einen Tag freizunehmen.

Pflegerische Verpflichtungen

Wenn Mitarbeitende ein krankes Familienmitglied pflegen müssen, kann ebenfalls Sonderurlaub gewährt werden. Dies gilt besonders in Notfällen, zum Beispiel wenn ein Angehöriger plötzlich schwer erkrankt und kurzfristig Hilfe benötigt. Die Anzahl der Tage hängt von der jeweiligen Situation ab und kann je nach Unternehmen variieren, üblicherweise sind jedoch ein bis vier Tage zu gewähren.

Dienstjubiläum

Sonderurlaub zum Dienstjubiläum wird oft für langjährige Betriebszugehörigkeit eingeräumt, zum Beispiel zum 25. oder 40. Jubiläum. Die Dauer variiert, je nach Unternehmensregelung erhalten die Mitarbeitenden jedoch üblicherweise einen Tag Sonderurlaub.

Was ist außergewöhnlicher Sonderurlaub?

Außergewöhnlicher Sonderurlaub ist eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die oftmals in unvorhergesehenen oder ganz speziellen Situationen gewährt wird. Im Unterschied zum regulären Sonderurlaub, bezieht sich der außergewöhnliche nicht zwingend auf besondere Anlässe, ist per se nicht gesetzlich geregelt und kann von Unternehmen für ganz individuelle Ereignisse gewährt werden.

Regionale Feste

In vielen Regionen Deutschlands gibt es spezielle Feste oder Veranstaltungen, die zwar keine offiziellen Feiertage sind, aber für die dort ansässigen Menschen eine wichtige kulturelle Bedeutung haben. Ein Beispiel hierfür ist der Rosenmontag, der beispielsweise in Nordrhein-Westfalen oder im Rhein-Main-Gebiet in vielen Unternehmen als außergewöhnlicher Sonderurlaub gewährt wird.

Naturkatastrophen

In Fällen von Naturkatastrophen, wie beispielsweise Hochwassern oder schlimmen Überschwemmungen, die den Mitarbeiter oder dessen Familie betreffen und eine sofortige Abwesenheit vom Arbeitsplatz erforderlich machen, wird außergewöhnlicher Sonderurlaub oftmals von Unternehmen genehmigt.

Sonderurlaub: Umsetzbarkeit in der Praxis

Da für viele Sonderurlaubsfälle keine gesetzlichen Regelungen existieren, haben Arbeitgeber die Freiheit, selbst zu entscheiden, in welchen Fällen sie entsprechend Sonderurlaub gewähren möchten. Bestenfalls legen Unternehmen klare Regelungen für Sonderurlaub in den Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen fest. In der Praxis sollte man flexibel auf außergewöhnliche Ereignisse reagieren und die Mitarbeitenden klar über die geltenden Bedingungen informieren.

Fazit

Sonderurlaub ist eine Freistellung von der Arbeit, die in besonderen Situationen wie familiären Ereignissen oder der Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten gewährt wird. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Dauer oder zu den genauen Gründen. Diese Regelungen werden meist im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt. Mitarbeitende sollten die Möglichkeit haben, die entsprechenden Vereinbarungen im Unternehmen einzusehen, um ihre Ansprüche zu kennen.

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Autor
Dr. med. Marie-Hélène Manz
Dr. med. Marie-Hélène Manz
Ärztin
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