
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet Unternehmen in Deutschland neue Chancen, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Dieser stellt viele deutsche Unternehmen vor große Herausforderungen. In Branchen wie Pflege, IT, Bau oder Ingenieurwesen bleiben Stellen oft monatelang unbesetzt, während die Anforderungen an qualifiziertes Personal steigen. Um diesem Engpass entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ins Leben gerufen. Was es mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf sich hat, erfahren Sie in diesem Artikel.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz erklärt
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es seit dem 1. März 2020. Ziel ist es, die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern zu erleichtern und damit den Fachkräftemangel in wichtigen Branchen wie Pflege, IT oder Bau zu bekämpfen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet klare und einfache Regelungen für die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte. Es soll Unternehmen helfen, die besten Talente aus aller Welt zu finden, und gleichzeitig den Prozess so unbürokratisch wie möglich gestalten. Neu ist jetzt vor allem, dass nicht nur Akademiker, sondern auch Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung leichter nach Deutschland kommen können.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Wichtigste Regelungen
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert Unternehmen die Einstellung internationaler Talente, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Das Gesetz bringt drei große Änderungen: Weniger Bürokratie, Mehr Tempo, Breiterer Zugang. Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist, dass die sogenannte Vorrangprüfung für viele Berufe wegfällt. Diese Prüfung hatte bisher sichergestellt, dass offene Stellen vorrangig mit deutschen oder EU-Bewerbern besetzt werden. Für Branchen mit akutem Fachkräftemangel – wie Pflege, IT oder Handwerk – ist diese Hürde nun passé. Im Folgenden sind die wichtigsten Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetz knapp erläutert.
Abschaffung der Vorrangprüfung
Eine der zeitaufwändigsten Hürden bei der Rekrutierung aus dem Ausland war die Vorrangprüfung. Dabei musste zunächst festgestellt werden, ob die offene Stelle nicht mit einem Bewerber aus Deutschland oder der EU besetzt werden kann. Für viele Berufsgruppen wurde diese Prüfung nun abgeschafft, was Unternehmen ermöglicht, direkt internationale Fachkräfte einzustellen. Das spart Zeit, reduziert den Verwaltungsaufwand und macht den Rekrutierungsprozess deutlich attraktiver.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein Turbo-Modus für den gesamten Visaprozess. Es erlaubt Arbeitgebern, die Einreise und Arbeitsaufnahme ihrer internationalen Mitarbeiter innerhalb von rund vier Monaten zu realisieren. Dafür sind enge Absprachen mit den Behörden notwendig, und es fällt eine Gebühr an. Dennoch überwiegen die Vorteile: Vor allem in Branchen mit akutem Bedarf, wie der Altenpflege oder der IT, kann dies entscheidend sein, um Stellen schneller zu besetzen und den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Einführung der Chancenkarte
Mit der Chancenkarte schafft das Gesetz eine Möglichkeit, Fachkräften ohne direkten Arbeitsvertrag die Einreise nach Deutschland zur Jobsuche zu ermöglichen. Das Punktesystem bewertet Kriterien wie berufliche Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und den Bezug zu Deutschland. Diese Innovation richtet sich vor allem an hochqualifizierte Talente, die auf der Suche nach einer langfristigen Karriereperspektive sind.
Erleichterte Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Für Unternehmen ist es oft eine Herausforderung, die Qualifikationen internationaler Bewerber einzuordnen. Das Gesetz vereinfacht die Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen. Falls diese nicht vollständig den deutschen Standards entsprechen, können Fachkräfte durch eine Anpassungsqualifikation die nötigen Kompetenzen erwerben. Dies ermöglicht es Unternehmen, Potenziale auszuschöpfen, die früher aufgrund bürokratischer Hürden verloren gingen.
Fokus auf Integration und Familiennachzug
Eine erfolgreiche Einwanderung endet nicht mit der Arbeitsaufnahme. Um internationale Fachkräfte langfristig zu binden, sind ein familienfreundliches Umfeld und eine gelungene Integration entscheidend. Das Gesetz erleichtert den Nachzug von Ehepartnern und Kindern und bietet Zugang zu Sprach- und Integrationskursen. Dies stärkt nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeiter, sondern fördert auch ihre langfristige Bindung an das Unternehmen.
Erweiterte Möglichkeiten für IT-Fachkräfte
Speziell für IT-Spezialisten enthält das Gesetz besondere Regelungen. Auch ohne formalen Hochschulabschluss können sie aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Das reduziert die Hürden für Arbeitgeber in einem der am stärksten vom Fachkräftemangel betroffenen Bereiche.
Erweiterung der Blauen Karte EU
Die Blaue Karte EU bietet hochqualifizierten Fachkräften mit Hochschulabschluss und einem bestimmten Mindestgehalt einen Aufenthaltstitel. Neu ist die Absenkung der Gehaltsschwellen, die es nun auch Berufseinsteigern und Fachkräften in Mangelberufen ermöglicht, von der Regelung zu profitieren. IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss können bei nachgewiesener Berufserfahrung ebenfalls eine Blaue Karte EU erhalten.
Westbalkanregelung
Die Westbalkanregelung erleichtert Fachkräften aus Albanien, Kosovo, Serbien und anderen Balkanstaaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Seit Juni 2024 wurde das Kontingent auf 50.000 Visa pro Jahr verdoppelt, was insbesondere für Berufe in der Pflege und im Handwerk eine wichtige Rolle spielt.
Fazit
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Fachkräftemangel in Deutschland zu bewältigen. Es bietet Unternehmen die Möglichkeit, schneller und effizienter auf den internationalen Arbeitsmarkt zuzugreifen und Talente aus aller Welt zu gewinnen. Durch den Abbau bürokratischer Hürden, die Einführung beschleunigter Verfahren und den Fokus auf Integration wird der Weg für qualifizierte Arbeitskräfte geebnet.








