Was ist ein Gastarzt?
Ein Gastarzt ist ein Arzt, der aus einem anderen Land nach Deutschland kommt, um dort in einer medizinischen Einrichtung ärztlich tätig zu sein.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Gastarzt?
- Gastarzt für Ärzte aus der EU und Nicht-EU
- Anerkennung der Approbation: Äquivalenztest (Gleichwertigkeitsprüfung)
- Berufserlaubnis für ausländische Ärzte
- Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung durch Gastarztvertrag
- Sprachkenntnisse und Berufserfahrung sind immer wichtig
- Zusammenfassung: Schritte um eine Stelle als ausländischer Arzt zu finden
Jedoch hat ein Gastarzt nicht den gleichen Status wie ein Arzt, der seine Approbation in Deutschland erhalten hat. Erst, wenn ein ausländischer Arzt die deutsche Approbation erhält, oder seine ausländische Approbation als gleichwertig mit der deutschen anerkannt ist, und er entsprechend gute Sprachkenntnisse nachweisen kann, darf er in Deutschland uneingeschränkt als Arzt arbeiten.
Gastarzt für Ärzte aus der EU und Nicht-EU
Der Weg über den Gastarzt ist daher ein gängiges Modell für ausländische Ärzte aus EU- aber vor allem auch aus Nicht-EU Ländern, um einen Einstieg als Mediziner und eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu bekommen.
Ein Gastarztvertrag erfüllt aber nicht die Anforderungen, die in der Weiterbildungsordnung für die ärztliche Weiterbildung in Deutschland vorgeschrieben sind. Daher kann die Zeit, die ein ausländischer Arzt als Gastarzt in Deutschland arbeitet, nicht auf seine Weiterbildungszeit angerechnet werden und führt somit nicht, oder nur indirekt zu seiner Approbation in Deutschland.
Das primäre Ziel der meisten Gastärzte ist es, sich durch ihre oft unbezahlte Tätigkeit als Gastarzt auf die Anerkennungsprüfungen zur Erlangung ihrer deutschen Approbation vorzubereiten. Erst dann kann der ausländische Arzt, häufig, selbst wenn er in seinem Land schon Facharzt ist, eine Assistenzarztstelle in Deutschland finden, und sich seine Arbeitszeiten auf die Facharztweiterbildungszeit anrechnen lassen.
Anerkennung der Approbation: Äquivalenztest (Gleichwertigkeitsprüfung)
Da die Studieninhalte des Medizinstudiums sich zwischen den verschiedenen Ländern unterscheiden muss die ärztliche Approbation der Mediziner aus dem Ausland bevor sie in Deutschland tätig werden können, erst dem sogenannten Äquivalenztest (equivalency review), der die Gleichwertigkeit mit der deutschen Approbation bescheinigt, bestehen. Für die verschiedenen Herkunftsländer gelten dabei unterschiedliche Regelungen:
Anerkennung der ärztlichen Approbation für Ärzte aus der EU/EWR/Schweiz
Wenn ein Arzt seinen Abschluss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz erworben hat, gilt für ihn in der Regel das Verfahren der automatischen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG. Das bedeutet, seine Approbation als Arzt wird in Deutschland anerkannt, nach einem Anerkennungsverfahren (equivalency review) und wenn er über genügend Deutschkenntnisse verfügt. Diese sollte er mit einem B2 Sprachzertifikat für allgemeine Sprache und seit Juni 2014 dazu auch mit einem C1 Fachsprachkenntnis Zertifikat für Medizin nachweisen.
Anerkennung der ärztlichen Approbation für Ärzte aus Drittländern (Abschlüsse aus Nicht-EU-/EWR-Staaten)
Ärzte aus Drittländern haben zum einen die Möglichkeit, durch die Prüfung der Gleichwertigkeit (Gleichwertigkeitsprüfung) (equivalency review) ihres im Ausland abgeschlossenem Studiums, direkt die deutsche Approbation als Arzt zu erlangen. Meist erfüllen aber Bewerber aus Nicht-EU-/EWR-Staaten die Anforderungen hierfür nicht, auch Ihr Facharztabschluss wird dann nicht anerkannt – sie können aber ihren Abschluss von dem zuständigen Landesprüfungsamt für Medizinische Heilberufe (LPA) des Bundeslandes, in dem sie als Gastarzt tätig werden wollen, individuell überprüfen lassen.
Berufserlaubnis für ausländische Ärzte
Alternativ bleibt einem Arzt aus einem Drittland nur der Weg über die sogenannte Berufserlaubnis (Permit for the temporary practice of Medicine).
Diese wird befristet für bis zu zwei Jahre ausgestellt. Hierfür müssen die ausländischen Ärzte eine deutsche Klinik finden, in der sie als Gastarzt wie oben beschrieben, zuerst ein meist unbezahltes Praktikum (manche Kliniken bieten ihren Gastärzten eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit an) von ein bis mehreren Monaten absolvieren. Evtl. können sie sich über ein Stipendium Ihres Heimatlandes finanzieren. Vorraussetzung für die Berufserlaubnis sind ein B2 Sprachzertifikat, sowie ab 1.4.2015 ein C1 Sprachzertifikat für Fachkenntnis Medizin.
Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung durch Gastarztvertrag
Wenn der angehende Gastarzt einen Gastarztvertrag von einer Klinik in Deutschland hat, kann er in Deutschland eine Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung beim Ausländeramt des jeweiligen Bundesland des Arbeitgebers beantragen.
Ziel der Gastarztzeit ist es, sich auf die sogenannte Kenntnisstandprüfung (proficiency test) vorzubereiten. Diese mündlich-praktische Prüfung wird im einzelnen von den Behörden/Landesärztekammern/Landesprüfungsämtern der jeweiligen Bundesländern geregelt. Vorgegeben ist, dass sie mindestens 60 Minuten dauern soll und daraus besteht, dass der ausländische Arzt vor seinen Prüfern auf deutsch einen Patienten untersucht und mit ihm ein Anamnesegespräch führt. Am Patienten werden dann hauptsächlich die Fächer Innere Medizin und Chirurgie geprüft. Es können aber auch andere Fächer gefragt werden. Wenn die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, wird dem ausländischen Arzt die deutsche Approbation (full license of practice medicine) erteilt und er kann als Assistenzarzt in Deutschland arbeiten. Er durchläuft dann in Deutschland erneut eine mindestens 5jährige Assistenzzeit und kann im Anschluss die deutsche Facharztprüfung ablegen.
Sprachkenntnisse und Berufserfahrung sind immer wichtig
Je bessere Sprachkenntnisse und je mehr Berufserfahrung ein ausländischer Gastarzt nachweisen kann, desto höher sind seine Chancen, eine Anstellung in einer deutschen Klinik zu finden.
Zusammenfassung: Schritte um eine Stelle als ausländischer Arzt zu finden
Arzt werden als Mediziner aus einem Drittland:
- Geothe Institut kontaktieren und Sprachkurs bis B2 in deutsch absolvieren. Für Bewerbungen ab 1.4.2015 ist zusätzlich das Sprachzertifikat C1 Fachkenntnis Medizin notwendig.
- Bei Kliniken in Deutschland mit einem deutschen Bewerbungsschreiben und deutschem Lebenslauf für eine Gastarztstelle bewerben. (beglaubigte Kopie der Approbation gehört dazu).
- Berufserlaubnis und befristete Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erhalten.
- Als Gastarzt in Deutschland arbeiten (bis zu 2 Jahre).
- Kenntnisstandprüfung (proficiency test) zur Anerkennung der Approbation ablegen.
- Eine bezahlte Anstellung als Assistenzarzt in Deutschland finden.
- Nach der Assistenzzeit von mindestens 5 Jahren Facharztprüfung auf deutsch ablegen.