
Ein Gastarzt ist ein Arzt, der aus einem anderen Land nach Deutschland kommt, um dort in einer medizinischen Einrichtung ärztlich tätig zu sein. Jedoch hat ein Gastarzt nicht den gleichen Status wie ein Arzt, der seine Approbation in Deutschland erhalten hat. Erst, wenn ein ausländischer Arzt die deutsche Approbation erhält, oder seine ausländische Approbation als gleichwertig mit der deutschen anerkannt ist, und er entsprechend gute Sprachkenntnisse nachweisen kann, darf er in Deutschland uneingeschränkt als Arzt arbeiten.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Status & Ziel: Ein Gastarzt arbeitet in Deutschland ohne volle Approbation – meist als Einstieg/Überbrückung zur Vorbereitung auf die Anerkennungs‑ und Kenntnisprüfung. Eine uneingeschränkte ärztliche Tätigkeit ist erst mit Approbation möglich.
- Weiterbildung & Anrechnung: Der Gastarztvertrag erfüllt nicht die Anforderungen der Weiterbildungsordnung; die Zeit wird nicht auf die Facharztweiterbildung angerechnet. Eine Assistenzarztstelle ist erst nach Approbation möglich (auch wenn im Herkunftsland bereits ein Facharzttitel besteht).
- EU/EWR/Schweiz vs. Drittstaat: Für EU/EWR/Schweiz gilt i. d. R. die automatische Anerkennung (RL 2005/36/EG) bei Deutsch B2 + Fachsprache C1. Drittstaaten: Gleichwertigkeitsprüfung, häufig Kenntnisprüfung; individuelle Prüfung durch das Landesprüfungsamt.
- Berufserlaubnis & Rahmenbedingungen: Alternativ/ergänzend ist eine befristete Berufserlaubnis (bis 2 Jahre, unter Aufsicht) möglich; Voraussetzung sind B2 + C1 Medizin und ein Gastarztvertrag (damit oft Arbeits‑/Aufenthaltserlaubnis beantragbar). Tätigkeit häufig unbezahlt, teils mit Unterkunft/Stipendium.
- Kenntnisprüfung & Perspektive: Mündlich‑praktisch (≥ 60 Min.) mit Patientenvorstellung auf Deutsch, Schwerpunkte Innere Medizin & Chirurgie; bei Bestehen folgt die Approbation → Start als Assistenzarzt in Deutschland und anschließende Facharztweiterbildung.
Gastarzt für Ärzte aus der EU und Nicht-EU
Der Weg über den Gastarzt ist daher ein gängiges Modell für ausländische Ärzte aus EU- aber vor allem auch aus Nicht-EU Ländern, um einen Einstieg als Mediziner und eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu bekommen.
Ein Gastarztvertrag erfüllt aber nicht die Anforderungen, die in der Weiterbildungsordnung für die ärztliche Weiterbildung in Deutschland vorgeschrieben sind. Daher kann die Zeit, die ein ausländischer Arzt als Gastarzt in Deutschland arbeitet, nicht auf seine Weiterbildungszeit angerechnet werden und führt somit nicht, oder nur indirekt zu seiner Approbation in Deutschland.
Das primäre Ziel vieler Gastärztinnen besteht darin, sich durch ihre – oft unbezahlte – Tätigkeit im Krankenhaus gezielt auf die Anerkennungsprüfungen zur Erlangung der deutschen Approbation vorzubereiten.
Erst nach Erhalt der Approbation ist es möglich, eine reguläre Assistenzarztstelle in Deutschland anzutreten. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn der ausländische Arzt im Herkunftsland bereits als Facharzt anerkannt ist.
Die in der Assistenzarztstelle geleistete Zeit kann anschließend auf die Facharztweiterbildung in Deutschland angerechnet werden.
Anerkennung der Approbation: Äquivalenztest (Gleichwertigkeitsprüfung)
Da sich die Studieninhalte des Medizinstudiums zwischen den verschiedenen Ländern unterscheiden, muss die ärztliche Approbation von Medizinern aus dem Ausland, bevor sie in Deutschland tätig werden können, erst den sogenannten Äquivalenztest (equivalency review) bestehen, der die Gleichwertigkeit mit der deutschen Approbation bescheinigt. Für die verschiedenen Herkunftsländer gelten dabei unterschiedliche Regelungen.
Anerkennung der ärztlichen Approbation für Ärzte aus der EU/EWR/Schweiz
Wenn ein Arzt seinen Abschluss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz erworben hat, gilt für ihn in der Regel das Verfahren der automatischen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG. Das bedeutet, seine Approbation als Arzt wird in Deutschland anerkannt, nach einem Anerkennungsverfahren und wenn er über genügend Deutschkenntnisse verfügt. Diese sollte er mit einem B2 Sprachzertifikat für allgemeine Sprache und zusätzlich mit einem C1 Fachsprachkenntnis Zertifikat für Medizin nachweisen.
Anerkennung der ärztlichen Approbation für Ärzte aus Drittländern (Abschlüsse aus Nicht-EU-/EWR-Staaten)
Ärzte aus Drittländern haben zum einen die Möglichkeit, durch die Prüfung der Gleichwertigkeit (Gleichwertigkeitsprüfung) (equivalency review) ihres im Ausland abgeschlossenem Studiums, direkt die deutsche Approbation als Arzt zu erlangen. Meist erfüllen aber Bewerber aus Nicht-EU-/EWR-Staaten die Anforderungen hierfür nicht, auch Ihr Facharztabschluss wird dann nicht anerkannt – sie können aber ihren Abschluss von dem zuständigen Landesprüfungsamt für Medizinische Heilberufe (LPA) des Bundeslandes, in dem sie als Gastarzt tätig werden wollen, individuell überprüfen lassen.
Berufserlaubnis für ausländische Ärzte
Alternativ bleibt einem Arzt aus einem Drittland nur der Weg über die sogenannte Berufserlaubnis (Permit for the temporary practice of Medicine). Die Berufserlaubnis wird befristet für bis zu zwei Jahre ausgestellt. Voraussetzung dafür ist, dass ausländische Ärzte eine deutsche Klinik finden, in der sie – wie oben beschrieben als Gastarzt – zunächst ein meist unbezahltes Praktikum absolvieren. Dieses dauert in der Regel ein bis mehrere Monate – einige Kliniken stellen Gastärzten dafür eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung.
Die Finanzierung kann in Einzelfällen über ein Stipendium aus dem Heimatland erfolgen.
Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung durch Gastarztvertrag
Wenn der angehende Gastarzt einen Gastarztvertrag von einer Klinik in Deutschland hat, kann er in Deutschland eine Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung beim Ausländeramt des jeweiligen Bundesland des Arbeitgebers beantragen.
Ziel der Gastarztzeit ist es, sich auf die sogenannte Kenntnisprüfung (proficiency test) vorzubereiten. Diese mündlich-praktische Prüfung wird im Einzelnen von den Behörden/Landesärztekammern/Landesprüfungsämtern der jeweiligen Bundesländer geregelt. Vorgegeben ist, dass sie mindestens 60 Minuten dauern soll und daraus besteht, dass der ausländische Arzt vor seinen Prüfern auf deutsch einen Patienten untersucht und mit ihm ein Anamnesegespräch führt. Am Patienten werden dann hauptsächlich die Fächer Innere Medizin und Chirurgie geprüft. Es können aber auch andere Fächer abgefragt werden. Wenn die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, wird dem ausländischen Arzt die deutsche Approbation (full license of practice medicine) erteilt und er kann als Assistenzarzt in Deutschland arbeiten. Er durchläuft dann in Deutschland erneut eine mindestens 5jährige Assistenzzeit und kann im Anschluss die deutsche Facharztprüfung ablegen.
Sprachkenntnisse und Berufserfahrung sind immer wichtig
Je besser die Sprachkenntnisse und je umfangreicher die Berufserfahrung, desto größer sind die Chancen für ausländische Gastärzte, eine Stelle in einer deutschen Klinik zu bekommen.
Zusammenfassung: Schritte um eine Stelle als ausländischer Arzt zu finden
Arzt werden als Mediziner aus einem Drittland:
- Goethe Institut kontaktieren und Sprachkurs bis B2 in deutsch absolvieren
- An Kliniken in Deutschland mit einem deutschen Bewerbungsschreiben und deutschem Lebenslauf für eine Gastarztstelle bewerben. (beglaubigte Kopie der Approbation gehört dazu)
- Berufserlaubnis und befristete Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erhalten
- Als Gastarzt in Deutschland arbeiten (bis zu 2 Jahre)
- Kenntnisstandprüfung (proficiency test) zur Anerkennung der Approbation ablegen
- Eine bezahlte Anstellung als Assistenzarzt in Deutschland finden
- Nach der Assistenzzeit von mindestens 5 Jahren Facharztprüfung auf deutsch ablegen










