
Die letzten Prüfungen sind geschafft und der Berufsstart als Assistenzarzt steht irgendwann vor der Tür. Bevor Ihr Euch in die ersten Dienste stürzen dürft, müssen leider einige Formalitäten geklärt werden. Der Arbeitgeber verlangt von Euch diverse Formulare, Nachweise und Dokumente. Damit Ihr hierbei nicht den Überblick verliert, bekommt Ihr von uns die perfekte Checkliste, um diese Hürde zu meistern! Hierin findet Ihr alles, was Ihr für einen reibungslosen Start in das Berufsleben braucht – kompakt und auf einen Blick!
Inhaltsverzeichnis
Die Approbationsurkunde
Nach dem Studium müsst Ihr erst mal die Approbationsurkunde beantragen.
Die Approbationsurkunde ist die staatliche Zulassung, den Arztberuf überhaupt ausführen zu dürfen. Damit verbunden ist außerdem die Befugnis, die Berufsbezeichnung zu führen, Ihr könnt Euch also mit Erhalt der Urkunde Arzt nennen. Dies ist also eine Grundvoraussetzung für den Berufsstart als Assistenzarzt. Rechtlich ist die Approbationsurkunde in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) und in der Bundesärzteordnung (BÄO) geregelt.
Damit Ihr das gute Stück in den Händen halten könnt, müssen leider eine ganze Menge Dokumente eingereicht werden. Folgendes wird benötigt:
- Antrag und Checkliste über zuständige Verwaltungsbehörde (Landesprüfungsamt)
- Erklärung über Straffreiheit (ist ein persönlich verfasstes Schreiben, in dem ihr erklärt, dass gegen euch kein Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist. In Baden-Württemberg bspw. Pflicht!)
- Kopie Geburtsurkunde (ist nur nach Aufforderung vorzulegen)
- Beglaubigte Kopie Personalausweis/ Reisepass
- Führungszeugnis Belegart O beim Einwohnermeldeamt
- Gesundheitliche Eignungsuntersuchung
- Tabellarischer Lebenslauf
Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer
Zuständig ist hier die jeweilige Ärztekammer des Bundeslandes, in dem Ihr Euren Arbeitsplatz habt.
Die Ärztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der deutschen Ärzte. Es gibt 16 deutsche Bundesländer, aber 17 Landesärztekammern, denn in Nordrhein-Westfalen haben die Landesteile Nordrhein und Westfalen-Lippe eigenständige Ärztekammern. Die Aufgaben umfassen unter anderem die Entwicklung von Satzungen, die Abnahme von Prüfungen, Überwachung der Berufsausübung und die Förderung der ärztlichen Fortbildung.
Sobald Ihr Eure Approbation in der Tasche habt, gehört ihr formell einer Ärztekammer eines Bundeslandes an. Dabei ist hier die jeweilige Ärztekammer des Bundeslandes für euch verantwortlich, in dem Ihr Euren Beruf ausübt, oder falls Ihr nicht arbeitet, Euren ersten Wohnsitz habt.
Falls Ihr es nach erhaltener Approbation erst mal langsam angehen wollt, könnt Ihr freiwillig Mitglied werden. Dies kostet Euch dann ca. 50-60 Euro pro Jahr, je nach Landesärztekammer. Dies hat den Vorteil, dass Ihr dann schon Euren Arztausweis beantragen könnt. So bald Ihr allerdings mit dem Arbeiten anfangt, müsst Ihr Euch spätestens anmelden und seid ein Pflichtmitglied. Erfahrungsgemäß fallen dann für einen Assistenzarzt im erst Jahr Beiträge von 150-250 Euro pro Jahr an, abhängig von Euren monatlichen Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit.
Anmeldeformulare (z.T. auch online ausfüllbar) findet Ihr bei Eurer jeweiligen Landesärztekammer.
Der Arztausweis
Den Arztausweis erhaltet ihr auf Antrag von der Ärztekammer. Hierfür benötigt ihr lediglich ein Passfoto.
Ein Vorteil, sich schon direkt mit der Approbation bei der Ärztekammer als freiwilliges Mitglied anzumelden, ist der Arztausweis. Dieser macht sich nicht nur schick im Portemonnaie, sondern legitimiert Euch als approbierten Arzt und Mitglied der Landesärztekammer. Mit dem Ausweis könnt Ihr in der Apotheke rezeptpflichtige Medikamente für den persönlichen Bedarf erwerben.
Das Versorgungswerk
Mit Beginn der ärztlichen Tätigkeit müsst ihr Mitglied beim Versorgungswerk werden.
- Antragsunterlagen und den Befreiungsantrag der Deutschen Rentenversicherung erhaltet Ihr beim Versorgungswerk des Bundeslandes, in dem sich Eure Arbeitsstelle befindet.
- Tipp: Wer vorher schon einmal Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung entrichtet hat, kann diese unter gewissen Voraussetzungen zurückfordern!
- Wichtig: mit jedem Arbeitsplatzwechsel ist eine erneute Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung notwendig, auch wenn Ihr innerhalb eines Bundeslandes wechselt!
Das ärztliche Versorgungswerk ist die Institution, die die Altersvorsorge der freien Kammerberufe organisiert. Anders als Angestellte oder Selbständige, führen Ärzte, Zahn- oder Tierärzte, Apotheker aber auch z.B. Rechtsanwälte oder Steuerberater ihre Altersvorsorge außerhalb der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung durch.
In das Versorgungswerk müsst Ihr einzahlen. Damit ihr nun nicht in das Versorgungswerk UND die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, müsst Ihr Euch von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.
Generell muss man sagen, dass es sich nicht lohnt, neben dem Versorgungswerk zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, da Ihr hier vom eingezahlten Geld relativ wenig später bei der Rente „rausbekommt“.
Die Krankenversicherung
Eine Mitgliedschaftsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung für den Arbeitgeber erhaltet Ihr direkt vom Versicherer. Alternativ zur gesetzlichen Krankenversicherung könnt Ihr Euch privat krankenversichern, wenn Euer Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2024 -> 69.300 Euro Brutto). Im ersten Jahr werdet Ihr als Assistenzarzt sicherlich unter dieser Grenze liegen, im zweiten Jahr ist mit entsprechenden Diensten ein Wechsel in die private Krankenkasse aber durchaus möglich.
Sprecht zu Eurem Versicherungsstatus einfach die Personalabteilung Eures Arbeitgebers an. Unter welchen Bedingungen ein Wechsel in die Private Krankenversicherung Sinn macht, oder nicht, solltet Ihr am besten mit Eurem Versicherungsmakler besprechen, denn eine pauschale Aussage gibt es hier nicht. Zudem macht es Sinn, sich bereits frühzeitig für nur wenige Euro pro Monat bei einer der Privaten Krankenversicherungen seinen Gesundheitsstatus “einfrieren” zu lassen. So kann man bei einem späteren Wechsel viel Geld sparen!
Steuer – das ELStAM-Verfahren
Das ELStAM-Verfahren wird auch als „elektronische Lohnsteuerkarte“ bezeichnet. Das Verfahren ersetzt die klassische Lohnsteuerkarte und enthält u.a. Merkmale zur Steuerklasse, zur Kirchensteuer, und etwaige Kinderfreibeträge.
Das zuständige Finanzamt am Wohnort meldet auf Eure Anweisung hin die relevanten Steuerdaten an den Arbeitgeber. Ihr benötigt hierfür die persönliche Steuer-ID. Leider müsst Ihr für diesen Schritt persönlich beim zuständigen Finanzamt vorbeischauen!
Risiken absichern durch Haftung und Berufsunfähigkeit
Haftpflicht
Zunächst müsst ihr wissen, dass grundsätzlich jeder unbegrenzt für sein Tun und Handeln haftet. Im BGB § 823 heißt es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
In der Klinik seid Ihr über den Arbeitgeber abgesichert, außerhalb der Klinik (z.B. bei einem ärztlichen Notfall) greift eure eigene Haftpflichtversicherung. Daher ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte unserer Meinung nach nicht nur sehr empfehlenswert, sondern absolut notwendig, genau wie die private Haftpflichtversicherung.
Berufsunfähigkeit
Gerade am Anfang Eurer ärztlichen Tätigkeit ist die Arbeitskraft eure einzige „Einnahmequelle“. Kommt es zum Verlust der eigenen Arbeitskraft infolge von Krankheit oder körperlichem Gebrechen kann es die eigene Existenz zerstören, denn Euch fehlt schlichtweg das Geld, um euren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Absicherung dieses Risikos ist deshalb in Form einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sehr sinnvoll.
Auch hier ist es wichtig, sich rechtzeitig um dieses Thema zu kümmern, am besten schon während des Studiums. Denn auch hier spielt Eure Krankenvorgeschichte eine wichtige Rolle bei der Beitragseinstufung bzw. bei der Frage, ob evtl. bestimmte Erkrankungen für Euch von der Versicherung ausgeschlossen werden. Je mehr man da bereits auf dem “Krankheitskonto” hat, umso schwieriger wird es.
Zusammenfassung
Hier ist noch mal alles auf einen Punkt gebracht, um was Ihr Euch kümmern müsst, um als Arzt durchzustarten:
- Approbationsurkunde (Checkliste zum beantragen, siehe oben)
- Anmeldung bei der Ärztekammer (hier auch Arztausweise beantragen)
- Anmelden beim Versorgungswerk und Befreiung bei der deutschen Rentenversicherung
- Krankenversicherung (privat vs. Gesetzlich)
- ELStAM-Verfahren beim Finanzamt veranlassen
- Risiken absichern
- Haftplicht und Berufsunfähigkeit