
Anerkennung der Approbation: Grundlagen
Um in Deutschland als Arzt arbeiten zu können, muss man über eine Approbation verfügen. Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur Berufsausübung als Arzt.
Inhaltsverzeichnis
Man bekommt die Approbation erteilt, sofern man folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Erfolgreiche Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung
- Bestandene Prüfung der Ausbildung
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Arztberufes
- Ausreichend deutsche Sprachkenntnisse
- Kein Fehlverhalten, das Unwürdigkeit des Berufes darstellt
Das Regelwerk zur Approbation ist die Approbationsordnung, die bundeseinheitlich die Ausbildung für den Arztberuf regelt. Dazu gehören Mindestdauer, Ablauf, Pflichtinhalte und Bedingungen für die Prüfungen. Zu finden ist das Regelwerk auch online beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Die Erteilung erfolgt im jeweiligen Bundesland, an der die Abschlussprüfung durchgeführt wird und wird in Form einer Approbationsurkunde übergeben.
Approbation für ausländische Ärzte
Für Personen, die im Ausland studiert haben und in Deutschland als Arzt tätig werden möchten, wird in einem Großteil der Fälle eine Approbation / Zulassung in Deutschland nicht direkt anerkannt. Grund hierfür sind die verschiedenen Studieninhalte, die nicht deckungsgleich sind mit der bundeseinheitlichen Approbationsordnung und somit nicht gewährleistet ist, dass für Deutschland essentielle Inhalte und Wissen während der Ausbildung vermittelt wurden. Für die Annerkennung der Approbation gibt es die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Ärzte – auch Äquivalenztest oder equivalency review genannt.
Zusätzlich können nicht vorhandene Sprachkenntnisse eine Rolle spielen bei der Anerkennung als Arzt. Über Institute wie das Goethe Institut können Sprachkurse und Sprachtest absolviert werden, die für eine Anerkennung notwendig sind.
Anerkennung der Approbation: Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Ärzte
Für die Gleichwertigkeitsprüfung gelten für verschiedene Herkunftsländer unterschiedliche Regelungen. So unterscheiden wir zwischen Ärzten aus der EU, EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) und der Schweiz und Ärzten aus Drittländern, also aus Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten.
Approbation für ausländische Ärzte aus der EU/EWR/Schweiz
Wenn ein Arzt seinen Abschluss in einem Mitgliedstaat der EU, EWR oder der Schweiz erworben hat, gilt für ihn in der Regel das Verfahren der automatischen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG.
Seine Approbation als Arzt wird in Deutschland damit nach einem Anerkennungsverfahren, und sofern er über genügend Deutschkenntnisse verfügt, anerkannt. Die Deutschkenntnisse können mit einem B2 Sprachzertifikat für allgemeine Sprache und einem C1 Fachsprachkenntnis Zertifikat für Medizin nachgewiesen werden.
Ausführliche Informationen in verschiedenen Sprachen:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/en/downloads.php
Approbation für ausländische Ärzte aus Drittländern (Nicht-EU-/EWR-Staaten)
Ausländische Ärzte aus Drittländern können mit einer Gleichwertigkeitsprüfung ihres Studiums direkt die Approbation als Arzt erlangen oder von einem zuständigen Landesprüfungsamt für Medizinische Heilberufe (LPA) ihren Abschluss individuell prüfen lassen.
Der reguläre Weg für die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Ärzte läuft über das Infoportal der Bundesregierung. Über www.anerkennung-in-deutschland.de (Englisch) kann die Berufsbezeichnung (Beispiel: “Medical Specialst (m/f) Internal Medicine”) ausgewählt werden und der Beantragende erhält Schritt für Schritt Unterstützung.
Oftmals erfüllen Bewerber aus Nicht-EU-/EWR-Staaten die Anforderungen hierfür jedoch nicht, auch ihr Facharztabschluss wird dann nicht anerkannt. Alternativ kann daher der Abschluss auch von dem zuständigen Landesprüfungsamt für Medizinische Heilberufe (LPA) des Bundeslandes, in dem sie als Arzt tätig werden wollen, individuell überprüft werden.
Liste von und Links zu den LPA der verschiedenen Bundesländer:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Sprachkenntnisse für die Anerkennung der Approbation für ausländische Ärzte
Wie beschrieben kann ein Arzt nur in Deutschland tätig sein, wenn er über ausreichend Sprachkenntnisse verfügt. Aktuell müssen ein B2 Sprachzertifikat für allgemeine Sprache und ein C1 Fachsprachkenntnis Zertifikat für Medizin nachgewiesen werden.
Sprachkurse und Sprachtests gibt es beim Goethe Institut. Auf der Seite des Goethe Instituts gibt es eine Liste über weltweite Deutschkurse. So werden beispielsweise für Interessierte in Marokko kostenfreie Übungsmöglichkeiten online angeboten und alle Inhalte und Möglichkeiten für Prüfungen aufgezeigt. Eine “B2 allgemeine Sprache” Prüfung kostet beispielsweise umgerechnet etwa 180 Euro. Dreiwöchige Vollzeit-Kurse starten ebenfalls bei etwa 200 Euro in Marokko.
Weitere Möglichkeiten für Gastärzte
Neben der Gleichwertigkeitsprüfung und die Anerkennung der Approbation für ausländische Ärzte gibt es gerade für Gastärzte auch die Möglichkeit von einer Berufserlaubnis und einer Arbeitsgenehmigung mit Aufenthaltsgenehmigung durch einen Gastarztvertrag.
Alles darüber gibt es im Info-Artikel: Was ist ein Gastarzt und wie kann man als ausländischer Arzt in Deutschland eine Stelle finden?