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praktischArzt Medizinische Berufe Rettungsdiensthelfer/in

Rettungsdiensthelfer/in – Ausbildung, Beruf und Gehalt

Rettungsdiensthelfer
Zuletzt aktualisiert: 27.08.2025
Themen: Medizinische Berufe
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Der Job als Rettungsdiensthelfer bietet dank seiner kurzen Ausbildungszeit einen idealen Einstieg in die Welt des Rettungsdienstes. Man übernimmt Hilfstätigkeiten am Notfallort oder beim Krankentransport und kann entscheiden, ob einem das Berufsfeld wirklich liegt. Was die Ausbildung als Rettungsdiensthelfer ausmacht, wie viel man verdienen kann und welche Aufgaben im Joballtag anfallen, zeigt dieser Überblick.

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausbildung - Dauer
  2. Ausbildung - Voraussetzungen
  3. Ausbildung - Inhalt
  4. Ausbildung - Gehalt
  5. Aufgaben und Tätigkeiten
  6. Gehalt

Ausbildung Rettungsdiensthelfer – Dauer

Beim Beruf Rettungsdiensthelfer (häufiger kurz Rettungshelfer genannt) handelt es um eine landesrechtlich geregelte Qualifizierung, die als Einstieg in den Rettungsdienst dient. Hinsichtlich Ausbildung und Berufsalltag bestehen zahlreiche Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Die Ausbildungsdauer beträgt mindestens zwei und höchsten 18 Wochen. Vielfach wird wegen der kurzen Ausbildungsdauer nicht von einer Ausbildung, sondern von einem (Fach)Lehrgang gesprochen.

Die häufigste Ausbildungsform umfasst 320 Stunden, die sich zu gleichen Teilen (160 Stunden) auf Theorie und Praxis aufteilen. Wie die praktische Ausbildung aussieht, hängt vom Ausbildungsort ab. Teilweise wird ein 160-stündiges Rettungswachenpraktikum, teilweise werden zwei je 80-stündige Praktika in der Rettungswache und im Krankenhaus absolviert. In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gelten Ausnahmen von dieser Ausbildungsform, da diese Bundesländer eigene Berufsgesetze verabschiedet haben.

Die Rettungsdiensthelfer Ausbildung ist die kürzeste im Bereich Rettungsdienst. Wer sich für eine tiefergehende Ausbildung interessiert, für den kommen folgende Berufe in Frage:

  • Ausbildung zum Rettungssanitäter (520 Stunden, 3 – 4 Monate)
  • Ausbildung zum Notfallsanitäter (3 Jahre, staatlich anerkannte Berufsausbildung)

Rettungsdiensthelfer Ausbildung – Voraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Ausbildung sind ein Mindestalter von 17 bis 18 Jahren, ein ärztliches Gesundheitszeugnis, die persönliche Eignung, ein polizeiliches Führungszeugnis und der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs mit erweitertem Umfang (meist 9 Unterrichtseinheiten). Teilweise wird die nötige Fahrerlaubnis während der Ausbildung erworben, teilweise wird der Besitz nötiger Fahrerlaubnisse (Führerschein Klasse B) vor Ausbildungsbeginn vorausgesetzt.

Am Ende der Ausbildung findet eine Prüfung statt. Abgefragt werden medizinische Grundlagen aus den Bereichen Chirurgie, Gynäkologie, Innere Medizin, Notfallmedizin und Pädiatrie. Auch Gerätekunde und notfallmedizinische Maßnahmen sowie Wissen über die lokale Organisation des Rettungsdienstes werden abgeprüft. Die Prüfungsinhalte sind nicht bundeseinheitlich geregelt und unterscheiden sich je nach Landesrecht und Träger. In der Regel nehmen ein Lehrgangsleiter sowie ein Arzt die Prüfung ab. Nach erfolgreichem Bestehen darf man sich Rettungshelfer nennen.

Wichtig zu wissen: In zahlreichen Bundesländern gelten rechtliche Bestimmungen, nach denen man sich als Rettungsdiensthelfer regelmäßig fortbilden und an Pflichtübungen teilnehmen muss, um weiterhin im Rettungsdienst oder Krankentransport arbeiten zu dürfen.

Ausbildung Rettungsdiensthelfer – Inhalt

In Baden-Württemberg liegt der Fokus der Ausbildung als Rettungshelfer auf dem theoretischen Teil (160 Stunden). Weitere 80 Stunden entfallen auf ein Praktikum in der Rettungswache. Abschließend findet eine schriftliche, praktische und mündliche Prüfung statt. Nach aktueller Rechtslage (Stand August 2025) ist der Einsatz im öffentlichen Rettungsdienst nicht mehr zulässig. Rettungshelfer werden nur noch im Krankentransport eingesetzt.

Ähnlich sieht die Ausbildungssituation in Hessen aus. Auch dort umfasst die Ausbildung als Rettungshelfer 240 Stunden (160 Stunden Theorie und weitere 80 Stunden Krankenhauspraktikum). Eingesetzt werden Rettungshelfer in Hessen überwiegend im qualifizierten Krankentransport, in Ausnahmefällen auch unterstützend im Rettungsdienst.

In Nordrhein-Westfalen sieht die gesetzliche Sonderregelung eine Ausbildungsdauer von lediglich 160 Stunden (80 Stunden Theorie und 80 Stunden Rettungswachenpraktikum) vor. Die Ausbildung schließt mit einer schriftlich-praktischen Prüfung vor dem Gesundheitsamt ab. Anschließend darf man als ausgelernter Rettungshelfer in Nordrhein-Westfalen nur im Krankentransport eingesetzt werden.

In Rheinland-Pfalz muss neben einer 80-stündigen Theorieschulung und einem 80-stündigen Krankenhauspraktikum noch ein Rettungswachenpraktikum im Umfang von 100 Stunden absolviert werden.

Im theoretischen Teil lernt man als angehender Rettungsdiensthelfer sehr ähnliche Dinge wie in der Ausbildung als Rettungssanitäter, allerdings in geringerem Umfang. Vermittelt werden in jedem Fall die Grundlagen zu Anatomie, Hygiene, Krankheitsbilder, Physiologie und den typischen Notfällen. Auch der Umgang mit medizinischen Geräten oder Infusionen und Injektionen wird eingeübt.

Rettungsdiensthelfer – Ausbildung Gehalt

Während der kurzen Ausbildung als Rettungsdiensthelfer erthält man kein Gehalt, da es sich nicht um eine staatlich anerkannte Berufsausbildung, sondern um einen Lehrgang handelt. Zudem fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, die je nach Anbieter von einigen Hundert bis zu über tausend Euro reichen können

Kostenübernahme der Ausbildung zum Rettungshelfer

Die Lehrgangsgebühren für die Ausbildung zum Rettungshelfer können je nach Anbieter sehr teuer sein. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz oder die Malteser die Kosten ganz oder teilweise, wenn anschließend eine vertragliche Mitarbeit vereinbart wird. Auch die Agentur für Arbeit kann im Rahmen eines Bildungsgutscheins die Gebühren finanzieren, wenn die Ausbildung als förderfähige Qualifizierungsmaßnahme anerkannt ist.

Beruf Rettungsdiensthelfer – Aufgaben und Tätigkeiten

Für den Einsatz im Rettungsdienst und Krankentransport stellt die Ausbildung als Rettungsdiensthelfer grundsätzlich die Mindestqualifikation dar. In mehreren Bundesländern gelten jedoch Regelungen, die nur den Einsatz im Krankentransport erlauben und die Mitarbeit im Rettungsfahrzeug nicht vorsehen.

Egal ob im Krankentransportwagen oder im Rettungswagen, als Rettungsdiensthelfer leistet man Teamarbeit und muss aufmerksam und konzentriert bei der Sache sein. Aufgrund der beschränkten Ausbildungszeit ist man als Rettungsdiensthelfer eine Hilfskraft. Das heißt, man übernimmt in erster Linie zahlreiche Hilfstätigkeiten und unterstützt das höher qualifizierte Personal wie Notärzte oder Rettungssanitäter bei ihrer Arbeit. Eigenständige Aufgaben gibt es wenige. Typische Tätigkeiten sind die Betreuung von Patienten beim Transport, die Sicherstellung der Hygiene im Fahrzeug sowie das Führen des Einsatzwagens.

Im Rettungsdienst sind Nacht- und Schichtdienst unumgänglich, weil sich Notfälle zu jeder Urzeit ereignen können. Im Krankentransport sind sie hingegen unüblich – dort arbeitet man tagsüber zu geregelten Arbeitszeiten.

Rettungsdiensthelfer – Gehalt

Pauschale Aussagen zum Gehalt als Rettungsdiensthelfer sind fast nicht möglich, da die Regelungen bezüglich Ausbildung und Berufstätigkeit regional so unterschiedlich sind. Den größten Einfluss auf das Gehalt als Rettungsdiensthelfer haben zwei Faktoren: in welcher Region man wohnt und ob man im Rettungsdienst oder Krankentransport arbeitet. Auch der Arbeitgeber (öffentlich, kirchlich, privat) spielt eine Rolle. Laut aktuellen Angaben liegt das Durchschnittsgehalt bei etwa 2.300 Euro bis 2.600 Euro brutto pro Monat. In einigen Regionen verdienen Rettungsdiensthelfer bereits ab 2.000 Euro brutto, während erfahrene Kräfte oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst auch über 2.700 Euro brutto erreichen können.

Interesse an anderen Berufen im Gesundheitswesen? Alle Ausbildungsberufe gibt es als Übersicht auf der Seite medizinische Berufe.

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Redaktion
Antonia Knobel
Autorin
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