
Die medizinischen Versorgungszentren (MVZ) wurden 2004 mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz eingeführt. Dabei wurde die Organisationsform der einstigen Polikliniken aus der DDR aufgegriffen, denn hier haben in einer großen Praxis Ärzte verschiedener Fachrichtungen zusammen gearbeitet. Die Zahl der medizinischen Versorgungszentren, die eher einer Gemeinschaftspraxis gleichen, ist stetig gestiegen. Mittlerweile gibt es bundesweit bereits rund 3.500 Einrichtungen. Innerhalb nur eines Jahres betrug der Anstieg mit weiteren 350 Zentren rund 11,5 Prozent.
Was ist ein medizinisches Versorgungszentrum?
Ein medizinisches Versorgungszentrum (Kurzform MVZ) ist eine ärztlich geleitete, fachübergreifende Einrichtung. Hier arbeiten mindestens zwei, aber oftmals auch mehr Mediziner mit verschiedenen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen unter einem Dach zusammen, sodass eine interdisziplinäre Versorgung sichergestellt ist. Rechtlich sind es verselbständigte Versorgungseinrichtungen.
Es können im MVZ Mediziner verschiedener Fachrichtungen gleichzeitig angestellt sein, beispielsweise:
- Hausarzt
- Orthopäde
- Dermatologe
- Chirurgen
- Psychiater oder Psychotherapeut
Die Versorgungszentren bringen sich regelmäßig in die ambulante Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen ein. Dabei weichen die Regeln in Bezug auf die Erbringung der Leistung kaum ab. Ein medizinisches Versorgungszentrum gründen können zum Beispiel:
- Zugelassene Ärzte
- Krankenhäuser
- Anerkannte Praxisnetze
- Gemeinnützige Träger
- Kommunen
Ein ärztlicher Leiter, der selber als Arzt angestellt ist oder ein Vertragsarzt, der im MVZ praktiziert, gehört immer zu den Voraussetzungen für die Berechtigung. Während in Gemeinschaftspraxen jeder Arzt eine eigene Zulassung hat, ist das medizinische Versorgungszentrum der Leistungsträger und besitzt somit die ärztliche Zulassung. Demnach wird der Behandlungsvertrag mit den Patienten nicht durch den Mediziner abgeschlossen.
Das wirtschaftliche Risiko übernimmt im MVZ dementsprechend die Trägergesellschaft oder es wird bei einer vertragsärztlichen Gründung des Versorgungszentrums auf mehrere Ärzte aufgeteilt. Bezüglich der möglichen Rechtsformen entscheiden sich die meisten für die GmbH oder GbR.
Medizinisches Versorgungszentrum – was sind die Vorteile?
Es gibt verschiedene Vorteile, von denen Patienten profitieren. Dazu gehören zum Beispiel:
- Verschiedene Fachbereiche sind räumlich integriert, um kurze Wege und eine gute medizinische Versorgung aus einer Hand sicherzustellen.
- Therapien auf hohem Niveau werden ermöglicht.
- Der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Ärzten wird vereinfacht. Dadurch ist es möglich, die Medikation besser und schneller abzustimmen.
- Durch medizinische Versorgungszentren lassen sich Doppeluntersuchungen vermeiden.
- Die Öffnungszeiten sind flexibler und die Wartezeiten dank des zentralen Terminvergabesystems geringer.
- Innerhalb der Standorte und zwischen den Fachrichtungen benötigen Patienten keine Überweisung. Ein Großteil der Standorte ist durch mehrere Mediziner besetzt, sodass lange Öffnungszeiten möglich sind.
- Die Ausstattung mit Geräten ist umfangreich und modern.
Die medizinischen Versorgungszentren haben sich zum Teil auch als wichtiges Bindeglied bewährt, wenn es darum geht, den ambulanten und stationären Bereich zu verzahnen. Der Gesetzgeber überprüft die Rahmenbedingungen hinsichtlich der vertragsärztlichen Versorgung regelmäßig und entwickelt sie weiter. Hierfür ist im Jahr 2019 das Terminservice- und Versorgungsgesetz entstanden.
Durch eine Anstellung im Versorgungszentrum können zum einen junge Ärzte an der Versorgung teilhaben und zum anderen haben ältere Mediziner die Chance, weiterhin tätig zu sein, ohne eine eigene Praxis haben und sich um Verwaltungs-, Abrechnungs- und Managementaufgaben kümmern zu müssen. Sie stehen dem Patienten somit mit ihrer ärztlichen Kompetenz voll und ganz zur Verfügung und erhalten ein festes Gehalt.
Niederlassen oder anstellen lassen? Wer sich als Arzt diese Frage stellt, sollte überlegen, ob er bereit ist, die Investitionskosten zu tragen und der Wunsch besteht, sein eigener Chef zu sein.
Der Anstieg der medizinischen Versorgungseinrichtungen ist ein Schritt in die richtige Richtung
Zum Ende des Jahres 2018 hat es mehr als 3.100 Medizinische Versorgungszentren gegeben, während es 2017 noch gute 2.800 und 2016 rund 2.500 Zentren waren. Dies verdeutlicht den starken Anstieg. Er resultiert aus dem veränderten Gesetz, da inzwischen ebenso fachgleiche Mediziner berechtigt sind, gemeinsam ein medizinisches Versorgungszentrum zu gründen. Bis 2016 mussten mindestens zwei unterschiedliche Arztgruppen in der Einrichtung tätig sein. Die meisten Zulassungen gibt es in:
- Bayern (rund 4.000 Ärzte)
- Nordrhein-Westfalen (circa 2.400 Mediziner)
- Niedersachsen
- Berlin
Bayern führt mit fast 630 medizinischen Versorgungszentren. In einem Zentrum arbeiten im Durchschnitt 6,2 Ärzte. Hierzulande sind es insgesamt rund 22.000 Mediziner. Etwa 92 Prozent davon sind angestellt. Hausärzte, Chirurgen, Orthopäden und fachärztliche Internisten sind am häufigsten vertreten. Die meisten Versorgungszentren gibt es in Großstädten. In ländlichen Regionen sind vermehrt die kleinen Facharztpraxen zu finden.
Zusammenfassung
In einem medizinischen, fachübergreifenden Versorgungszentrum, das 2004 eingeführt wurde, werden Patienten ambulant behandelt. Das Ziel besteht darin, unter einem Dach eine interdisziplinäre ärztliche Versorgung zu gewährleisten, denn im MVZ können verschiedene Ärzte wie der Hausarzt, Chirurg oder Psychotherapeut aufgesucht werden. Das MVZ ist der verantwortliche, rechtliche Leistungserbringer und Vertragspartner.
Der Anteil an medizinischen Versorgungszentren, die stets unter ärztlicher Leitung stehen müssen, nimmt immer weiter zu: Während es 2015 hierzulande rund 2.200 MVZ gab, sind es mittlerweile circa 3.500. Patienten profitieren von der besonderen Versorgungsqualität aus einer Hand. Die beteiligten Ärzte arbeiten eng zusammen und tauschen sich über den Krankheitsverlauf und die Behandlungsziele aus. Auch Ärzte haben Vorteile, denn sie müssen keine eigene Praxis führen und haben damit weniger bürokratischen Aufwand.