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praktischArzt Magazin Urheberrecht: Darauf sollten Ärzte beim Publizieren achten

Urheberrecht: Darauf sollten Ärzte beim Publizieren achten

Urheberrecht
Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025
Themen: Arztrechte und -Pflichten
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Das Publizieren eigener Forschungsergebnisse ist ein wichtiger Karrierefaktor. Ärztinnen und Ärzte sollten jedoch auf wissenschaftliche Standards und das Urheberrecht achten. Denn auch außerhalb der Universität müssen wissenschaftliches Arbeiten und Zitate stimmen. Ansonsten drohen unbequeme Konsequenzen.

Forschung baut auf Forschung auf

Man kennt es noch aus dem Medizinstudium: die Literaturrecherche. Sie ist ein wichtiger Bestandteil jeder geplanten Publikation. Beim Sichten der Literatur ist es wichtig, organisiert und systematisch vorzugehen und unbedingt schriftlich festzuhalten, wo relevante Textstellen gefunden wurden. Alles, was hinterher in der eigenen Publikation Verwendung findet – unabhängig ob als direktes Zitat oder umformuliert, muss sauber mit der korrekten Quelle versehen sein.

Schließlich muss jede wissenschaftliche Publikation nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Und ohne das wissenschaftliche Fundament, das Kolleginnen und Kollegen bereits erarbeitet haben, ist die eigene Forschung eine bloße Meinung oder Behauptung. Erst die Einordnung und der Bezug zur vorhandenen Forschungslage hebt die eigene Arbeit auf ein wissenschaftliches Niveau.

Sorgfältiges Sammeln

Da man an vielen Publikationen längere Zeit arbeitet, kann man leicht den Überblick verlieren, aus welcher Quelle eine bestimmte Angabe oder ein Zitat stammt. Um später unnötiges und zeitaufwendiges Suchen zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Literaturverwaltung zu nutzen. Inzwischen gibt es mehrere gute Programme zur digitalen Literaturverwaltung.

Je nach Literaturverwaltungsprogramm sind folgende Funktionen möglich:

  • übersichtliches Sammeln und Sortieren von Rechercheergebnissen aus Datenbanken und Bibliothekskatalogen
  • Erstellung und Organisation eigener Exzerpte, Notizen sowie Kategorien zu Literaturnachweisen
  • schnelle und einfache Einbindung gefundener Zitate in die eigene Publikation
  • schnelle und einfache Erstellung der Literaturnachweise für das Quellenverzeichnis
  • leichtes Formatieren aller Quellenangaben im gewünschten Zitierstil
  • Möglichkeit zur gemeinsamen Arbeit im Team (bei kollaborativen Publikationen)

Wird kein spezielles Literaturverwaltungsprogramm benutzt, sollte ein anderer zentraler Ort angelegt werden (etwa ein Computerordner), an dem alle Quellenangaben, Zitate und Co. gesammelt werden. Für digitale Quellen sollten Titel, Autor/in, URL und Abrufdatum festgehalten werden. Zur Sicherheit empfiehlt sich ein Screenshot, da Internetquellen verschwinden oder verändert werden können.

Wer in Büchern und physischen Fachmagazinen recherchiert, nutzt am besten ein Smartphone für die Dokumentation. Spezielle Apps ersetzen den Scanner. Ansonsten reicht die eingebaute Kamera, um relevante Passagen und wichtige Angaben zu den Verfassern zu dokumentieren.

Korrektes Zitieren gemäß Urheberrecht

Zitate sind wörtliche Wiedergaben von verbalen und schriftlichen Aussagen oder Ausführungen anderer Personen. In wissenschaftlichen Publikationen können Sie beispielsweise bei Definitionen dienlich sein, bestimmte Schlussfolgerungen unterstreichen oder etwa die direkten Erfahrungen von Patienten wiedergeben. Das Urheberrecht erlaubt Zitate, „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“. § 51 Abs. 1 Satz 1 UrhG konkretisiert, dass Zitate „in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden“ dürfen.

Übermäßig viele Zitate sollte eine Publikation jedoch nicht aufweisen, da ansonsten der Eigenanteil zu gering ausfallen könnte. Zudem müssen alle Zitate als ebensolche erkennbar sein (§ 63 Abs. 1 Satz 1 UrhG). Das gilt für wortgenaue und sinngemäß umformulierte Zitate gleichermaßen. Da man beim Paraphrasieren fremdes Gedankengut in eigene Wörter kleidet, muss man die/den Originalautorin/en unbedingt nennen.

Direkte Zitate übernimmt man wortidentisch und setzt sie in Anführungszeichen. Zitate innerhalb von Zitaten sollte man mit Hochstrich (und nicht Anführungszeichen) kennzeichnen. Etwaige eigene Änderungen (Anpassungen bei der Schreibweise, Auslassungen, optisches Hervorheben durch Fett, Kursiv etc.) müssen kenntlich gemacht werden. Etabliert für solche eigenen Änderungen haben sich eckige Klammern. Wichtig ist, dass alle eigenen Änderungen minimal sind und den Sinn des Zitats nie entstellen oder verändern (§§ 39, 62 UrhG).

Bilder, Grafiken, Tabellen und andere bildliche Darstellungen muss man ebenfalls mit einer Quellenangabe versehen, sofern man sie nicht selbst erstellt hat. Etwas komplizierter wird der Fall, wenn keine inhaltliche Auseinandersetzung mit der bildlichen Darstellung stattfindet, sondern das Bild der reinen Illustration dient. Für das reine Illustrieren ist die Einwilligung des Urhebers einzuholen. Wer etwa Bilddatenbanken nutzt, sollte darauf achten, für welche Zwecke (kommerziell, nicht kommerziell etc.) das gewünschte Bild freigegeben ist und welche Quellen- und Lizenzangaben zwingend bei Verwendung angeführt werden müssen.

Unangenehme Konsequenzen durch Urheberrechtsverletzungen vermeiden

Urheberrechtsverletzungen können unangenehme Folgen nach sich ziehen. An der Hochschule führen Verletzungen des Urheberrechts und Plagiate zum Nichtbestehen. Auch die nachträgliche Aberkennung einer Prüfungsleistung (oder im schlimmsten Fall des Doktortitels) ist möglich. Durch nicht gekennzeichnete Zitate oder Bilder geschädigte Originalverfasser können zudem den Rechtsweg beschreiten und urheber- beziehungsweise wettbewerbsrechtliche Ansprüche in Form von Schadensersatz gegenüber Ärzten und Ärztinnen geltend machen.

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Veröffentlicht am: 31.05.2021
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