Als Ehepartner/in in der Arztpraxis zu arbeiten, stellt Ärzte/-innen und ...

Laut Bundesgesundheitsministerium und neuster Statistiken haben sich 2019 rund 19 Millionen Personen in die Notfallversorgung begeben. 1.700 Akut-Krankenhäuser gibt es derzeit in Deutschland, von denen rund 1.200 ambulante Notfallversorgungen anbieten. Trotz Notfallbehandlungen und Bereitschaftsdiensten ansässiger Arztpraxen sowie rückgängiger Notfall-Patienten, hat die Kassenärztliche Vereinigung reichlich mit der Sicherstellung ambulanter Notfallversorgungen durch die niedergelassene Ärzteschaft zu tun. Der Zentralrat der KV gibt einen Mangel an Infrastrukturen und personalem Fachbestand insbesondere außerhalb üblicher Sprechstundenzeiten an, was allerdings in Krankenhäusern gegeben ist.
Fakten und Zahlen
Die Kassenärztliche Vereinigung hat in ihrer neusten Studie veröffentlicht, dass in dem Zeitraum zwischen 2009 und 2019 die Notfallbehandlungen in Krankenhäusern auf knapp über zehn Millionen gesunken ist. Dies beruht hauptsächlich auf dem Rückgang der gesamten ambulanten Notfälle von 18.3 Millionen im Jahr 2009 auf 10.27 Millionen Patienten 2019, die sich in einem Krankenhaus behandeln ließen.
Bereitschaftspraxen
Eine Entlastung der Notfallaufnahmen ist auch gegeben, weil sich zunehmend eine steigende Tendenz zur Notfallbehandlung in Bereitschaftspraxen durch Fach- und Hausärzte entwickelt. Während ein stetiger Anstieg von 2009 ab, und insbesondere ab 2012 nach Streichung der Praxisgebühr, bis 2018 zu verzeichnen war, fielen mit der Reduzierung von Notfällen auch die Notfall-Behandlungsfälle der Bereitschaftspraxen geringfügig von 9.05 Millionen auf 8.82 Millionen im Jahr 2019 – ohne dass es eine Mehrbelastung von Notfallbehandlungen in Krankenhäusern gab. Für das erste Quartal 2020 ist ein weiterer Patientenrückgang für Notfallbehandlungen von rund 13 Prozent errechnet, was vor allem dem Pandemie-Ausbruch geschuldet ist.
Veränderungen in der Notfallversorgung
Der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Vereinigung Dr. Dominik von Stillfried kritisiert, dass der Trendwandel bei der Inanspruchnahme der Notfallversorgung bisher noch keinen ausreichenden Grund für die Politiker des Gesundheitswesens darstellt, ärztliche Bereitschaftsdienste schnellstmöglich zu fördern beziehungsweise zu unterstützen, um Notfallambulanzen maximal entlasten zu können. Die Debatte im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes über die Reformierung der Notfallversorgung geht nur schleppend voran.
Falsche politische Annahme
Laut Dr. Stillfried liegt für Politiker des Gesundheitswesens der Hauptkern von Notfallversorgungen weiterhin auf den ambulanten Notaufnahmen von Krankenhäusern. Diese Annahme ist falsch und nicht zeitgerecht, sodass die Kassenärztlichen Vereinigungen derzeit die Eigeninitiative ergreifen. Sie planen, schnelle, unbürokratische Terminvermittlungen per Telefon für akute Notfälle zu aktivieren sowie zunehmend mehr Bereitschaftspraxen nahe von Kliniken einzurichten. Dr. Stillfried hofft, dass in der Politik die Dringlichkeit zur Unterstützung für die Entlastung von Notaufnahmen in Krankenhäusern erkannt und ein entsprechendes Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz auf den Weg gebracht wird.
Ausbau des Angebots an Bereitschaftspraxen
Mittlerweile gibt es deutschlandweit etwa 830 Notfallpraxen mit Bereitschaftsdiensten, die von den KVen eingerichtet wurden. Davon befinden sich knapp 660 Praxen in direkter Nähe eines Krankenhauses, was 58 Prozent der Kliniken mit Notfallversorgung ausmacht. Die Telefonterminierung über die Servicenummer 11 61 117 wird seit 2016 zunehmend häufiger in Anspruch genommen. Hier ist ein Zuwachs von 2016 bis 2019 von über 25 Prozent zu verzeichnen. Zusätzlich hat sich bereits das „Strukturierte medizinische Ersteinschätzungsverfahren“, kurz SmED, bewährt, das aufgrund der Pandemie ins Leben erweckt wurde, um unnötiges Patientenaufkommen während des hohen Infektionsrisikos zu vermeiden.
Arbeitsaufteilung für ein verbessertes Notfall-Versorgungssystem
Die bisher geleistete Eigeninitiative durch „Umverlagerung“ auf Bereitschaftspraxen zeigt sich in der Praxis als gelungen. Während die Notaufnahme hauptsächlich Unfallfolgen und (umfangreichere) Verletzungen behandelt, sind Patienten mit Infektionen, chronischen Erkrankungen und kleineren Wunden sowie Verletzungen optimal in ärztlichen Bereitschaftsdiensten aufgehoben. Dr. Stillfried sieht in der Arbeitsteilung eine deutliche Verbesserung des Versorgungssystems für Not- und Akutfälle. Und darüber hinaus eine spürbare und dringend erforderliche Entlastung der klinischen Notfallaufnahmen.