Arztpraxen, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen produzieren täglich große Mengen medizinischen Abfalls. In Deutschland gelten strenge Richtlinien für deren Entsorgung. Ein effektives Abfallmanagement in Gesundheitseinrichtungen ist daher unerlässlich.
Inhaltsverzeichnis
Warum ein gutes Abfallmanagement wichtig ist
Ein effektives Abfallmanagement und die sachgemäße Entsorgung in Gesundheitseinrichtungen schützen das Personal vor Verletzungen durch spitze oder scharfe Gegenstände und verhindern Infektionen. Außerdem unterstützt es den Umweltschutz. Viele in Kliniken verwendete Materialien lassen sich recyceln oder wiederverwenden, während andere die Umwelt schädigen.
Auch Abfälle zu vermeiden gehört zum Abfallmanagement
Die Vermeidung von Abfällen in Krankenhäusern und Arztpraxen trägt zur Nachhaltigkeit im Krankenhaus bei, ein zunehmend wichtiger Aspekt in diesen Einrichtungen. Das am 1. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fördert die Schonung natürlicher Ressourcen und den Schutz von Mensch und Umwelt. Abfallvermeidung und Recycling haben nach diesem Gesetz hohe Priorität.
LAGA-Regelungen
Medizinische Einrichtungen klassifizieren Abfälle wie Handschuhe, Verbandsmaterialien und Spritzen gemäß der LAGA-Mitteilung 18 und entsorgen sie entsprechend ihrer Gefährlichkeit. Kleine Einrichtungen dürfen ungefährliche Abfälle im Hausmüll entsorgen. Für gefährliche Abfälle gibt es strenge Vorschriften.
Art der Entsorgung richtet sich nach Art des medizinischen Abfalls
Medizinische Einrichtungen produzieren üblicherweise unter anderem die folgenden Abfälle:
• Handschuhe, Verbandsmaterialien, sterile Unterlagen
• Desinfektionsmittel und andere Flüssigkeiten
• Spritzen, Kanülen, Injektionsnadeln, Skalpelle, Infusionsbesteck
• Infektiöse Abfälle
Basierend auf Ziffer 2 der Mitteilung 18 der LAGA ordnen medizinische Einrichtungen Abfälle je nach Herkunft, Art, Beschaffenheit und Zusammensetzung nach den Abfallarten der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) zu. Anschließend stufen sie diese nach ihrer Gefährlichkeit ein. Sofern in kleineren medizinischen Einrichtungen ausschließlich ungefährliche Abfälle in geringem Umfang anfallen, führen sie diese dem Hausmüll zu. Für andere medizinische Abfälle mit hohem Gefährdungspotenzial für den Menschen oder die Umwelt gibt es besondere Regelungen sowie strenge Anforderungen an die Entsorgung. Dazu zählen: scharfe oder spitze Gegenstände, potenziell infektiöse Körperflüssigkeiten und Gewebe, Desinfektionsmittel, Laborflüssigkeiten und Chemikalien.
Abfallmanagement – Wann besondere Vorsicht geboten ist
Medizinische Einrichtungen entsorgen infektiöse Abfälle mit besonderer Vorsicht, um die Übertragung von Krankheiten zu verhindern. Auch infektiöse Körperteile und Organe zählen zu den infektiösen Abfällen. Der Schutz des Personals sowie die Übertragung und Ausbreitung ansteckender Erkrankungen sind in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung. Die Mitteilung 18 der LAGA formuliert unter der Abfallschlüsselnummer 180103*, welche Abfälle im Einzelnen als infektiös eingestuft werden. Hier legt man außerdem fest, welche speziellen Entsorgungsmaßnahmen jeweils gelten und welche Abfälle nach § 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgrund einer Kontaminierung mit meldepflichtigen Krankheitskeimen besondere Beachtung erfordern.
Maßnahmen zur Abfallentsorgung
Die folgenden Maßnahmen müssen im Rahmen der Abfallentsorgung in Arztpraxen und Kliniken eingehalten werden.
Arztpraxen und Kliniken fassen Abfälle, die aus infektionspräventiver Sicht als unbedenklich gelten, unter dem Abfallschlüssel 180104 der Mitteilung 18 der LAGA zusammen. Dazu zählen: Blut, Sekrete oder Stuhl behaftete Einwegartikel, Wund- und Gipsverbände, Wäsche oder Windeln. Sie sammeln diese Abfälle in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen und verbringen sie ohne Umfüllen oder Sortieren zur zentralen Abfallsammelstelle.
Medizinisches Personal sammelt mit Blut oder Sekret gefüllte Gefäße, medizinischen Abfall aus operativen Eingriffen, Körperteile und Organe sowie benutzte Dialysesysteme unmittelbar am Entstehungsort in zugelassenen, reißfesten, dichten sowie feuchtigkeitsbeständigen Behältern. Die Behälter verschließt man luftdicht und so, dass ein nachträgliches Öffnen nicht mehr möglich ist. Um Gasbildung durch die Abfallbehälter zu vermeiden, lagert man diese nur in gut gelüfteten Lagerräumen. Man vernichtet die Abfälle in zugelassenen Verbrennungsanlagen.
Scharfe und spitze Gegenstände sammelt, transportiert und entsorgt man in stich- und bruchsicheren sowie fest verschließbaren Einwegbehältnissen. Für die Einwegbehältnisse gelten maximale Füllmengen, deren Überschreitung nicht zulässig ist.
Körperteile und Organabfälle sowie Blutprodukte (mit Blut getränkte Behälter, Reste von Blutkonserven) erfasst man bereits vor Ort getrennt und beseitigt sie gesondert. Man transportiert diese Abfälle in sicher verschließbaren Behältnissen zur internen Abfallsammelstelle und füllt sie nicht um. Für einzelne mit Blut oder ausschließlich flüssigen Blutprodukten gefüllte Behältnisse bestehen spezielle Möglichkeiten zur Entsorgung ins Abwasser oder zur Verwertung derselben über die Pharmaindustrie.
Laboratorien sammeln häufig Chemikalienabfälle wie Säuren, Laugen, organische und anorganische Laborchemikalien oder Formaldehydlösungen getrennt und entsorgen sie sachgemäß. Diese Abfälle zählen zu den Sonderabfällen und werden der Abfallschlüsselnummer 180106* zugeordnet.
Entsorgung von medizinischen Geräten
Medizinische Einrichtungen entsorgen veraltete oder defekte medizinische Geräte wie Röntgen- oder Ultraschallgeräte, Thermometer, Blutdruckmessgeräte oder Waagen fachgerecht. Diese können umweltschädliche Bestandteile wie Batterien oder Akkus oder Substanzen wie Berylliumoxid (in Röhren von Röntgengeräten) enthalten. Elektronische Geräte können oftmals an den Händler oder sogar direkt an den Hersteller zurückgegeben werden oder über einen entsprechenden Fachbetrieb entsorgt werden. Die Entsorgung auf einem normalen Wertstoffhof ist jedoch nicht zulässig.
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) legt die konkreten Regelungen fest. Bestimmte medizinische Geräte sind jedoch vom ElektroG ausgenommen. Hierzu gehören unter anderem Geräte, die man in den Körper implantiert hat (Beispiel: Herzschrittmacher) oder solche, die längere Zeit mit Blut oder anderen Flüssigkeiten in Kontakt waren (Beispiel: Dialysesysteme). Somit zählt man sie gemäß Abfallschlüssel 180103* zu den infektiösen Abfällen und entsorgt sie unter Einhaltung spezieller Maßnahmen.