
Bisher war die Nutzung der ePA freiwillig, das bedeutet, dass Versicherte aktiv zustimmen mussten, wenn sie eine elektronische Patientenakte nutzen wollten (Opt-in-Verfahren). Jedoch plant die Bundesregierung eine Änderung hin zu einem sogenannten Opt-out-Verfahren. Ab 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Alles Wissenswerte rund um den ePA Widerspruch fasst der folgende Artikel zusammen.
Was ist die ePA?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eines der zentralen Projekte der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie soll dazu dienen, medizinische Informationen wie Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte und Medikationspläne digital zu speichern und für behandelnde Ärzte, Therapeuten und Apotheker zugänglich zu machen.
ePA erklärt
- Definition: Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales Tool zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten.
- Inhalte: Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte, Medikationspläne und mehr.
- Zugriff: Berechtigte Ärzte, Therapeuten und Apotheker.
- Start: Einführung schrittweise seit 2021.
- Neuerungen: Ab 2025 Opt-out-Verfahren für alle gesetzlich Versicherten.
- Vorteile: Verbesserte Koordination der medizinischen Versorgung, Vermeidung von Doppeluntersuchungen, aktive Einbindung der Patienten.
- Herausforderungen: Datenschutz, Datensicherheit, Benutzerfreundlichkeit.
Dies soll die medizinische Versorgung verbessern, indem eine schnelle und umfassende Einsicht in relevante Daten ermöglicht wird und gleichzeitig auch mehr Nachhaltigkeit und weniger Bürokratie in Papierform gewährleisten. Mit der ePA sollen Doppeluntersuchungen oder Mehrfachverordnungen vermieden und eine bessere Abstimmung zwischen den Behandlern erreicht werden.
Was bedeutet das Opt-out-Verfahren?
Der Begriff „Opt-Out“ stammt aus dem Englischen und bedeutet sinngemäß „sich gegen etwas entscheiden“. Das Opt-out-Verfahren setzt zwar generell erst einmal Zustimmung voraus, bietet aber die Möglichkeit aktiv zu widersprechen. Im Fall der elektronischen Patientenakte erhalten somit alle Versicherten ab dem 15.01.2025 automatisch eine digitale Akte, sofern sie nicht vor besagtem Termin gegen deren Erstellung widersprechen. Ein Widerspruch ist aber auch dann jederzeit möglich, wenn bereits eine ePA angelegt wird. In diesem Fall müssen alle gesammelten Daten gelöscht werden.
Bisher galt für die elektronische Patientenakte das Opt-In-Prinzip, bei dem jeder Patient seine digitale Akte aktiv bei der Krankenkasse beantragen musste. Dies hat aber, neben anderen Gründen, dazu geführt hat, dass der Anteil der Versicherten mit einer ePA derzeit noch vergleichsweise klein ist.
Die geplante Änderung zielt dementsprechend darauf ab, die Verbreitung der ePA deutlich zu erhöhen, da bisher nur ein Bruchteil der Versicherten eine solche Akte beantragt hat. Das Gesundheitsministerium sieht in der ePA einen wesentlichen Baustein für eine effizientere und sicherere Patientenversorgung, sowie eine nachhaltige Alternative zu den bisherigen papiergestützen Systemen.
Das neue Verfahren wirft jedoch auch Fragen und Bedenken auf. Kritiker warnen vor Problemen beim Datenschutz und der Datensicherheit. So sollen zwar nur berechtigte Personen Zugriff auf die ePA haben, doch es bleibt die Sorge, dass sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten könnten.
Zudem stellt sich die Frage, ob alle Versicherten ausreichend informiert sind, um eine fundierte Entscheidung über den Widerspruch zu treffen. Die Bundesregierung plant daher eine umfassende Informationskampagne, um alle Versicherten rechtzeitig zu informieren.
Recht auf ePA Widerspruch: So können Versicherte vorgehen und Fristen
Versicherte haben die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist der Einrichtung einer ePA zu widersprechen. Diese Frist soll mehrere Monate betragen, damit genügend Zeit bleibt, sich über die ePA zu informieren und eine bewusste Entscheidung treffen zu können. Wer bis zum Ende der Frist nicht widerspricht, erhält automatisch eine ePA. Der geplante Stichtag hierfür ist der 15. Januar 2025.
Der Widerspruch soll dabei unkompliziert gestaltet werden. Geplant ist, dass Versicherte sowohl online als auch schriftlich widersprechen können. Auch nach der Einrichtung einer ePA bleibt es möglich, diese jederzeit zu deaktivieren oder wieder löschen zu lassen.
Vorteile und Herausforderungen der ePA
Die ePA bietet zahlreiche Vorteile für die medizinische Versorgung. Durch die umfassende Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten können Behandlungen besser koordiniert werden. Überdiagnostik oder Doppeluntersuchungen werden vermieden. Notfallmediziner hätten beispielsweise direkt Zugriff auf wichtige Informationen wie Allergien, Medikamentenpläne oder Vorerkrankungen, was im Ernstfall Leben retten kann. Auch Patienten profitieren, da sie selbst einen Überblick über ihre Gesundheitsdaten behalten und aktiv an ihrer Behandlung mitwirken können.
Dennoch gibt es auch Herausforderungen. Der Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten hat oberste Priorität, und es müssen hohe Sicherheitsstandards eingehalten werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass die ePA für alle Beteiligten – Ärzte, Therapeuten und Patienten – einfach und intuitiv nutzbar ist.
Fazit
Das geplante Opt-out-Verfahren zur ePA markiert einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Es soll dazu beitragen, die Verbreitung der ePA zu erhöhen und somit die medizinische Versorgung effizienter und sicherer zu gestalten. Gleichzeitig ist es wichtig, die Versicherten umfassend zu informieren und den Datenschutz zu gewährleisten. Nur so kann das Vertrauen in die ePA gestärkt und eine breite Akzeptanz erreicht werden.