
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran. Doch die elektronische Verordnung von DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) verzögert sich. Ursprünglich war der Start für Ende 2024 geplant, nun haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband auf einen neuen Zeitplan geeinigt. Die verpflichtende Einführung erfolgt jedoch frühestens Anfang 2026.
Neuer Zeitplan für die eVerordnung
Die technischen Voraussetzungen für die elektronische Verordnung von DiGA sind bislang nicht flächendeckend gegeben. Daher verschob das Bundesgesundheitsministerium die verbindliche Einführung. Die zertifizierten Module für Praxisverwaltungssysteme (PVS) sollen nun bis spätestens Ende 2025 zur Verfügung stehen. Erst dann kann das neue Verfahren bundesweit starten – voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2026.
Ein Modellprojekt in der Telematikregion Hamburg läuft bereits seit Mai 2025. Dort testen ausgewählte Arztpraxen gemeinsam mit der gematik die neue eVerordnung. Die Ergebnisse dieser Testphase sind Voraussetzung für den bundesweiten Rollout. Erst wenn das BMG die Funktionsfähigkeit bestätigt, beginnt die verbindliche Einführung – mit einer Vorlaufzeit von zwölf Wochen.
Bis dahin bleibt das bisherige Verfahren bestehen: Ärzte verordnen DiGA über das Papierformular. Bei technischen Störungen oder in bestimmten Ausnahmesituationen soll das auch nach Einführung der eVerordnung weiterhin möglich sein.
Was sind DiGA und wofür werden sie genutzt?
Digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüfte medizinische Apps. Sie können Patienten bei der Erkennung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterstützen. Voraussetzung für eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist die Listung im offiziellen DiGA-Verzeichnis des BfArM.
Die Einsatzbereiche sind vielfältig: Besonders häufig werden DiGA bei psychischen Erkrankungen, chronischen Schmerzen, Diabetes oder Adipositas eingesetzt. Beispiele sind Apps wie „HelloBetter“ (Depressionen) oder „Vivira“ (Rückenschmerzen). Bis Ende 2024 wurden über 860.000 DiGA-Freischaltcodes eingelöst. Dennoch nutzen bislang nur rund ein Drittel der Ärzte die Möglichkeit, DiGA zu verordnen.
Hürden bei Verordnung und Nutzung
Die Zurückhaltung in der Ärzteschaft hat mehrere Gründe: mangelnde Erfahrung mit digitalen Tools, Bedenken beim Datenschutz und der administrative Aufwand. Der bisherige Prozess ist für viele Patienten umständlich: Nach dem Arztbesuch muss das Rezept an die Krankenkasse geschickt werden, die wiederum einen Freischaltcode ausstellt – meist per Post. Bis zur tatsächlichen Nutzung vergehen häufig zwei Wochen oder mehr.
Auch beim Datenschutz gab es in der Vergangenheit Kritik. Einzelne Anwendungen hatten Lücken im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten. Das BfArM hat deshalb die Anforderungen an Sicherheit und Transparenz verschärft. Seit 2023 gelten strengere Auflagen bei der Prüfung von DiGA, auch in Bezug auf Wirksamkeitsnachweise.
Perspektiven für die digitale Versorgung
Die elektronische Verordnung soll die DiGA-Nutzung vereinfachen und die Akzeptanz bei Ärzten und Patienten erhöhen. Mit der digitalen Übertragung fällt der Versand von Papierformularen weg, was Zeit und Aufwand spart. Zusätzlich soll die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 auch DiGA-Daten aufnehmen – ein weiterer Schritt zur integrierten Versorgung.
Für eine erfolgreiche Einführung sind Schulungsangebote geplant. KBV und gematik wollen Praxen mit Informationsmaterial und technischen Anleitungen unterstützen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Benutzerfreundlichkeit und der praktischen Umsetzbarkeit in der täglichen Versorgung.













