
Bossing, also das systematische Schikanieren von Mitarbeitern durch Vorgesetzte, ist auch im Gesundheitswesen ein ernstzunehmendes Problem. Hohe Arbeitsintensität, unklare Rollen, geringe Einflussmöglichkeiten und problematisches Führungsverhalten können Bedingungen schaffen, die Mobbing begünstigen. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Praxen ergeben sich daraus nicht nur gesundheitliche Risiken für die Beschäftigten, sondern auch rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Folgen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zu Bossing am Arbeitsplatz in Kürze
- Bossing ist Mobbing durch Vorgesetzte. Entscheidend sind wiederkehrende oder anhaltende schädigende Verhaltensweisen, nicht ein einzelner Konflikt.
- 3,5 Prozent der abhängig Beschäftigten berichteten laut einer repräsentativen BMAS-Studie von Mobbingerfahrungen durch Vorgesetzte innerhalb der vergangenen sechs Monate.
- Risikofaktoren sind unter anderem problematisches Führungsverhalten, hohe Arbeitsintensität, Rollenunklarheit und mangelnde soziale Unterstützung.
- Arbeitgeber haben Schutzpflichten. Sie müssen unter anderem Gefährdungen durch psychische Belastungen berücksichtigen und Beschwerden angemessen prüfen.
- Das AGG greift nicht bei jedem Bossing-Fall. Es ist insbesondere relevant, wenn das Verhalten mit einem geschützten Merkmal wie Geschlecht, Alter, Behinderung oder ethnischer Herkunft zusammenhängt.
- Prävention ist entscheidend: Klare Führungsstandards, vertrauliche Anlaufstellen, Schulungen und transparente Beschwerdewege können das Risiko reduzieren.
Bossing im Gesundheitswesen: Definition und aktueller Stand
Bossing bezeichnet eine besondere Form des Mobbings, bei der die schikanierenden Handlungen von Vorgesetzten ausgehen. Im Gegensatz zu offenem Streit verläuft Bossing häufig subtil. Einzelne Maßnahmen können nach außen sachlich erscheinen, als Teil wiederkehrender und anhaltender schädigender Verhaltensweisen jedoch Mobbingcharakter entwickeln.
Typisch sind beispielsweise ständige ungerechtfertigte Kritik, unbegründete Aufgabenentzüge, Isolation oder abwertende Bemerkungen. Ziel kann es sein, die betroffene Person unter Druck zu setzen oder zur Kündigung zu bewegen.
Aktuelle Daten zeigen die Relevanz des Problems: In einer repräsentativen Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berichteten 3,5 Prozent der abhängig Beschäftigten von Mobbingerfahrungen durch Vorgesetzte innerhalb der vergangenen sechs Monate. Insgesamt berichteten 6,5 Prozent von Mobbing durch Kollegen und/oder Vorgesetzte.
Da problematisches Verhalten nicht immer eindeutig erkennbar ist, können Fälle lange unentdeckt bleiben oder zunächst als legitime Führungsmaßnahmen wahrgenommen werden. Auch im Gesundheitswesen können hohe Arbeitsintensität, Rollenkonflikte und unklare Verantwortlichkeiten dazu beitragen, dass ungünstige psychosoziale Arbeitsbedingungen entstehen und Konflikte nicht rechtzeitig erkannt werden.
Folgen für Mitarbeiter und Organisation
Mobbingerfahrungen können depressive Symptome, Angststörungen und weitere psychische Beschwerden wie emotionale Erschöpfung begünstigen. Sie können bis zur Arbeitsunfähigkeit führen oder dazu beitragen, dass Betroffene ihr Arbeitsverhältnis beenden.
Auch die Organisation selbst trägt Schaden: Neueinstellungen und Einarbeitungen verursachen zusätzliche Kosten, während das Betriebsklima durch Misstrauen und Unsicherheit belastet wird. Langfristig kann ein von Bossing geprägtes Arbeitsumfeld die Motivation im Team beeinträchtigen und dem Ruf der Einrichtung schaden.
Ursachen aus der Führungsperspektive
Mobbing wird durch verschiedene organisationale und soziale Arbeitsbedingungen begünstigt. Zu den relevanten Risikofaktoren zählen insbesondere:
- Problematisches Führungsverhalten: Autoritäre oder sehr passive Führungsstile können das Mobbingrisiko erhöhen.
- Unklare Strukturen: Rollenunklarheit, Rollenkonflikte und unklare Verantwortungsbereiche können Konflikte begünstigen.
- Geringe Unterstützung: Mangelnde soziale Unterstützung und fehlende Anerkennung können problematische soziale Beziehungen am Arbeitsplatz fördern.
- Hohe Arbeitsintensität: Eine hohe Arbeitsmenge und Arbeitsgeschwindigkeit stehen mit einem erhöhten Mobbingrisiko in Zusammenhang.
- Betriebliche Veränderungen: Auch Umstrukturierungen können Konflikte und Unsicherheiten verstärken.
Oft wirken mehrere dieser Faktoren zusammen.
Verantwortung der Arbeitgeber: Rechtlicher und ethischer Rahmen
Arbeitgeber müssen Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten schützen und dabei auch Gefährdungen durch psychische Belastung berücksichtigen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greift bei Mobbing beziehungsweise Bossing dann, wenn die Benachteiligung mit einem nach § 1 AGG geschützten Merkmal zusammenhängt. Dazu gehören ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.
Auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, mögliche Gefährdungen bei der Arbeit zu beurteilen. Dazu gehören ausdrücklich auch Gefährdungen durch psychische Belastungen.
Weitere Schutz- und Rücksichtnahmepflichten ergeben sich insbesondere aus § 241 Abs. 2 und § 618 BGB. Besteht ein Betriebsrat, verpflichtet § 75 BetrVG Arbeitgeber und Betriebsrat unter anderem dazu, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Beschäftigten zu schützen und zu fördern.
Je nach Einzelfall können bei Pflicht- oder Rechtsverletzungen Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche entstehen. Verstöße gegen bestimmte arbeitsschutzrechtliche Vorschriften beziehungsweise vollziehbare behördliche Anordnungen können zudem als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Nach § 25 ArbSchG beträgt die Geldbuße in bestimmten Fällen für Arbeitgeber bis zu 30.000 Euro.
Arbeitgeber sind daher nicht nur organisatorisch, sondern auch rechtlich gefordert, Hinweise auf Bossing ernst zu nehmen und angemessen zu reagieren.
Prävention: Bossing vermeiden, bevor es entsteht
Um Bossing wirksam vorzubeugen, reicht es nicht, ausschließlich auf einzelne Vorfälle zu reagieren. Entscheidend ist ein präventiver Ansatz, der Strukturen verbessert und eine gesunde Führungskultur unterstützt.
Arbeitgeber sollten sowohl die organisatorischen Rahmenbedingungen als auch das Führungsverhalten regelmäßig überprüfen.

Unternehmenskultur stärken
Eine wertschätzende Unternehmenskultur mit klarer Kommunikation, Respekt und nachvollziehbaren Entscheidungen kann Konflikten vorbeugen. Regelmäßiges Feedback und transparente Entscheidungsprozesse fördern Vertrauen und Zusammenarbeit.
Wichtig ist außerdem, dass Führungskräfte deutlich vermitteln, dass abwertendes, ausgrenzendes oder schikanierendes Verhalten nicht akzeptiert wird.
Führungskräfte schulen
Führungskräftetrainings können dabei helfen, problematische Verhaltensmuster zu erkennen und Konflikte frühzeitig anzusprechen. Sinnvoll sind beispielsweise Schulungen zu Kommunikation, Konfliktmanagement, Mitarbeiterführung und psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz.
Auch Coaching oder externe Beratung können Führungskräfte dabei unterstützen, das eigene Führungsverhalten zu reflektieren.
Strukturen zur Früherkennung schaffen
Mitarbeiterbefragungen, regelmäßige Gespräche und vertrauliche Anlaufstellen helfen dabei, Probleme frühzeitig sichtbar zu machen.
Beschäftigte sollten wissen, an wen sie sich bei Konflikten oder vermutetem Bossing wenden können. Je nach Organisation können beispielsweise Personalabteilung, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, Betriebsarzt oder externe Beratungsstellen Ansprechpartner sein.
Klare Zuständigkeiten verhindern, dass Beschwerden zwischen verschiedenen Stellen verloren gehen.
Vorgehen bei gemeldeten Fällen
Arbeitgeber sollten klare Regeln für den Umgang mit Beschwerden festlegen und neutrale, vertrauliche Beschwerdewege schaffen.
Hinweise sollten nachvollziehbar dokumentiert, vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft werden. Dabei sollte zunächst geklärt werden, welche konkreten Vorfälle stattgefunden haben und ob sich die Schilderungen durch weitere Informationen oder Zeugen nachvollziehen lassen.
Bestätigt sich ein Vorwurf, müssen Arbeitgeber abhängig von Art und Schwere des Fehlverhaltens geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen. Diese können von Gesprächen und Abmahnungen über eine Umsetzung oder Versetzung bis hin zur Kündigung reichen.
Maßnahmen regelmäßig überprüfen
Prävention endet nicht mit der Einführung einzelner Maßnahmen. Arbeitgeber sollten regelmäßig überprüfen, ob Beschwerdewege funktionieren und Beschäftigte die vorhandenen Anlaufstellen kennen.
Auch Mitarbeiterbefragungen, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und wiederkehrende Schulungen für Führungskräfte können dazu beitragen, problematische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Fazit
Bossing kann für Beschäftigte erhebliche gesundheitliche Folgen haben und gleichzeitig das Betriebsklima, die Mitarbeiterbindung und die Leistungsfähigkeit einer Organisation beeinträchtigen.
Arbeitgeber sollten deshalb klare Führungsstandards schaffen, Konflikte frühzeitig erkennen und vertrauliche Anlaufstellen anbieten. Werden konkrete Vorwürfe bekannt, müssen sie diese sorgfältig prüfen und abhängig vom Einzelfall angemessen reagieren.
Eine respektvolle Führungskultur und klare organisatorische Strukturen sind zentrale Voraussetzungen dafür, Bossing und anderen Formen von Mobbing am Arbeitsplatz wirksam vorzubeugen.
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Häufige Fragen zu Bossing
- Was ist Bossing am Arbeitsplatz?
- Was muss ein Arbeitgeber bei Bossing tun?
- Ist Bossing nach dem AGG verboten?
- Wie können Arbeitgeber Bossing verhindern?
Bossing bezeichnet Mobbing, das von einer Führungskraft gegenüber einem unterstellten Mitarbeiter ausgeht. Typisch sind wiederkehrende oder anhaltende Verhaltensweisen wie ungerechtfertigte Kritik, Ausgrenzung, Abwertung oder der unbegründete Entzug von Aufgaben. Ein einzelner Konflikt oder eine berechtigte arbeitsrechtliche Maßnahme ist dagegen nicht automatisch Bossing.
Erhält ein Arbeitgeber Hinweise auf mögliches Bossing, sollte er die Vorwürfe zeitnah, vertraulich und möglichst neutral prüfen. Bestätigt sich ein Fehlverhalten, sind geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen erforderlich. Je nach Einzelfall kommen beispielsweise Gespräche, Abmahnungen, Versetzungen oder eine Kündigung infrage.
Nicht jeder Bossing-Fall fällt unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das AGG ist insbesondere dann einschlägig, wenn die Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals wie Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Identität erfolgt. Unabhängig davon können sich weitere Schutzpflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeits- und Zivilrecht ergeben.
Arbeitgeber können das Risiko durch klare Führungsstandards, transparente Verantwortlichkeiten, Schulungen für Führungskräfte und vertrauliche Beschwerdewege reduzieren. Wichtig sind außerdem frühzeitige Konfliktklärung und klar benannte Ansprechpartner, an die sich Beschäftigte bei Problemen wenden können.










