
Eine Summe von 1,7 Milliarden Euro soll 2025 zusätzlich in die ambulante Versorgung in Deutschland fließen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) am 16. September 2024 geeinigt. Der sogenannte Orientierungswert und damit die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen werden zum 1. Januar 2025 um 3,85 Prozent angehoben.
Ausgleich von Inflation und Fachkräftemangel
Der Orientierungswert, auf den sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt haben, beträgt künftig 12,3934 Cent. Zusätzlich steigt auch die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung im bundesweiten Schnitt um 0,14 Prozentpunkte. Für ambulant tätige Mediziner ergibt sich damit ein Plus von fast vier Prozent. In einigen Bundesländern hat man sich auf noch höhere Summen verständigt. In Baden-Württemberg erhalten niedergelassene Mediziner zum Beispiel ein Plus von 6,1 Prozent bezogen auf den budgetierten Teil der Gesamtvergütung.
Voraussichtlich werden die Krankenkassen im kommenden Jahr rund 49 Milliarden Euro für ärztliche Behandlungen in der ambulanten Versorgung ausgeben. Mit der Anhebung des Orientierungswertes reagiere man auf die aktuelle Ausgabensituation in den Praxen, berücksichtige aber auch die angespannte Finanzlage der Kassen, betont Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Für eine gute Versorgung sei es notwendig, die Inflation und den Fachkräftemangel in den Praxen auszugleichen.
Signal an Gesundheitsminister Lauterbach
Der gesetzliche Rahmen für die jährlichen Verhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband ist eng gesteckt – deutlich enger als bei Tarifverhandlungen. Erstmals wurden in diesem Jahr bei den Personalkosten auch die aktuelle Tarifsteigerung für Medizinische Fachangestellte berücksichtigt. Auf diese Weise sollen Arztpraxen in angespannter Personalsituation zeitnah entlastet werden.
Auf Bestreben der KBV sind bei der Anpassung des Orientierungswerts zudem die Kosten des ärztlichen Leistungsanteils berücksichtigt worden. Der GKV-Spitzenverband hatte dies in der Vergangenheit kritisch gesehen. Die Aufnahme dieser Formulierung in den gemeinsamen Beschluss stärke nun die Position der Ärzteseite, wie KVB-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen erklärt.
Er mahnt allerdings zugleich an, dass die Verhandlungsergebnisse noch „keinen Grund zum Jubeln“ darstellen und von vielen als unzureichend empfunden werden. Die Einigung sieht er allerdings als deutliches Signal an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): Ohne Ärzte im niedergelassenen Bereich sei in Deutschland keine gute Gesundheitsversorgung möglich. Das erkennen auch die Krankenkassen an. Das Bundesgesundheitsministerium forciert dagegen Milliardensubventionen für Krankenhäuser, was die Kassen aktuell stark belaste.
Kritik von Fachärzte-Seite
Kritik am Beschluss kommt vom Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa). Die vereinbarte Erhöhung des Orientierungswertes decke die tatsächliche Kostensteigerung in der fachärztlichen Versorgung nicht ab, sondern würde niedergelassene Strukturen sogar noch weiter schwächen. Für ältere Ärzte in den Niederlassungen sei das Ergebnis demotivierend und jüngere Mediziner könnte es vom Einstieg in die ambulante Versorgung abhalten.











