
Massenhaft sind Ukrainer vor dem Krieg geflogen. Darunter auch angehende Ärzte, die ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Für Nicht-EU-Angehörige wie Ukrainer, schlägt die deutsche Bürokratie samt unzähligen Verordnungen und Bestimmungen mit aller Härte zu. So warten mittlerweile über 1.400 angehende ukrainische Ärzte auf ihre Zulassung, um in Deutschland arbeiten zu können. Hinzu kommen bereits ausgebildete Ärzte, die ebenfalls vor diesen Hürden sowie langwierigen Bearbeitungszeiten stehen und in Deutschland nicht praktizieren können. Die politischen Stimmen werden lauter und aus verschiedenen Reihen kommen seit längerem die Forderungen, die Zulassungsbedingungen für Ukrainer zu vereinfachen. Jetzt haben die Regierung und der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach reagiert.
Umfrage: Fakten und Zahlen
Seit Kriegsbeginn in der Ukraine sind laut der Umfrage der „Welt am Sonntag“ insgesamt 1.674 Mediziner nach Deutschland geflohen. Davon haben rund 1.400 ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen, während die restlichen ausgebildet sind und eine Berufszulassung für Deutschland benötigen.
Aus der Umfrage geht hervor, dass lediglich 187 Anträge bearbeitet und bewilligt worden sind. Weitere 1.402 liegen zur Bearbeitung vor. Die prognostizierten Wartezeiten belaufen sich jedoch auf eine Zeitspanne zwischen 15 Monaten und drei Jahren. Dies beziehe sich nicht ausschließlich auf Ukrainer, sondern seien typische Wartezeiten, die alle Personen aus Nicht-EU-Staaten mit begonnener oder abgeschlossener Arztausbildung zu erwarten haben.
Ärzte aus der Ukraine: Bundes- und Ländersache
Das Bundesgesundheitsministerium begrüßt die Erleichterung von angehenden Ärzten aus der Ukraine zur Zulassung der Ausbildungsfortsetzung sowie bereits ausgebildeten Ärzten in Deutschland. Deshalb seien entsprechende Ordnungsänderungen für die Zulassungsbewilligungen bereits in Vorbereitung. Allerdings betrifft dies lediglich die Ukrainer, die noch keinen Abschluss erreicht haben und demzufolge die Approbationsverordnungen. Für eine Änderung von Berufszulassungen bereits ausgebildeter ukrainischer Ärzte sieht sich das Bundesministerium nicht zuständig, weil sie unnötig sei, da es sich um Ländersache handelt. Somit gibt die Regierung den Länderforderungen nicht statt, sondern verweist lediglich auf die Zuständigkeit der Länder.
Niedersachsens Gesundheitsminister reagiert darauf mit Unverständnis, denn es sei sehr wohl Bundessache, generelle Erleichterungen für die Länder zu schaffen, die aufgrund personeller Unterbesetzung sowie erschwerter Bearbeitungspraktiken die aktuellen Wartezeiten für Bewilligungsanträge enorm verlangsamen. Hier bedarf es der Einführung von digitaler und standardisierter Anerkennungsverfahren im Bereich der Bundesärzte- und Approbationsverordnungen, die Bearbeitungszeiten deutlich beschleunigen können, so Andreas Philippi.
Problematik bei Ärzten aus der Ukraine und anderen Drittstaaten
Die Vorsitzende der Medizinvereinigung Marburger Bund Susanne Johna teilte mit, dass die aktuellen langen Wartezeiten für Zulassungsbearbeitungen in Deutschland bereits Auswirkungen zeigen. Sie gab an, dass die Zahl von (angehenden) Ärzten aus Drittstatten rückläufig ist, weil sie sich für andere EU-Länder entscheiden, in denen die Bewilligungsentscheidungen über Zulassungen deutlich schneller erfolgen. Sie erwähnte ebenfalls die Problematik der dauerhaft unterbesetzten Zuständigkeitsabteilungen in den einzelnen Ländern.
Karl Lauterbach verweist auf späteren Gesprächstermin
Der Bundesgesundheitsminister wies auf die Zuständigkeit des Bundes zurück. Er gab an, dass zahlreiche Länder generell nur niedrigere Ausbildungszahlen vorweisen und Zulassungen von Personen aus Drittstatten erteilen. Lauterbach schrieb zudem, dass dies kein Thema für den jetzigen Zeitpunkt wäre, sondern verwies auf die bevorstehende Gesundheitsreform im Herbst, bei der es unter anderem auch um die ausländische Pflegekraftanerkennung ginge.