
Wer als Arzt/Ärztin eine Zusatzbezeichnung Ärztliches Qualitätsmanagement (ÄQM) erwirbt, kann stärker organisatorisch teilhaben, die bestmögliche medizinische Versorgung sicherzustellen. Das ÄQM ist ein intern gesteuertes Sicherungsinstrument für medizinische Einrichtungen, das verschiedene Sektoren umfasst. Dabei spielt die Definition von Zielen und die Evaluation von Ergebnissen eine große Rolle. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jede/r Arzt/Ärztin im medizinischen Qualitätsmanagement aktiv werden, wenn eine entsprechende Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen wird.
Wie lange die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement dauert, um welche Voraussetzungen es sich handelt, welche Inhalte gelehrt werden und ob sich die Zusatzbezeichnung auf das Gehalt auswirkt, erklären wir hier.
Inhaltsverzeichnis
Ärztliches Qualitätsmanagement im Überblick
Anzahl Fachärztinnen und -ärzte: In Deutschland gibt es 3.100 Ärzte/-innen mit der Zusatzbezeichnung Ärztliches Qualitätsmanagement. Davon sind rund 46 Prozent stationär tätig, 24 Prozent arbeiten im niedergelassenen Bereich.
Voraussetzung: Die Zusatzbezeichnung kann noch vor Abschluss der Facharztausbildung erworben und nach 24 Monaten Weiterbildungszeit begonnen werden.
Dauer: Die Weiterbildungszeit Ärztliches Qualitätsmanagement beträgt nach Abschluss der Weiterbildungszeit in einem ärztlichen Fachgebiet von 24 Monaten noch 200 Stunden.
Das Fachgebiet Ärztliches Qualitätsmanagement
Im Jahr 2021 waren bei den Ärztekammern rund 3.100 Ärzte/-innen mit entsprechender Kurs-Weiterbildung in Deutschland für das QM registriert. Ihre Aufgabe ist die Optimierung von betrieblichen Strukturen und Kosten-Nutzen-Relationen hinsichtlich medizinischer Prozesse und Versorgungsergebnisse.
Neben organisatorischen Aspekten, wie beispielsweise Planung, Konzeptentwicklungen und Organisation, beinhaltet das Qualitätsmanagement vor allem Maßnahmen zum Erhalt sowie Verbesserung der medizinischen Leistungsqualität von Ärzten/-innen und medizinischen Mitarbeitern/-innen.
Das QM ist eine Führungsposition, die qualitätsbezogene Maßnahmen entwickelt, analysiert, umsetzt, kontrolliert und dokumentiert. Für die Umsetzung der Maßnahmen müssen verschiedene Aufgaben auch an das Kranken- und Pflegepersonal beziehungsweise in Arztpraxen an Medizinische Fachangestellte delegiert werden.
Die Tätigkeiten umfasst die Anwendung von verschiedenen Qualitätsmanagement-Modellen, wie beispielsweise Fehleranalysen, Teambesprechungen, Patientenbefragungen und Beschwerdemanagement sowie die Zusammenarbeit mit externen Gesundheitssystemen. Zahlreiche Prozesse wie unter anderem Aufnahme- und Entlassungsprozesse von Patienten/-innen sowie Behandlungsabläufe liegen im optimierbaren Kontrollbereich des medizinischen Qualitätsmanagements. Zusammengefasst ergibt sich ein Tätigkeitskonstrukt mit folgenden Grundaufgaben des ärztlichen Qualitätsmanagements:
- Führungsposition mit alleinigem Verantwortungsbereich
- Patientenorientierung und -sicherheit
- Mitarbeiterorientierung und -sicherheit inklusive Übertragungen von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
- Risikomanagement
- Wissens- und Informationsmanagement
- Sicherstellung von Informationsflüssen und Datenschutz
- Orientierung von Abläufen und Prozessen
- Kommunikation und Kooperation mit weiteren Gesundheitssystemakteuren
Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnung Ärztliches Qualitätsmanagement
Um den Anforderungen eines medizinischen Qualitätsmanagements gewachsen zu sein, ist nach Paragraf 5, Absatz 1, Satz 2 des fünften Sozialgesetzbuches eine zweijährige Berufserfahrung als praktizierende/r Arzt/Ärztin in einem Fachgebiet Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Zusatzfortbildung. Das heißt, schon vor Ende einer Facharztausbildung (aller Fachbereiche) kann die Zusatzweiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement begonnen werden.
Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildungsdauer beträgt insgesamt 200 Unterrichtsstunden und ist für das Ärztliche Qualitätsmanagement ebenfalls über das SGB V nach Paragraf 4, Absatz 8 vorgeschrieben. Die Weiterbildungsdauer erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens drei Monate.
Inhalte der Zusatzweiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement
Folgende Inhalte sind laut Muster-Weiterbildungsordnung in der Zusatzweiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement zu durchlaufen. Da die Weiterbildungen in der Verantwortung der Landesärztekammern liegen, kann es zu Unterschieden je Bundesland kommen.
Qualitäts- und Risikomanagement
Kognitive und Methodenkompetenz – Kenntnisse
- Spezielle gesetzliche Regelungen der Qualitätssicherung und des Qualitäts- und Risikomanagements
- Aspekte der ethischen und ökonomischen Implikationen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung
- Grundbegriffe und Terminologie des Qualitäts- und Risikomanagements
- Qualitäts- und Risikomanagement als Führungsaufgabe und ihre Bedeutung für die Mitarbeiter- und Patientenorientierung einschließlich Fortbildungsmaßnahmen und Information
Handlungskompetenz – Erfahrungen und Fähigkeiten
- Operationalisierung von Gesetzen, Richtlinien, Leitlinien sowie Standards und deren Begleitung in der Patientenversorgung und in Gesundheitseinrichtungen
- Prozesse zur Implementierung und Pflege des evidenzbasierten Wissens sowie von Leitlinien in Behandlungsabläufen in interdisziplinärer Zusammenarbeit
- Lenkung und Leitung der Qualität in einer Gesundheitseinrichtung
- Situationsgerechte interdisziplinäre und interprofessionelle Gesprächsführung im Hinblick auf Changemanagement, Projektmanagement, Lösungsfokussierung
- Leitung und Moderation von Teams und Arbeitsgruppen zum Qualitäts- und Risikomanagement einschließlich der Präsentation der Ergebnisse sowie Aufbereitung von Entscheidungen
Methoden und Instrumente des Qualitäts- und Risikomanagements
Kognitive und Methodenkompetenz – Kenntnis
- Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements
- Konzept der Patientensicherheit und seine Bedeutung für Patienten und Mitarbeiter
- Umgang mit Fehlern und Sicherheitskultur
Handlungskompetenz – Erfahrungen und Fähigkeiten
- Zielgerichteter Einsatz und Vermittlung von Methoden und Instrumenten sowie Ableitung von Konsequenzen
- Prozess- und Projektmanagement unter Berücksichtigung u. a. von Kennzahlen
Messung und Bewertung
Kognitive und Methodenkompetenz – Kenntnis
- Grundlagen der Qualitäts- und Ergebnismessung
Handlungskompetenz – Erfahrungen und Fähigkeiten
- Analyse und Bewertung von Statistiken, qualitätsbezogenen Kennzahlen und Qualitätsindikatoren sowie Ableitung von problem- und zielgruppenorientierten Konsequenzen
- Zieldefinition und Auswahl des geeigneten Qualitäts- und Ergebnismessinstruments im Hinblick auf die Zielerreichung
Modelle und Darlegungskonzepte
Kognitive und Methodenkompetenz – Kenntnis
- Qualitätsmodelle, Darlegungskonzepte und Zertifizierungen einschließlich deren Unterschiede sowie Schwerpunkte
Handlungskompetenz – Erfahrungen und Fähigkeiten
- Unterstützung der Gesundheitseinrichtung bei der Auswahl, Implementierung und Weiterentwicklung geeigneter Modelle
Logbuch zur Zusatzweiterbildung
Um die erlernten Inhalte und absolvierten Rotationen der Zusatzbezeichnung Ärztliches Qualitätsmanagement nachzuweisen, sind Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung verpflichtet, ein Logbuch zu führen. Dieses muss nach Abschluss der Weiterbildungszeit ausgefüllt an die zuständige Ärztekammer gesendet werden. Das Logbuch enthält den Aufbau des Weiterbildungsgangs Ärztliches Qualitätsmanagement und die erforderlichen Lerninhalte sowie die Dokumentation der Kenntnisse, die im Rahmen der Zusatzweiterbildung vermittelt wurden.
Mit der Weiterbildungsordnung von 2018 wurdes das Logbuch schrittweise digitalisiert. Es muss für alle Neueinsteiger/innen verpflichtend digital und online geführt werden. Die Bundesärztekammer bietet ein Muster-Logbuch Arbeitsmedizin zum Download an. Registrierung und Anmeldung für das eLogbuch erfolgt über die Online-Portale der Landesärztekammern.
Prüfung und Abschluss
Nach Absolvieren der Mindeststundenanzahl, erfolgreichem Abschluss der QM-Zusatzweiterbildung und Anerkennung des Logbuchs ist mit Bestehen der Abschlussprüfung das Weiterbildungsziel erreicht. Ärzte/-innen erhalten jetzt die Berechtigung zur Führung der zusätzlichen Bezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“. Bescheinigungen über die Teilnahme an einem Weiterbildungskurs ersetzen den anerkannten Qualitätsnachweis nicht. Dieser wird durch die Landesärztekammer ausgestellt. Voraussetzung ist, dass der Weiterbildungskurs für das QM von der jeweiligen Ärztekammer anerkannt wird (Paragraf 4, Absatz 8). Zuständig ist stets die Landesärztekammer für die Region, in welche der Kurs abgehalten wird.
Die Prüfung selbst beträgt etwa 30 Minuten (sie kann auch länger gehen) und findet nicht-öffentlich vor einer Prüfungskommission statt. Meist wird ein Fachgespräch geführt oder ein Patientenfall vorgestellt, wobei theoretische und praktische Elemente aus der Ausbildung aufgegriffen werden. Je nach Prüfer/in können auch praktische Aufgaben anfallen.
Karrieremöglichkeiten mit Zusatzbezeichnung Ärztliches Qualitätsmanagement
Wer sich für die Zusatzbezeichnung im Ärztlichen Qualitätsmanagement interessiert, hat ausgezeichnete Karrierechancen. Durch die breite Wissensbasis kann einerseits eine eigene Praxis besonders effizient geleitet werden, andererseits schätzen auch Kliniken und MVZs die erlernten Fähigkeiten. Da das deutsche Gesundheitssystem immer mehr rationalisiert wird und der bewusste Umgang mit den begrenzten Ressourcen für gewinnorientierte Kliniken besonders wichtig ist, bietet sich die Zusatzweiterbildung gerade für Ärzte/-innen an, die Führungspositionen anstreben. Nach Erwerb des Zertifikats stehen somit viele Türen im Gesundheitssystem offen. Aber auch außerhalb der üblichen Pfade kann eine Anstellung bei öffentlichen Institutionen oder privaten Einrichtungen in Frage kommen. Da die Weiterbildungszeit von 200 Stunden im Vergleich zu anderen Zusatzbezeichnungen sehr kurz ist, kann der Titel gut berufsbegleitend zur eigentlichen Arbeit erworben werden.
Gehaltsperspektiven mit Zusatzbezeichnung
Das Gehalt wird in der Regel durch Tarifverträge für Ärzte/-innen festgelegt ist. Damit ändert sich nicht zwangsläufig etwas durch die Zusatzbezeichnung Ärztliches Qualitätsmanagements. Je nach Berufserfahrung und Karrierelevel steigt das Gehalt regelmäßig an. Assistenzärzte/-innen verdienen dann automatisch ein höheres Facharzt-Gehalt nach ihrer Facharztausbildung. Für Fachärzte/-innen schwankt das monatliche Tarifgehalt je nach Erfahrung zwischen rund 6.200 Euro und 8.100 Euro.
Durch die erworbene Zusatzweiterbildung können jedoch besonders bei außertariflich bezahlten Verträgen wie denen für leitende Oberärzte/-innen teilweise deutlich höhere Beträge verhandelt werden. Wer in der eigenen Praxis tätig ist, kann durch geschickte Leitung je nach Fachbereich ein Vielfaches der in der Klinik üblichen Beträge erwirtschaften.
Passende Jobs im ärztlichen Qualitätsmanagement finden
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