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praktischArzt Medizinische Berufe Alltagsbegleiter / Betreuungsassistent

Alltagsbegleiter / Betreuungsassistent – Ausbildung, Beruf und Gehalt

Alltagsbegleiter
Zuletzt aktualisiert: 27.08.2025
Themen: Medizinische Berufe
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Der Bedarf an Alltagsbegleitern und Betreuungsassistenten steigt. Deutschlands Gesellschaft altert – höhere Lebenserwartung und die Umkehrung der Alterspyramide gehen mit einem immer größeren Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung einher. Mit dem Alter kommen körperliche Gebrechen und Einschränkungen bis hin zur Pflegebedürftigkeit. Viele ältere Menschen sind heute alleinstehend. Gut wenn dann ein Alltagsbegleiter zur Seite steht – für kleine Verrichtungen zur Bewältigung des Alltags oder einfach für eine gute Gesellschaft und eine Freude machende Beschäftigung. Ein fordernder, aber auch erfüllender Beruf, der in folgendem Artikel vorgestellt wird.

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausbildung Voraussetzungen
  2. Ausbildung Dauer
  3. Ausbildung Inhalte
  4. Ausbildungsvergütung
  5.  Aufgaben und Tätigkeiten
  6. Gehalt

Alltagsbegleiter / Betreuungsassistent – Ausbildung Voraussetzungen

Es gibt keine klassische duale Ausbildung zum Alltagsbegleiter, sondern eine Qualifizierung nach Paragraf 43b, 53b SGB XI, die bundesweit über Rahmenrichtlinien geregelt ist. Der Beruf trägt je nach Region auch unterschiedliche Bezeichnungen. Betreuungsassistent, Betreuungskraft, Pflege- und Betreuungskraft und Fachkraft für Betreuung gehören zu den weiteren. Wir konzentrieren zur besseren Übersicht auf Alltagsbegleiter und Betreuungsassistent.

In stationären Pflegeeinrichtungen gilt eine einheitliche Rahmenrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes (Betreuungskräfte-RL – Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI). Ansonsten legen die Bildungsträger die Ausbildungsdauer, -inhalte und -voraussetzungen weitgehend eigenständig fest – den Anforderungen des Marktes entsprechend. Früher wurde von angehenden Alltagsbegleitern zum Teil eine abgeschlossene Berufsausbildung, berufliche Vorbildung oder einschlägige Berufserfahrung verlangt. Heute (Stand 2025) ist das aber nicht mehr Voraussetzung. Stattdessen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Formal gefordert sind außerdem Nachweise der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Attest), eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses sowie ein erweitertes Führungszeugnis.

Grundsätzlich gilt: um den Beruf von Betreuungsassistenten auszuüben, kommt es weniger auf schulische Bildung als auf Sozialkompetenz und physische wie psychische Belastbarkeit an. Auch Talent zur Lösung praktischer Probleme ist hilfreich.

Wichtige Soft Skills

Folgende Eigenschaften zeichnen Alltagsbegleiter bzw. Betreuungsassistenten aus:

  • eine positive Einstellung zu kranken, behinderten und alten Menschen
  • Empathie
  • Phantasie, Kreativität und Flexibilität
  • unbedingte Zuverlässigkeit
  • Beobachtungsgabe, Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit (verbal- und nonverbal)
  • Gelassenheit bei verhaltensbedingten Besonderheiten der betreuten Menschen

Alltagsbegleiter / Betreuungsassistent – Ausbildung Dauer

Die Ausbildung findet als Qualifizierungsmaßnahme bei verschiedenen Bildungsträgern statt und ist auf mehrerer Wochen bis einige Monate angelegt – je nachdem, ob die Qualifizierung in Vollzeit, in Teilzeit oder im Fernunterricht erfolgt. Bei Betreuungskräften gemäß der GKV-Rahmenrichtlinie besteht die Ausbildung aus mindestens 160 Stunden Theorieunterricht, einem zweiwöchigen Betreuungspraktikum und regelmäßigen Fortbildungen während der Betreuungstätigkeit.

Ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden ist heute nicht mehr verpflichtend, wird aber von machen Trägern weiterhin angeboten, um Interessenten eine besserer Selbsteinschätzung zu ermöglichen.

Gliederung der Ausbildung

Die Qualifizierungsmaßnahme besteht aus einem Basiskurs (100 Stunden) und einem Aufbaukurs (60 Stunden), in dem wesentliche Kenntnisse zur Betreuungsarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen vermittelt werden. Zwischen Basiskurs und Aufbaukurs liegt das zweiwöchige Betreuungspraktikum. Die Fortbildung umfasst mindestens 16 Stunden jährlich und dient der Wissensaktualisierung sowie der beruflichen Reflexion. Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb der Betreuungskräfte-RL sind vergleichbar organisiert.

Alltagsbegleiter / Betreuungsassistent – Ausbildung Inhalte

In der Ausbildung zum Alltagsbegleiter wird das erforderliche theoretische Wissen vermittelt. Wesentliche Lehrinhalte sind:

  • Basiskenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen. Auch typische Alterskrankheiten wie Diabetes oder degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparats werden behandelt;
  • Grundlagen der Kommunikation und Interaktion, insbesondere im Umgang mit betreuten Menschen;
  • Basiskenntnisse bei Pflege, Pflegedokumentation und Hygiene. Konkrete Themen: wie ist Hilfe bei der Nahrungsaufnahme möglich, Umgang mit Inkontinenz, Schmerzen, Wunden usw.

Darüber hinaus stehen weitere Fächer auf dem Lehrplan. Hier eine kleine Auswahl:

  • Rechtskunde (vermittelt wird juristisches Grundlagenwissen, soweit für die Betreuungstätigkeit relevant)
  • Hauswirtschaft und Ernährungslehre inkl. Diätologie
  • Beschäftigung und Freizeitgestaltung für betreute Menschen
  • Bewegung für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Zusammenarbeit mit den an der Pflege und Betreuung beteiligten Personen/Institutionen

Recht neu sind Lernfelder wie Validation und Biografikarbeit, Erste-Hilfe-Maßnahmen im pflegealltag, Grundwissen zu Palliativbegleitung sowie kultursensible Betreuung.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmer ein Zertifikat als „Betreuungskraft nach Paragraf 43b, 53b SGB XI“. Ein allgemein staatlich anerkannter Ausbildungsabschluss mit geschützter Berufsbezeichnung besteht weiterhin nicht. Neben der Bezeichnung Alltagsbegleiter und Betreuungsassistent findet man zum Beispiel auch Pflege- und Betreuungskraft, Fachkraft für Betreuung, Senioren-Assistent und weitere.

Alltagsbegleiter / Betreuungsassistent – Ausbildungsvergütung

Die Ausbildung zur Betreuungskraft wird nicht vergütet. Es handelt sich um eine schulische Qualifikation, nicht um eine duale Ausbildung. Oft fallen noch Gebühren an – zum Beispiel Prüfungsgebühren und/oder Lehrgangsgebühren -, außerdem Kosten für Lehrmittel, ggf. auch für An- und Abreisen sowie für Unterkunft. Es gilt also, zunächst in den Beruf zu investieren.

Fördermöglichkeiten

Wer das nicht (ausschließlich) aus eigener Kraft finanziell stemmen kann, darf sich zumindest Hoffnung auf öffentliche Förderung machen. In Betracht kommt Bafög: bei Erfüllung der Voraussetzungen (keine Überschreitung der Einkommens- und Vermögensgrenzen, Start als erste Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres) besteht Anspruch auf Bafög-Zuschüsse. Darüber hinaus gibt es noch Möglichkeiten durch die Agentur für Arbeit und dem Jobcenter mit Hilfe des Bildungsgutscheins oder der Förderung nach SGB II oder III. Auch die Rentenversicherung kann in Einzelfällen Kosten übernehmen. Die Höhe wird individuell festgelegt.

Alltagsbegleiter / Betreuungsassistent – Berufsalltag – Aufgaben und Tätigkeiten

Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten arbeiten sowohl in ambulanten als auch in stationären Betreuungseinrichtungen, gelegentlich auch im Rahmen von Betreuungsdiensten in Privathaushalten oder Wohngemeinschaften.

Typische Arbeitgeber sind Altenheime, Alten- und Behindertenwohnheime, Pflegeheime oder ambulante soziale Dienste. Auch Tagespflegeeinrichtungen, Kliniken sowie Wohlfahrtsverbände bieten Beschäftigung. Eine selbständige Tätigkeit ist grundsätzlich möglich, aber eher die Ausnahme. Die Alltagsbegleitung und Betreuung lässt sich gut als Teilzeitbeschäftigung organisieren und eignet sich daher für die Verbindung von Familie und Beruf.

Den Alltag der betreuten Menschen abwechslungsreich, motivierend und bunt zu gestalten – das ist die Hauptaufgabe von Alltagsbegleitern und Betreuungsassistenten. Singen, malen, basteln, Spazierengehen, ein gemeinsamer Museums- oder Ausstellungsbesuch oder einfach ein gutes Gespräch – auch im hohen Alter und mit Einschränkungen tut es Menschen gut, aktiv zu bleiben und kreativ gefordert zu werden. Darum kümmern sich Alltagsbetreuer.

Sie übernehmen auch kleine Besorgungen, Verrichtungen im Haushalt, administrative Angelegenheiten und gesundheitliche Versorgungsaufgaben, wenn es notwendig ist. Dazu gehören zum Beispiel Unterstützung bei der Essenszubereitung, Begleitung von Arztterminen oder die Erinnerung an die Einnahme von Medikamenten. Ein Alltagsbetreuer ist allerdings weder Haushaltshilfe, noch ausgebildete Pflegekraft und kann beides nicht ersetzen.

Alltagsbegleiter / Betreuungsassistent – Gehalt

Reich werden kann man mit der Betreuung sicher nicht. Dafür bietet der Beruf eine sinnstiftende erfüllende Tätigkeit, die auch viel Freude machen kann. Allgemeinverbindliche Aussagen zum Gehalt sind angesichts des nicht ganz fest umrissenen Berufsbildes schwierig.

Aktuell liegt das durchschnittliche Einstiegsgehalt bei etwa 2.100 bis 2.400 Euro brutto im Monat. Mit steigender Berufserfahrung sind bis zu 2.800 Euro möglich. Auf Jahresbasis entspricht das einem Verdienst von circa 25.000 bis 33.000 Euro brutto.

An Standorten in Großstädten und Ballungsgebieten wird mehr gezahlt, dafür sind auch die Lebenshaltungskosten höher. Auch Berufserfahrung wirkt sich positiv auf das Gehalt aus. Aufstiegschancen bietet die Tätigkeit als Alltagsbegleiter bzw. Betreuungsassistenz nicht – es sei denn durch berufliche Selbständigkeit. Durch Weiterqualifizierung ist aber der Zugang zu besser dotierten Tätigkeiten möglich.

Interesse an anderen Berufen im Gesundheitswesen? Alle Ausbildungsberufe gibt es als Übersicht auf der Seite medizinische Berufe.

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Redaktion
Antonia Knobel
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