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praktischArzt » Magazin » Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum macht so etwas Sinn?

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Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum macht so etwas Sinn?

Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum macht so etwas Sinn?

Wer handelt für mich, wenn ich es nicht mehr kann?

Für jeden von uns besteht die Gefahr, durch schwere Krankheit oder Unfall vorübergehend oder dauerhaft handlungsunfähig zu werden. Als Mediziner werdet Ihr mit dieser Thematik immer wieder im Klinikalltag konfrontiert und habt daher teilweise bestimmt schon erste Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt oder werdet es in Zukunft tun.

In diesem unglücklichen Fall ist es sehr beruhigend, wenn man im Vorhinein Jemanden bestimmt hat, der dann wichtige Entscheidungen treffen kann und dies auch darf. Als Beispiel kann man den tragischen Unfall von Michael Schumacher heranziehen. Sein Schicksal zeigt, dass schon ein an sich eher harmloser Skiunfall das Leben eines relativ jungen und erfolgreichen Menschen total verändern kann. Leider ist es in Deutschland nicht automatisch so geregelt, dass man im Fall der Fälle dann vom Ehepartner oder von den Eltern bzw. Familienangehörigen vertreten werden kann. Das Betreuungsgericht bestellt nämlich einen Betreuer und selbst wenn Euer Ehepartner bestimmt wird, bestehen ab diesem Zeitpunkt „zwei rechtlich getrennte Personen“. Daher ist es sinnvoll, durch das Ausstellen einer rechtskonformen Vollmacht vorzusorgen, um selbstbestimmt zu bleiben.

Die fünf wichtigsten Vollmachten und Verfügungen auf einen Blick

  • Vorsorgevollmacht:

Ihr bestimmt eine Person Eures Vertrauens, welche an Eurer Stelle Entscheidungen in Eurem Interesse treffen soll, wenn Ihr dazu nicht mehr in der Lage seid (Bsp. Finanzen).

  • Betreuungsverfügung:

Hier geht es darum, eine persönliche Vertrauensperson zu bestimmen, die Eure Angelegenheiten im Pflegefall regeln kann (z.B. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung).

  • Patientenverfügung:

Gibt Euch die Möglichkeit, über Themen wie künstliche Ernährung oder auch Organspende zu entscheiden.

  • Sorgerechtsverfügung:

Hiermit können Eltern einen Vormund oder einen Pfleger für Ihr Kind benennen oder auch konkrete Personen vom Sorgerecht ausschließen.

  • Unternehmervollmacht:

Betrifft beispielsweise die Fortführung einer Praxis oder die Nachfolgeregelung.

Autor
praktischArzt
Redaktionsteam
Veröffentlicht am: 02.01.2015
Themen: Alle Themen

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