Zum 1. April 2024 wurde der Anbau, der Besitz und der Konsum von Cannabis in Deutschland legalisiert. Kann die Leitung eines Krankenhauses den Mitarbeitenden den Cannabiskonsum am Arbeitsplatz verbieten? Der folgende Artikel beschäftigt sich mit dieser Frage und fasst darüber hinaus weitere wichtige Informationen zum Thema zusammen.
Rechtlicher Hintergrund
Gemäß dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) ist der Privatanbau von maximal drei Cannabispflanzen, der Besitz von bis zu 25 Milligramm (mg) Cannabis zum Eigengebrauch sowie das Rauchen eines Joints in der Öffentlichkeit seit dem 1. April 2024 erlaubt.
Wie mit Cannabis-Konsum umgehen?
Der folgende Abschnitt fasst zusammen, welche Maßnahmen die Klinikleitung ergreifen kann, wenn der Verdacht besteht, dass Mitarbeitende außerhalb der Klinik oder sogar während der Arbeit Cannabis konsumieren.
Cannabis-Konsum außerhalb der Arbeitsstätte
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber seinen Angestellten keine Vorschriften hinsichtlich der Freizeitgestaltung machen. Wenn ein Klinikmitarbeiter beispielsweise auf dem Weg zur Arbeitsstätte Cannabis konsumiert, dürfen von Seiten des Arbeitgebers keine Konsequenzen drohen, es sei denn, der Mitarbeiter gefährdet hierdurch seine Arbeitsfähigkeit und -leistung.
Auswirkungen auf den Arbeitsschutz
Der Konsum von Cannabis kann Auswirkungen auf den Arbeitsschutz haben.
Gemäß Paragraf 15 Absatz 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV) heißt es, dass unfallversicherte Personen „sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich oder andere gefährden können“. Die Vorschrift gilt für Medikamente, legale und illegale Drogen und demnach auch für Cannabis.
In Paragraf 7 Absatz 2 der DGUV heißt es darüber hinaus, „der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen“.
Wenn der Cannabiskonsum außerhalb der Arbeitsstätte Einfluss auf die Arbeitsausführung und Arbeitssicherheit hat, muss der Vorgesetzte den Mitarbeiter demnach von der Arbeit entbinden, ihn nach Hause schicken oder sich zur Absicherung die Arbeitsfähigkeit von Seiten des Betriebsarztes bescheinigen lassen.
Cannabis-Konsum am Arbeitsplatz
Hinsichtlich des Konsums von Cannabis am Arbeitsplatz kann die Krankenhausleitung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und diesen per Arbeitsanweisung oder per Betriebsvereinbarung verbieten. Basierend auf dem Paragrafen 5 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist es verboten, Cannabis in der Gegenwart von Personen zu rauchen, die das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben. Eine Vielzahl an Personen in einem Krankenhaus kann zu diesem Personenkreis zählen, beispielsweise minderjährige Patienten oder deren Angehörige sowie junge Auszubildende. Um sich rechtlich abzusichern, sollten Krankenhäuser von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Konsum von Cannabis auf dem gesamten Klinikgelände untersagen.
Managementaufgaben
Über die Freistellung der Mitarbeiter von angestammten Tätigkeiten bei Feststellung einer Gefährdung der Arbeitssicherheit hinaus kann die Geschäftsführung eines Krankenhauses die folgenden Maßnahmen ergreifen, um die Mitarbeitenden hinsichtlich des Themas Cannabiskonsum und dessen Auswirkungen auf den Beruf zu sensibilisieren.
- Schriftliche Informationen für die Mitarbeitenden bereitstellen oder im Rahmen von Informationsveranstaltungen hinsichtlich des Themas Cannabiskonsum sensibilisieren
- Angestellte in Leitungsfunktion müssen über die Inhalte der DGUV informiert sein und bei Verdacht auf missbräuchlichen Umgang mit Cannabis sowie der Gefährdung der Arbeitssicherheit entsprechend einschreiten
- Überprüfung alle bestehenden Dienst- und Arbeitsanweisungen sowie der Betriebsvereinbarungen
Fazit
Das Cannabisgesetz ist zwar erst vor kurzem in Kraft getreten, dennoch sind die Klinikleitungen dazu angehalten, ihre Mitarbeitenden rechtzeitig ausreichend über die möglichen negativen Auswirkungen von Cannabis zu informieren und entsprechende Schutzmaßnahmen in die Wege zu leiten, damit die Sicherheit der Patienten uneingeschränkt gewährleistet werden kann.