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praktischArzt Magazin Krankenhaus Rating Report 2026

Krankenhaus Rating Report 2026: Warum die Erholung nur eine Atempause sein könnte

Krankenhaus Rating Report 2026
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Themen: Krankenhausmanagement
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Der Krankenhaus Rating Report 2026 zeichnet kein einheitlich düsteres Bild. Vielmehr zeigt die 22. Ausgabe der Studie zwei gegenläufige Entwicklungen: Auf den wirtschaftlichen Tiefpunkt des Jahres 2024 könnte 2025 und 2026 zunächst eine spürbare Entspannung folgen. Ob diese Erholung anhält, hängt jedoch wesentlich von der weiteren Gesetzgebung, der Umsetzung der Krankenhausreform und den Möglichkeiten der Kliniken zur Kostensenkung ab. Erstellt wurde der Report vom RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und der Institute for Healthcare Business GmbH, kurz hcb, in Kooperation mit weiteren Partnern. Vorgestellt wurden die zentralen Ergebnisse am 25. Juni 2026 auf dem Hauptstadtkongress in Berlin. Die Datengrundlage umfasst laut RWI 430 Jahresabschlüsse aus dem Jahr 2024 sowie eine gesonderte Auswertung bereits geprüfter Abschlüsse aus 2025. Zusammen decken die ausgewerteten Daten 864 Krankenhäuser ab. Es handelt sich damit um eine umfangreiche Stichprobe, aber nicht um eine Vollerhebung aller deutschen Kliniken.

Inhaltsverzeichnis

  1. Die Lage 2024: Wirtschaftlicher Tiefpunkt
  2. 2025 und 2026: Vorübergehende Entspannung
  3. Ab 2027: Zwei Szenarien statt einer eindeutigen Prognose
  4. Rund 400 gefährdete Standorte sind keine Schließungsprognose
  5. Politischer Rahmen: KHVVG und KHAG
  6. Vorschlag der Autoren: Strukturzuschlag als Reformanreiz
  7. Personal und Pflege: Wo die eigentliche Kontroverse liegt
  8. Was der Report für Klinikärzte bedeutet
  9. Fazit

Überblick: Krankenhaus Rating Report 2026

  • Nach der gewichteten Auswertung des Krankenhaus Rating Report 2026 schrieben 2024 rund 51 Prozent der Kliniken einen Jahresverlust. Das durchschnittliche Jahresergebnis lag bei minus 0,6 Prozent der Erlöse.
  • Für 2025 und 2026 prognostiziert der Report eine vorübergehende Verbesserung. Der Anteil defizitärer Häuser soll auf 31 beziehungsweise 22 Prozent sinken.
  • Für die Zeit ab 2027 unterscheidet der Report zwei Szenarien: Im Basisszenario sinkt der Anteil defizitärer Kliniken bis 2030 auf 18 Prozent. Im GKV-BStabG-Szenario steigt er dagegen auf 60 Prozent im Jahr 2027 und auf 68 Prozent im Jahr 2030.
  • Die Werte von 60 Prozent im Jahr 2027 und 68 Prozent im Jahr 2030 beruhen auf den Annahmen des Kabinettsentwurfs vom 29. April 2026. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 29. Juli 2026 verkündet und trat grundsätzlich am 30. Juli 2026 in Kraft. Da die endgültige Gesetzesfassung in mehreren für Krankenhäuser relevanten Punkten vom Kabinettsentwurf abweicht, sind die Reportwerte als Risikoszenario und nicht als punktgenaue Prognose unter geltendem Recht zu verstehen.
  • In einer Modellrechnung stuft der Report 401 von 1.593 somatischen Klinikstandorten als wirtschaftlich gefährdet ein. Das ist keine Prognose, dass diese Standorte tatsächlich schließen werden.

Die Lage 2024: Wirtschaftlicher Tiefpunkt

Nach der erstmals nach Umsatzvolumen und Trägerschaft gewichteten Auswertung schrieben 2024 rund 51 Prozent der Krankenhäuser einen Jahresverlust. Damit lag der Anteil erstmals über der Marke von 50 Prozent. Im Jahr 2020 waren es noch 28 Prozent. Das durchschnittliche Jahresergebnis nach Steuern betrug minus 0,6 Prozent der Erlöse.

Auch das Rating verschlechterte sich. Die modellierte Insolvenzwahrscheinlichkeit stieg auf 2,2 Prozent. Rund 22 Prozent der Kliniken befanden sich im roten Bereich mit erhöhtem Insolvenzrisiko, weitere 30 Prozent im gelben Bereich. Nur 48 Prozent wurden dem grünen Bereich zugeordnet. Diese Kennzahlen beschreiben ein anhand von Bilanzdaten berechnetes wirtschaftliches Risiko. Sie sind nicht mit dem tatsächlichen Anteil eingetretener Insolvenzen gleichzusetzen.

Hinzu kommt eine anhaltende Investitionslücke. Zwar erhöhten die Bundesländer ihre Investitionsfördermittel 2024 um mehr als neun Prozent auf 4,24 Milliarden Euro. Bezogen auf die Erlöse entsprach dies jedoch nur 3,7 Prozent. Nach Einschätzung der Reportautoren wären sieben bis acht Prozent erforderlich, um die Unternehmenssubstanz zu erhalten und weiterzuentwickeln.

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2025 und 2026: Vorübergehende Entspannung

Für 2025 schätzt der Report den Anteil defizitärer Kliniken auf 31 Prozent. Für 2026 prognostiziert er einen weiteren Rückgang auf 22 Prozent. Beide Werte sind Hochrechnungen. Eine Sonderauswertung bereits geprüfter Jahresabschlüsse aus 2025 bestätigt zwar die Richtung der Verbesserung, bildet aber nicht sämtliche Trägergruppen des deutschen Krankenhausmarkts ab. Die Fallzahlentwicklung verlief dabei nicht einheitlich. Im Jahr 2024 stieg die Zahl der stationären Fälle gegenüber dem Vorjahr um zwei Prozent. Für 2025 weist der Report bei den stationären Fällen dagegen nahezu keine Veränderung aus. Zusätzliche Zuwächse entfielen vor allem auf Hybrid-DRG-Fälle.

Die Liquidität bleibt trotz der besseren Ergebnisentwicklung angespannt. In der auf kommunale und freigemeinnützige Kliniken begrenzten Solidaris-Sonderauswertung konnte die Hälfte der untersuchten Häuser mit ihrem Geldmittelbestand einen Finanzbedarf von höchstens anderthalb Wochen decken. Die Reportautoren halten eine Reichweite von mindestens vier Wochen für erforderlich. Diese Angabe darf deshalb nicht ohne Einschränkung auf alle deutschen Krankenhäuser übertragen werden.

Zur Entspannung trägt insbesondere 2026 ein befristeter Rechnungszuschlag von 3,25 Prozent bei. Der Zuschlag gilt für Patienten, die zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Oktober 2026 voll- oder teilstationär aufgenommen werden. Er wird auf den Rechnungsbetrag erhoben und stellt keine allgemeine Erhöhung der Landesbasisfallwerte dar. Wegen seines Geltungszeitraums stützt er vor allem das Ergebnis des Jahres 2026 und kann die Verbesserung im Jahr 2025 nur teilweise erklären.

Ab 2027: Zwei Szenarien statt einer eindeutigen Prognose

Für die Zeit ab 2027 enthält der Krankenhaus Rating Report zwei deutlich unterschiedliche Entwicklungspfade:

Anteil der Kliniken mit Jahresverlust 2026 2027 2030
Basisszenario 22 % 27 % 18 %
Szenario mit GKV-BStabG 22 % 60 % 68 %

Hinweis zur Einordnung: Beide Szenarien geben den Berechnungsstand des Krankenhaus Rating Reports wieder. Das Basisszenario berücksichtigt das später verkündete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht. Das GKV-BStabG-Szenario beruht wiederum auf dem Kabinettsentwurf vom 29. April 2026. Keiner der beiden Entwicklungspfade bildet deshalb die seit dem 30. Juli 2026 geltende Rechtslage vollständig ab.

Im Basisszenario verschlechtert sich die Lage 2027 vorübergehend, unter anderem weil der Rechnungszuschlag entfällt. Danach erwartet der Report zunehmend positive Effekte der Krankenhausreform. Der Anteil defizitärer Häuser fällt in diesem Szenario bis 2030 auf 18 Prozent. Von einer zwangsläufigen, dauerhaften Abwärtsspirale kann im Basisszenario also nicht gesprochen werden.

Anders fällt die Modellrechnung unter den Annahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes aus. In diesem Szenario steigt der Anteil defizitärer Kliniken 2027 auf 60 Prozent und bis 2030 auf 68 Prozent. Die durchschnittliche Umsatzrendite würde 2030 auf etwa minus zwei Prozent fallen. Die Modellrechnungen des Reports reichen bis 2035. Wegen der mit dem Zeithorizont zunehmenden Unsicherheit konzentriert sich dieser Beitrag auf die Entwicklung bis 2030.

Warum die Prognose mit Vorsicht zu lesen ist

Das im Krankenhaus Rating Report dargestellte GKV-BStabG-Szenario beruht auf dem Kabinettsentwurf vom 29. April 2026. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 10. Juli 2026 in geänderter Fassung. Anschließend passierte es auch den Bundesrat. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 29. Juli 2026 verkündet und trat grundsätzlich am 30. Juli 2026 in Kraft.

Für Krankenhäuser bleibt die Begrenzung des zulässigen Kostenanstiegs auf die Grundlohnrate minus einen Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029 bestehen. Gegenüber dem Kabinettsentwurf wurden jedoch weitere Regelungen verändert. So wird die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen 2027 und 2028 nicht vollständig gestrichen, sondern in verminderter Höhe weitergeführt. Die Pflegepersonaluntergrenzen bleiben verbindlich. Gleichzeitig wird auf eine verpflichtende Anwendung der Personalbemessungsinstrumente für die Pflege und den ärztlichen Dienst verzichtet.

Die Reportwerte von 60 Prozent defizitären Kliniken im Jahr 2027 und 68 Prozent im Jahr 2030 wurden bislang nicht auf Grundlage der verkündeten Gesetzesfassung neu berechnet. Sie bleiben ein wichtiger Hinweis auf die mögliche Größenordnung des wirtschaftlichen Risikos, sind aber keine punktgenaue Prognose unter der seit dem 30. Juli 2026 geltenden Rechtslage.

Rund 400 gefährdete Standorte sind keine Schließungsprognose

Der Report stuft in einer Modellrechnung 401 von 1.593 somatischen Krankenhausstandorten als wirtschaftlich gefährdet ein. Maßgeblich sind dabei die EBITDA-Marge und das wirtschaftliche Rating. Für 900 Standorte lagen Finanzdaten vor. Bei den übrigen 693 Standorten wurden die Finanzkennzahlen anhand von Größe, Ländlichkeit, Trägerschaft und Notfallstufe statistisch geschätzt.

Die Zahl von 401 Standorten bedeutet daher nicht, dass konkret 401 Krankenhäuser vor der Schließung stehen. Sie beschreibt ein wirtschaftliches Gefährdungspotenzial unter den Annahmen des Modells. Ob ein Standort tatsächlich aufgegeben, fusioniert oder umstrukturiert wird, hängt unter anderem von Trägerhilfen, politischen Versorgungsentscheidungen, Investitionen und der Entwicklung seiner Betriebskosten ab.

Auch die Folgen für die Erreichbarkeit sind als Szenarien zu verstehen. Würden alle 401 als gefährdet eingestuften Standorte entfallen, stiege der Anteil der Bevölkerung mit mehr als 30 Minuten Fahrzeit zum nächsten Allgemeinkrankenhaus von 1,7 auf 6,9 Prozent. Blieben Häuser mit Sicherstellungszuschlag erhalten, läge der Anteil bei 5,5 Prozent. Würden zusätzlich ländliche Standorte geschützt, wären es 3,8 Prozent.

Die Modellrechnung zeigt, dass eine rein wirtschaftlich gesteuerte Standortselektion die räumliche Erreichbarkeit verschlechtern könnte. Durch den Erhalt von Sicherstellungshäusern und weiteren ländlichen Standorten ließe sich der modellierte Fahrzeiteffekt begrenzen. Aus dieser Berechnung lassen sich jedoch keine unmittelbaren Aussagen über Behandlungskapazitäten, verfügbare Fachabteilungen, die Belastung des Rettungsdienstes oder die Versorgungsqualität ableiten.

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Politischer Rahmen: KHVVG und KHAG

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, kurz KHVVG, trat Ende 2024 in Kraft. Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz, kurz KHAG, wurde die Reform anschließend verändert. Das KHAG trat am 15. April 2026 in Kraft. Es erweitert unter anderem Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten, gibt den Ländern mehr Spielraum bei der Krankenhausplanung und verschiebt die Einführung der Vorhaltevergütung um ein Jahr.

Damit sollen ungewollte Versorgungslücken vermieden und die praktische Umsetzung erleichtert werden. Zugleich könnten sich die von der Reform erwarteten Effizienzgewinne später einstellen. Im Basisszenario des Reports werden relevante Effekte der strukturellen Neuordnung erst ab 2031 angesetzt.

Vorschlag der Autoren: Strukturzuschlag als Reformanreiz

Als ergänzende Maßnahme schlagen RWI und hcb vor, den befristeten Rechnungszuschlag in einen Strukturzuschlag umzuwandeln. Seine Höhe soll sich an der im jeweiligen Bundesland erreichten Bettendichte orientieren. Damit soll ein finanzieller Anreiz entstehen, stationäre Leistungen stärker zu konzentrieren und Krankenhausstrukturen effizienter zu gestalten.

Nach Vorstellung der Autoren könnte ein solcher Zuschlag Anreize für eine stärkere Konzentration stationärer Leistungen setzen. Die dadurch mögliche Verringerung stationärer Fallzahlen könne im besten Fall einen Teil der Kosten des Zuschlags ausgleichen. Dabei handelt es sich um einen Vorschlag der Reportautoren und nicht um eine bereits beschlossene politische Maßnahme.

Personal und Pflege: Wo die eigentliche Kontroverse liegt

Um die Erlöseinbußen im GKV-BStabG-Szenario auszugleichen, modelliert der Report bis 2030 einen Abbau von rund 8,5 Prozent der Vollkräfte gegenüber dem Basisszenario. Betroffen wären der ärztliche Dienst, der Funktionsdienst, der medizinisch-technische Dienst und die nichtmedizinischen Dienste. Für den Pflegedienst unterstellt das Modell aufgrund des Pflegebudgets einen geringeren Abbau von etwa drei Prozent. Der größte Teil der Anpassung müsste nach dieser Berechnung bereits 2027 erfolgen.

Diese Zahlen sind weder eine konkrete Personalabbauplanung noch eine zwangsläufige Beschäftigungsprognose. Sie zeigen, wie stark die Personalkosten im Modell sinken müssten, um die angenommenen Erlöseinbußen vollständig zu kompensieren. Alternativen wären Produktivitätssteigerungen, eine Verlagerung von Leistungen, Standortzusammenlegungen, Trägerhilfen oder andere Finanzierungsregelungen.

Die eigentliche Kontroverse betrifft deshalb nicht allein die Frage, ob in der Pflege Stellen abgebaut werden. Die Reportautoren fordern mehr betriebliche Gestaltungsfreiheit und stellen unter anderem das bestehende Pflegebudget sowie starre Pflegepersonaluntergrenzen infrage.

Michele Tarquinio, Pflegerischer Geschäftsführer des Klinikums Darmstadt und der Südhessen Kliniken, warnt dagegen in einem aktuellen Interview davor, Pflege unter wirtschaftlichem Druck erneut zur variablen Einspargröße zu machen. Er verweist darauf, dass pflegebedürftige Menschen nach seinen Angaben rund 30 Prozent der Krankenhausfälle, aber etwa 45 Prozent der Krankenhaustage ausmachen. Sinkende Fallzahlen bedeuteten deshalb nicht automatisch einen proportional sinkenden Pflegeaufwand. Tarquinio erkennt zugleich Schwächen des Pflegebudgets und starrer Untergrenzen an. Er plädiert für eine stärker auf Aufwand, Pflegezeit, Qualität und Personalbemessung ausgerichtete Vergütung. Diese Position ist eine fachpolitische Einordnung Tarquinios und kein Ergebnis des Krankenhaus Rating Reports.

Für die aktuelle politische Einordnung ist zu ergänzen, dass die endgültige Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes die Pflegepersonaluntergrenzen nicht abschafft. Sie bleiben verbindlich. Zugleich wird auf eine verpflichtende Anwendung der Personalbemessungsinstrumente für die Pflege und den ärztlichen Dienst verzichtet. Stattdessen verpflichtet eine allgemeine gesetzliche Personalnorm die Krankenhäuser zu einer Besetzung, die eine ausreichende Qualität der Leistungen sicherstellen soll.

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Was der Report für Klinikärzte bedeutet

Im Jahr 2024 stieg die Zahl der Vollkräfte in den Krankenhäusern erstmals auf mehr als eine Million. Gegenüber 2019 nahm sie um 9,3 Prozent zu, während die Zahl der stationären Fälle um 9,6 Prozent sank. Die Zahl der Vollkräfte je stationärem Fall lag dadurch rund 21 Prozent über dem Niveau von 2019.

Diese Kennzahl ist kein isolierter Beleg für Überbesetzung oder sinkende Produktivität. Der Report nennt selbst mehrere mögliche Ursachen für den höheren Personaleinsatz je Fall: eine höhere Fallschwere, zusätzliche Personal- und Qualitätsvorgaben, mehr Bürokratie, steigende Teilzeitquoten, höhere Krankenstände sowie die Verlagerung leichterer Fälle in den ambulanten Bereich. Auch ambulante und hybride Leistungen werden durch die reine Zahl stationärer Fälle nur unvollständig erfasst.

Für Klinikärzte können sich aus der wirtschaftlichen Entwicklung dennoch konkrete Folgen ergeben. Dazu zählen mögliche Standortfusionen, die Zusammenlegung von Fachabteilungen, veränderte Dienstmodelle, ein stärkerer Ausbau ambulanter Angebote oder zurückgestellte Investitionen.

Wer einen Klinikwechsel erwägt, sollte deshalb nicht allein auf die Trägerschaft des Hauses achten. Private und freigemeinnützige Kliniken schneiden im Rating des Reports zwar deutlich besser ab als öffentlich-rechtliche Häuser. Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch auf die medizinische Qualität, die Arbeitsbedingungen oder die Zukunft einer einzelnen Abteilung schließen. Einzelne kommunale Häuser erfüllen regional besonders wichtige Versorgungs-, Notfall- oder Ausbildungsfunktionen. Ob dies auf einen konkreten Standort zutrifft, muss zusätzlich zur wirtschaftlichen Bewertung geprüft werden.

Aussagekräftiger sind die konkrete wirtschaftliche Situation des Hauses und seines Trägers. Zu prüfen sind insbesondere:

  • veröffentlichte Jahresabschlüsse und bestehende Verlustausgleiche
  • geplante Fusionen, Standortverlagerungen oder Abteilungsschließungen
  • Investitionsvorhaben und erkennbarer Sanierungsstau
  • vorgesehene Leistungsgruppenzuweisungen
  • Personalfluktuation, Dienstbelastung und Weiterbildungsermächtigungen
  • die finanzielle Handlungsfähigkeit eines kommunalen Trägers

Die finanzielle Situation des kommunalen Trägers kann dabei erheblich sein. Nach Einschätzung der Reportautoren haben 22 Prozent der kommunalen Kliniken einen Träger mit einer so hohen Schuldenlast, dass Schwierigkeiten bei einer dauerhaften finanziellen Stützung des Krankenhausbetriebs drohen könnten. Diese Zahl ist eine modellgestützte Einschätzung der Autoren und keine Aussage darüber, dass alle betroffenen Häuser unmittelbar gefährdet sind.

Fazit: Was bedeutet das für die deutsche Krankenhauslandschaft?

Der Krankenhaus Rating Report 2026 liefert deutliche Hinweise auf eine kurzfristige Ergebnisverbesserung in den Jahren 2025 und 2026. Da es sich bei den Werten überwiegend um Hochrechnungen und Projektionen handelt, ist damit noch keine nachhaltige wirtschaftliche Erholung des gesamten Krankenhausmarkts belegt.

Für die Zeit ab 2027 berechnet der Report zwei stark auseinanderlaufende Szenarien. Das Basisszenario berücksichtigt das später verkündete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht. Das GKV-BStabG-Szenario beruht dagegen auf dem Kabinettsentwurf vom 29. April 2026. Die Werte von 60 Prozent defizitären Kliniken im Jahr 2027 und 68 Prozent im Jahr 2030 sind deshalb als Risikomodell zu verstehen, nicht als punktgenaue Prognose unter der seit dem 30. Juli 2026 geltenden Gesetzesfassung.

Belastbar bleibt die zentrale Aussage des Reports: Die erwartete Entspannung in den Jahren 2025 und 2026 bedeutet noch keine strukturelle Gesundung. Entscheidend sind die tatsächlichen Folgen der neuen Finanzierungsregeln, die Umsetzung der Krankenhausreform, ausreichende Investitionen und die Fähigkeit der Häuser, ihre Strukturen anzupassen, ohne Versorgungsqualität und Personalstabilität zu gefährden.

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Häufige Fragen zum Krankenhaus Rating Report 2026

  1. Was ist der Krankenhaus Rating Report 2026?
  2. Der Krankenhaus Rating Report 2026 ist die 22. Ausgabe einer wirtschaftswissenschaftlichen Untersuchung von RWI und hcb zur finanziellen Lage deutscher Krankenhäuser. Er basiert auf einer umfangreichen Stichprobe von Jahresabschlüssen und enthält verschiedene Szenarien zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung.

  3. Welche wirtschaftliche Lage zeigt der Krankenhaus Rating Report 2026 für das Jahr 2024?
  4. Der Krankenhaus Rating Report 2026 zeigt, dass 2024 nach der gewichteten Auswertung rund 51 Prozent der Krankenhäuser einen Jahresverlust verzeichneten. Das durchschnittliche Jahresergebnis lag laut Report bei minus 0,6 Prozent der Erlöse.

  5. Prognostiziert der Krankenhaus Rating Report 2026 die Schließung von 400 Krankenhäusern?
  6. Nein, der Krankenhaus Rating Report 2026 prognostiziert nicht die konkrete Schließung von 400 Krankenhäusern. Er stuft in einer Modellrechnung 401 von 1.593 somatischen Standorten als wirtschaftlich gefährdet ein.

  7. Welche Szenarien berechnet der Krankenhaus Rating Report 2026 für die Zeit ab 2027?
  8. Der Krankenhaus Rating Report 2026 berechnet ab 2027 zwei Szenarien. Im damaligen Basisszenario sinkt der Anteil defizitärer Kliniken bis 2030 auf 18 Prozent. Im auf dem Kabinettsentwurf des GKV-BStabG beruhenden Risikoszenario steigt er dagegen auf 68 Prozent. Keines der beiden Szenarien bildet die seit dem 30. Juli 2026 geltende Gesetzesfassung vollständig ab.

Quellen

1. Bibliomed Pflege (2026), Tarquinio: Pflege ist kein Kostenblock, bibliomed-pflege.de… (zuletzt aufgerufen am 23.07.2026)
2. Bundesministerium für Gesundheit (2025), Anpassung der Krankenhausreform: Bundeskabinett beschließt Krankenhausreformanpassungsgesetz, bundesgesundheitsministerium.de… (zuletzt aufgerufen am 23.07.2026)
3. Bundesministerium für Gesundheit (2026a), Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform, bundesgesundheitsministerium.de… (zuletzt aufgerufen am 23.07.2026)
4. Bundesministerium für Gesundheit (2026b), GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, bundesgesundheitsministerium.de… (zuletzt aufgerufen am 23.07.2026)
5. Bundesministerium für Gesundheit (2026c), Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, bundesgesundheitsministerium.de… (zuletzt aufgerufen am 23.07.2026)
6. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (2026), Krankenhausentgeltgesetz, § 8 Berechnung der Entgelte, gesetze-im-internet.de… (zuletzt aufgerufen am 23.07.2026)
7. Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit (2026), 3 Fragen an Prof. Dr. Boris Augurzky, hauptstadtkongress.de… (zuletzt aufgerufen am 23.07.2026)
8. medhochzwei Online-Akademie (2026), Krankenhaus Rating Report 2026: Präsentation der zentralen Ergebnisse, medhochzwei-online-akademie.de… (zuletzt aufgerufen am 23.07.2026)
9. RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (2026a), Krankenhaus Rating Report 2026: Krankenhäuser, Krankenkassen und Kommunalfinanzen unter Druck, rwi-essen.de… (zuletzt aufgerufen am 23.07.2026)
10. RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (2026b), Krankenhaus Rating Report 2026: Flucht nach vorne, rwi-essen.de… (zuletzt aufgerufen am 23.07.2026)

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Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel

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Redaktion
Sebastian Ofer
Sebastian Ofer
Chefredakteur
Veröffentlicht am: 29.07.2026
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