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praktischArzt Ratgeber Privatrezept – Gültigkeit und Kostenerstattung

Privatrezept – Gültigkeit und Kostenerstattung

Privatrezept Gültigkeit Kostenerstattung
Zuletzt aktualisiert: 09.06.2020
Themen: Ratgeber
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Die meisten, die gesetzlich versichert sind, wären gern Privatpatienten. Immerhin soll das viele Vorteile haben. Man muss weniger warten und wird bevorzugt behandelt. Privatversicherte bekommen außerdem ein Privatrezept. Aber ist ein Privatrezept tatsächlich etwas Besseres? Bietet es bestimmte Vorteile?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Privatrezept ?
  2. Wie lange sind die Privatrezepte gültig?
  3. Erstattung der Krankenkasse beim Privatrezept
  4. Privatrezept fälschen lohnt sich nicht

Was ist ein Privatrezept ?

Genaugenommen ist das Privatrezept nichts Besonderes. Es ist ebenfalls eine Heil- oder Arzneimittelverordnung, die von einem Arzt ausgestellt wird. Und schneller bekommt man in der Apotheke das entsprechende Medikament auch nicht. Aber es gibt mehrere Unterschiede im Vergleich zum Kassenrezept.

Diese Unterschiede machen sich in der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen und vor allem in der Gültigkeit der Rezepte bemerkbar. Es gibt Rezepte mit einer Gültigkeit gerade mal von sieben Tagen. Andere hingegen sind drei Monate gültig oder verfallen sogar niemals. Die Unterschiede in den Gültigkeiten gibt es im folgenden Abschnitt.

Wie lange sind die Privatrezepte gültig?

Bei Privatrezepten handelt es sich um das blauen Rezept mit einer Gültigkeit von 3 Monaten. Zuerst müssen Patienten die Medikamente mit Privatrezept erst einmal komplett selbst zahlen und können dann eine Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Zu beachten sind die Einschränkungen von Tarifen der Krankenkasse. Es gibt Tarife bei denen eine Erstattung nur innerhalb von einem Monat nach Ausstellung und Einlösung des Rezeptes möglich ist.

Ein rotes Kassenrezept bekommen gesetzlich Versicherte. Im Regelfall ist es einen Monat gültig, d.h. 28 bis 30 Tage, je nachdem, in welchem Bundesland man lebt. Und die Kosten für das Medikament übernimmt grundsätzlich die Krankenkasse. Daraus ergeben sich auch die wesentlichen Unterschiede zum Privatrezept.

Neben den Kassenrezepten und Privatrezepten gibt es noch die grünen Rezepte, die eine Empfehlung des Arztes für ein Arzneimittel darstellen, welche nicht verschreibungspflichtig sind. Gültig sind diese in der Regel unbegrenzt. Fallen verordnete Arzneimittel unter das Betäubungsmittelgesetz (Beispielsweise Schmerzmittel oder Drogenersatzstoffe) so wird mit gelben Rezepten gearbeitet. Diese sind in der Regel lediglich sieben Tage gültig.

Erstattung der Krankenkasse beim Privatrezept

Bei einem Privatrezept, also einem blauen oder weißen Schein, muss das Medikament erst einmal komplett vom Patienten bezahlt werden. Im Anschluss kann dann eine Erstattung bei der Krankenkasse angefordert werden, wobei ein Eigenanteil nicht auszuschließen ist.

Außerdem ergeben sich zum Teil Auflagen bei der Erstattung. Wer in einem sogenannten Basistarif privatversichert ist, muss zum Beispiel ein Rezept von einem Vertragsarzt vorlegen, um eine Erstattung zu erhalten. Häufig muss die Rückforderung zudem innerhalb eines Monats eingereicht werden.

Privatrezept fälschen lohnt sich nicht

Während inzwischen wieder häufiger Kassenrezepte gefälscht werden, ist das bei einem Privatrezept hingegen selten der Fall. Der Grund ist simpel: Es lohnt sich nicht. Ohnehin haben Apotheker und Krankenkassen die Möglichkeit, anhand verschiedener Merkmale zu erkennen, ob ein Rezept gefälscht wurde. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Schwindel irgendwann erkannt wird, ist also vergleichsweise groß.

Aber bei Privatrezepten kommt noch ein weiterer Grund hinzu – die Bezahlung der Arzneimittel. Die Betrüger müssten mit einem Privatrezept nämlich zunächst die Kosten vollständig verauslagen, während eine Erstattungsmöglichkeit natürlich nicht besteht. So profitieren zwar Patienten prinzipiell weniger von Privatrezepten, Apotheker und Krankenkasse sind aber zumindest eher mit ihm vor Betrügereien geschützt.

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