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praktischArzt Ratgeber Rezepte ausstellen

Privatrezept ausstellen: so funktioniert es

Privatrezept Ausstellen Rezept
Zuletzt aktualisiert: 27.03.2025
Themen: Berufsstart
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Bestimmte Medikamente sind in Deutschland verschreibungspflichtig und dürfen daher nur mit einem durch einen Arzt ausgestellten Rezept herausgegeben werden. Gesetzlich festgehalten ist die Verschreibungspflicht in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (kurz: AMVV), welche dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterliegt. Zweimal im Jahr kommt der Sachverständigenausschuss (SVA) für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 des AMG zusammen und beschließt Empfehlungen zu Anträgen auf Änderung der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln nach § 48 Absatz 2 AMG. Wir erklären in diesem Artikel, wer Privatrezepte ausstellen darf und wie dies genau funktioniert.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Privatrezept?
  2. Rezepte ausstellen als Arzt
  3. Inhalte eines Rezepts
  4. Unterschied Privatrezept und Kassenrezept
  5. Weitere Rezeptformen
  6. Kostenerstattung Privatrezept

Was ist ein Privatrezept?

Ein Privatrezept ist ein Formular, über das der Arzt ein Arzneimittel oder Heilmittel an einen Patienten verschreibt. Eine Ausstellung eines Rezeptes (auch Verschreibung genannt) ist nötig, da bestimmte Medikamente rezeptpflichtig sind. Das heißt, diese Medikamente dürfen nur vom Patienten bezogen werden, wenn der Arzt diese verschrieben hat. Bei einem Privatrezept muss der Patient die Kosten zunächst selbst tragen, kann sie aber anschließend bei seiner privaten Krankenkasse einreichen. Bei einem Kassenrezept hingegen werden die Kosten (teilweise) direkt von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Rezepte ausstellen als Arzt

Bevor man nach dem Studium überhaupt als Arzt tätig sein darf und somit auch Rezepte ausstellen kann, muss man zunächst einmal die Approbationsurkunde beantragen und bei der entsprechenden Landesärztekammer anmelden. Danach dürfen auch Rezepte ausgestellt werden.

Kassenrezepte nur mit Kassenzulassung

Kassenrezepte dürfen nur von Ärzten mit einer Kassenzulassung ausgefüllt werden. Die Kassenzulassung bezeichnet in Deutschland die Berechtigung eines Arztes, Leistungen an die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Dies sind in der Regel niedergelassene Fachärzte und daher ist diese Rezeptform nicht interessant für junge Assistenzärzte.

Privatrezepte können auch junge Ärzte ausstellen

Für junge Mediziner interessant sind hingegen Privatrezepte. Diese kann man als Arzt für sich selbst, für Verwandte und Bekannte ausstellen, sollte entsprechend die Indikation für eine medikamentöse Behandlung vorliegen. Wichtig dabei ist, dass der Arzt mit dem Verschreiben von Arzneimitteln verantwortungsvoll umgeht.

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Inhalte eines Rezepts

Beim Ausstellen der Rezepte gibt es laut der Arzneimittelverschreibungsordnung (AMVV) einige Dinge zu beachten.

Folgende Informationen muss das Rezept beinhalten:

  • Name
  • Berufsbezeichnung
  • Anschrift
  • Ausstellungsdatum
  • Name des Arzneimittels
  • Darreichungsform (Beispiel: Tabletten, Tropfen, Kapseln)
  • Menge bzw. Packungsgröße (N1-N3; wobei N1 der kleinsten und N3 der größten Packung entspricht)
  • Name des Patienten
  • Geburtsdatum des Patienten
  • Deine Unterschrift

Das private Rezept ist nach dem Ausstellen für 3 Monate gültig. Vorschriften zur äußeren Form gibt es bei Privatrezepten nicht, d.h. theoretisch kann ein Arzt jeden beliebigen Zettel dafür nehmen, so lange die oben genannten Informationen enthalten sind.

Wer es ein bisschen schöner mag, kann sich im Internet Rezeptblöcke bestellen oder eine Vorlage am Computer anlegen.

Ein Musterrezept als Vorlage

Rezepte ausstellen

Ist die Person für die man das Rezept ausstellt privatversichert, kann eine Kopie des Rezeptes mit der Rechnung durch den Patienten bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Unterschied Privatrezept und Kassenrezept

Die Unterschiede zwischen Privatrezept und Kassenrezept liegen hauptsächlich in der Kostenerstattung und der Gültigkeitsdauer. Die Kostenerstattung ist im nächsten Abschnitt beschrieben. Die Gültigkeitsdauer beim Kassenrezept (roter Schein) ist im Regelfall 28 bis 30 Tage, also genau einen Monat. Bei Privatrezepten handelt es sich um einen blauen oder weißen Schein, der hingegen 3 Monate lang gültig ist.

Weitere Rezeptformen

Außer den Kassenrezepten und Privatrezepten gibt es noch grüne Rezepte, welche nicht verschreibungspflichtige Empfehlungen des Arztes sind mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer. Daneben gibt es noch das gelbe Rezept, das ausgestellt wird, wenn Arzneimittel unter das Betäubungsmittelgesetz (Beispielsweise Schmerzmittel oder Drogenersatzstoffe) fallen und eine Gültigkeit von sieben Tagen aufweist.

Kostenerstattung Privatrezept

Gesetzlich versicherte Personen müssen Privatrezepte selbst zahlen und bekommen das Geld in der Regel nicht erstattet. Beim Kassenrezept zahlt der gesetzlich versicherte hingegen nur den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil. Den Rest übernimmt die Krankenkasse automatisch ohne Zutun des Patienten, d.h. es müssen keine Quittungen oder Rezepte eingereicht werden.

Privatversicherte Patienten müssen das Medikament laut Privatrezept erst einmal komplett selbst bezahlen. Im Anschluss reicht der Patient die Quittung bei der privaten Krankenversicherung ein. Je nach Medikament und Krankenkasse erhält der Patient den vollständigen Betrag oder anteilig von der Krankenversicherung erstattet.

Hier noch ein kleiner Tipp für Assistenzärzte, sofern man gesetzlich versichert ist. Einige Krankenkassen erstatten bei „Selbstrezeptierung“ die Kosten für Privatrezepte.

Wie funktioniert die Selbstrezeptierung?

Dazu schreibt man der Krankenkasse einen netten Brief, in welchem man erläutert, dass man Arzt ist und schickt eine entsprechende Bescheinigung mit (z.B. Kopie des Arztausweises). Darin erklärt man, dass man gerne Privatrezepte einreichen möchte, welche man für sich selbst ausgestellt hat. Viele Krankenkassen erstatten bei der „Selbstrezeptierung“ die Kosten für die Medikamente, denn der Vorteil liegt auf der Hand. Geht man als Assistenzarzt zu einem anderen Arzt, muss die Krankenkasse den Arztbesuch und die Medikamente bezahlen. Stellt man sich hingegen das Rezept selbst aus (schließlich ist man Arzt), spart sich die Krankenkasse die Kosten für den Arztbesuch. Dies machen allerdings nicht alle Krankenkassen so, weshalb man am besten bei der eigenen Kasse nachfragen sollte.

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Dr. med. Marie-Hélène Manz
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