
Im Tarifkonflikt für den öffentlichen Dienst der Länder (TV‑L) haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sowie die Gewerkschaften ver.di und dbb in Potsdam auf ein Paket aus Entgeltsteigerungen und strukturellen Verbesserungen verständigt. Kern des Abschlusses sind insgesamt 5,8 Prozent mehr Geld in drei Stufen bei einer Laufzeit von 27 Monaten – mit einer Mindeststeigerung von 100 Euro pro Monat im ersten Schritt. Für Krankenhäuser ist die Einigung vor allem dort relevant, wo Personal nach TV‑L beschäftigt ist – insbesondere in Universitätskliniken und landeseigenen Einrichtungen. Direkt betroffen sind laut Berichten rund 925.000 Tarifbeschäftigte der Länder (Hessen ausgenommen, da eigenes Tarifrecht). Darüber hinaus rechnen beide Seiten damit, dass das Ergebnis – wie üblich – in vielen Bereichen auch Maßstab für weitere Personalkategorien im Landesdienst wird.
Inhaltsverzeichnis
- Was wurde beim Entgelt vereinbart?
- Krankenhäuser im Fokus: höhere Zulagen für Schicht- und Wechselschicht
- Neue Regel zur Überstundenvergütung: besonders relevant für Teilzeit im Schichtdienst
- Ost-West-Angleichung: Arbeitszeit an Unikliniken im Osten soll sinken
- Was bedeutet das für Ärzte?
- Kosten und Einordnung
Überblick: Tarifeinigung TdL
- +5,8 % in 3 Stufen, 27 Monate Laufzeit; erste Erhöhung ab 01.04.2026 (mind. +100 €).
- Schichtzulage 100 €, Wechselschichtzulage im Krankenhaus 250 € – Start 01.07.2026.
- Neue Überstunden-/Zuschlagslogik, besonders relevant für Teilzeit im Schichtdienst (ab 01.07.2026).
- Ost-Unikliniken: schrittweise Arbeitszeitabsenkung für bestimmte Beschäftigtengruppen.
Was wurde beim Entgelt vereinbart?
Die Tabellenentgelte im TV‑L steigen nach dem Einigungspapier und der TdL-Mitteilung in drei Schritten:
- ab 1. April 2026: +2,8 %, mindestens +100 Euro/Monat
- ab 1. März 2027: +2,0 %
- ab 1. Januar 2028: +1,0 %
Für Nachwuchskräfte (u.a. Auszubildende/dual Studierende) sind insgesamt +150 Euro vorgesehen – im Einigungspapier als Festbeträge (60/60/30 Euro) zu den jeweiligen Stichtagen beschrieben.
Krankenhäuser im Fokus: höhere Zulagen für Schicht- und Wechselschicht
Ein zentraler Punkt für Klinikteams sind die deutlich angehobenen Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit. Laut Deutschlandfunk steigt die Schichtzulage auf 100 Euro monatlich, die Wechselschichtzulage auf 200 Euro, in Krankenhäusern auf 250 Euro.
Das Einigungspapier konkretisiert zudem die Differenzierung für den Klinikbereich: Für nichtärztliche Beschäftigte an Universitätskliniken und Krankenhäusern wird die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit auf 250 Euro/Monat angehoben; die Zulage für ständige Schichtarbeit liegt bei 100 Euro/Monat. Außerdem werden Stundenwerte für nicht ständige Dienste angepasst.
Wichtig für die Praxisplanung: Diese Regelungen zu Zulagen/Schichtsystemen treten laut Einigungspapier zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Neue Regel zur Überstundenvergütung: besonders relevant für Teilzeit im Schichtdienst
Ein zweiter Punkt mit unmittelbarer Relevanz für Dienstpläne betrifft die Überstundenlogik im Schicht-/Wechselschichtdienst, insbesondere bei Teilzeit. Deutschlandfunk berichtet, dass Zuschläge für Überstunden (sofern nicht durch Freizeit ausgeglichen) bereits ab der ersten Stunde über der individuellen Arbeitszeit gezahlt werden sollen und nicht erst nach Erreichen der vollen Wochenarbeitszeit.
Im Einigungspapier wird dies tariflich über eine Präzisierung des Überstundenbegriffs im Kontext von Schichtplänen geregelt (u.a. Bezug auf Stunden über die individuell vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus und Ausgleichsfristen). Auch hierfür ist der Stichtag 1. Juli 2026 genannt.
Ost-West-Angleichung: Arbeitszeit an Unikliniken im Osten soll sinken
Für Universitätskliniken in Ostdeutschland enthält die Einigung zudem eine schrittweise Absenkung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Deutschlandfunk nennt als betroffene Standorte u.a. Rostock, Greifswald und Jena.
Das Einigungspapier beschreibt die Absenkung für Beschäftigte an Universitätskliniken im Tarifgebiet Ost stufenweise: ab 1. Januar 2027 auf 39,5 Stunden, ab 1. Januar 2028 auf 39,0 Stunden und ab 1. Januar 2029 auf 38,5 Stunden.
Was bedeutet das für Ärzte?
Für viele Ärzte an Universitätskliniken gilt nicht der TV‑L, sondern der TV‑Ärzte (eigene Tariflogik). Entsprechend wichtig: Im Einigungspapier wird festgehalten, dass die Arbeitszeit der Ärzte von der beschriebenen Arbeitszeitabsenkung an Universitätskliniken unberührt bleibt.
Gleichzeitig ist die Einigung für ärztliche Teams relevant, weil sie die Rahmenbedingungen in multiprofessionellen Bereichen beeinflusst – etwa über höhere Zulagen im Schicht-/Wechselschichtdienst, mögliche Effekte auf Personalbindung und die Kostenstruktur landesnaher Häuser.
Kosten und Einordnung
Die TdL beziffert die Kosten der Einigung auf 4,11 Milliarden Euro im Tarifbereich; inklusive Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern lägen die Kosten bei 12,34 Milliarden Euro. Zudem betont die Arbeitgeberseite die gewonnene Planungssicherheit über mehrere Haushaltsjahre und nennt ausdrücklich, dass ein zusätzlicher Urlaubstag (wie in anderen Abschlüssen) nicht Bestandteil des Pakets sei.
Für Krankenhäuser heißt das kurzfristig: Ab 2026/2027 steigen Personalkosten spürbar – besonders dort, wo TV‑L‑Personal in Schichtsystemen arbeitet. Mittelfristig könnten die neuen Regeln zur Überstundenvergütung (gerade bei Teilzeit) die Dienstplangestaltung und Kosten im Schichtbetrieb zusätzlich beeinflussen.
Häufige Fragen
- Was ist der Kern der Tarifeinigung TdL?
- Warum ist die Tarifeinigung TdL für Krankenhäuser besonders relevant?
- Was ändert die Tarifeinigung TdL bei Überstunden im Schichtdienst?
- Betrifft die Tarifeinigung TdL auch Ärzte direkt?
Der Kern der Tarifeinigung TdL sind Entgeltsteigerungen von insgesamt 5,8 % in drei Stufen über 27 Monate sowie zusätzliche Verbesserungen bei Zulagen und einzelnen Arbeitszeit-/Überstundenregelungen.
Die Tarifeinigung TdL ist für Krankenhäuser besonders relevant, weil sie Schicht- und Wechselschichtzulagen deutlich anhebt (im Krankenhaus Wechselschicht bis 250 €) und damit sowohl Personalkosten als auch Attraktivität von Schichtdiensten beeinflussen kann.
Die Tarifeinigung TdL verändert die Überstundenlogik im Schicht-/Wechselschichtdienst, was vor allem für Teilzeitkräfte wichtig ist: Zuschläge sollen nach den neuen Regeln früher greifen, wenn Stunden über die individuell vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen.
Die Tarifeinigung TdL betrifft Ärzte nicht automatisch direkt, wenn sie nach dem TV-Ärzte vergütet werden. Indirekt wirkt die Tarifeinigung TdL aber über Änderungen bei nichtärztlichen Teams (Zulagen, Dienstplanlogik, Bindung/Recruiting) an Unikliniken und Landeskrankenhäusern.












