/www.praktischarzt.de
  • Login
    • Bewerber
    • Arbeitgeber
/www.praktischarzt.de
  • Login
  • Bewerber Registrierung Arbeitgeber Registrierung
  • Stellenangebote
    • Stellenangebote
      • Assistenzarzt
      • Facharzt
      • Oberarzt
      • Chefarzt
      • Leitender Arzt
      • Ärztlicher Direktor
      • Alle Arztstellen
      • Pharma
      • Famulatur
      • Praktisches Jahr
      • Leitender Arzt
      • Ärztlicher Direktor
      • Alle Arztstellen
      • Famulatur
      • Praktisches Jahr
  • Mein Lebenslauf
  • Arbeitgeber entdecken
    • Arbeitgeber entdecken
      • Alle Arbeitgeber
      • Kliniken
      • Unternehmen
      • Arztpraxen und MVZ
  • Arztkarriere
    • Arztkarriere
      • Arzt
      • Medizinstudent
  • Magazin
  • Für Arbeitgeber

praktischArzt Magazin Sterbehilfe: Wird Verbot jetzt aufgehoben?

Sterbehilfe: Wird Verbot jetzt aufgehoben?

Sterbehilfe Verbot
Zuletzt aktualisiert: 02.05.2024
Themen: News
Mail Icon WhatsApp Icon Instagram Icon Facebook Icon LinkedIn Icon

Die gesetzliche Lage zur Sterbehilfe in Deutschland ist weiterhin im Wandel. Einerseits wird versucht, das Leiden schwerst kranker Menschen zu minimieren. Andererseits muss organisierte Sterbehilfe gesetzlich geregelt werden, um Missbrauch zu vermeiden. Im Jahr 2015 wurde Paragraph 217 erlassen. Laut diesem wird die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Seitdem häufen sich die Klagen gegen das Sterbehilfe Verbot. Vor allem in der Gesundheitsbranche besteht die Befürchtung, sich auch durch Beihilfe zum Suizid strafbar zu machen.

Seit April 2019 beraten sich die Richter in Karlsruhe. Ihre Entscheidung wird voraussichtlich erst in einigen Monaten veröffentlicht.

Worum geht es in Paragraph 217?

Laut Paragraph 217 ist die geschäftsmäßige Förderung von Suizid , also die aktive Sterbehilfe, strafbar. Verstoße führen zu einer Geldstrafe oder sogar mit bis zu drei Jahren Haft. Dabei bedeutet geschäftsmäßig, dass die Förderung wiederholt durchgeführt wird.

Berufsgruppen, die mit dem Sterbehilfe Verbot in Berührung kommen könnten sind Ärzte, vor allem Palliativmediziner, und Vereine wie Sterbehilfe Deutschland. Wie der bekannte Schweizer Verein Dignitas, bietet auch Sterbehilfe Deutschland begleiteten Suizid gegen Geld an.

Was bedeutet Paragraph 217 für Ärzte?

Die Sorge der Ärzte, sich durch das bloße Ausführen ihrer Arbeit strafbar zu machen, scheint unbegründet. Beihilfe zum Suizid wird derzeit hauptsächlich passiv oder indirekt aktiv ausgeführt. Bei der passiven Sterbehilfe wird bewusst auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet. Durch diesen Verzicht wird der anschließende Tod in Kauf genommen. Als indirekt aktive Sterbehilfe wird die Durchführung einer medizinisch notwendige Handlung bezeichnet, in deren Folge der Tod früher eintreten kann. Das klassische Beispiel ist die Gabe starker Schmerzmittel in der palliativen Versorgung.

Sowohl die passive Sterbehilfe, als auch indirekt aktive Sterbehilfe fallen allerdings nicht unter Paragraph 217 StGb. Medizinisch benötigte Sterbehilfe ist weiterhin straffrei. Allerdings darf kein Arzt direkte aktive Sterbehilfe durchführen, indem er tödliche Medikamente verschreibt. Dies würde ohnehin gegen das ärztliche Berufsrecht verstoßen.

Bisher gab es nur eine Anklage auf Grundlage des Paragraph 217, die jedoch fallen gelassen wurde. Trotzdem sind sich viele Ärzte unsicher, ob sie durch Ausübung der oben genannten Formen der Sterbehilfe tatsächlich straffrei bleiben. Viele fürchten Anklagen und lange Prozesse. Diese könnten sich negativ auf die Qualität der Palliativmedizin auswirken.

Was bedeutet Paragraph 217 für Vereine wie Sterbehilfe Deutschland?

Für Sterbehilfe Deutschland sieht die Sachlage dagegen anders aus. Seit das Sterbehilfe Verbot laut Paragraph 217 in Kraft getreten ist, mussten sie ihre Bemühungen Suizid zu ermöglichen vorerst einstellen. Zuvor wurde zwischen den Jahren 2010 und 2015 circa 250 Menschen ein begleiteter Suizid angeboten. Die Kosten liegen zwischen 200 und 7.000 Euro, je nachdem wie schnell die Beihilfe zur Selbsttötung durchgeführt werden soll.

Derzeit bleibt für alle, die ihren Suizid schnellstmöglich durchführen wollen, nur der Ausweg in die Schweiz. Auch deutsche Mitglieder können vom Schweizer Verein Dignitas Medikamente erhalten, die zum Tod führen.

Was wird beim Prozess in Karlsruhe entschieden?

Es bleibt abzuwarten, ob Paragraph 217 gegen das Grundrecht, Persönlichkeitsrecht und die Gewissens- und Berufsfreiheit verstößt. Falls das Sterbehilfe Verbot gekippt wird, könnte Sterbehilfe Deutschland die Arbeit wieder aufnehmen. Viele schwer Kranke Menschen befinden sich unter den Klägern und hoffen auf eine möglichst schnelle Entscheidung der Richter in Karlsruhe.

Mehr zum Thema

Warnstreik An Unikliniken
News
Warnstreiks an Unikliniken: Was Ärzte jetzt wissen müssen
27.01.2026
Weiterlesen
Geplante Apotheken Reformen
News
Geplante Apotheken-Reformen: Ärzte warnen vor Aufweichung des Arztvorbehalts
15.10.2025
Weiterlesen
Kassenärzte Wollen Attestpflicht Erst Ab Tag Vier
News
Kassenärzte wollen Attestpflicht erst ab Tag vier – Arbeitgeber laufen Sturm
13.10.2025
Weiterlesen
Redaktion
Jana Swientek
Jana Swientek
Redakteurin
Veröffentlicht am: 21.06.2019
Artikel teilen
Mail Icon WhatsApp Icon Instagram Icon Facebook Icon LinkedIn Icon

Themen

  • News
  • Weniger anzeigen
Mehr anzeigen
< Vorheriger Artikel Nächster Artikel >

Neueste Arztstellen

Neueste Arztstellen

(Leitender) Oberarzt (m/w/d) für Kinder- und Jugendmedizin
Eberswalde
Oberarzt:Oberärztin (m/w/d) Psychiatrie und Psychotherapie
Hörstel
Arbeitsmediziner*in, Betriebsmediziner*in oder Arzt/Ärztin in Weiterbildung (w/m/d)
Saarlouis
Oberarzt (m/w/d) für die Zentrale Notaufnahme (ZNA)
Ibbenbüren
Alle Arztstellen ansehen >>

First Ad

Registrierung Newsletter

Newsletter abonnieren

Mit dem praktischArzt Newsletter aktuelle Infos zu Karriere und Medizin erhalten.

Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen

Second Ad

Arzt Jobs

Arzt Stellenangebote

Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Assistenzarzt/-ärztin Stellenangebote
Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Facharzt/-ärztin Stellenangebote
Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Oberarzt/ärztin Stellenangebote
Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Chefarzt/ärztin Stellenangebote
Alle Arztstellen ansehen >>

Jobs per Mail erhalten

Jobs per Mail erhalten

Erhalte die neuesten Job für jede Suchanfrage kostenlos per E-Mail.

Jetzt aktivieren

Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung. Abmeldung jederzeit möglich.

 
footer_logo
  • +49 621 180 64 150
  • kontakt@praktischarzt.de
Arbeitgeber
  • Warum praktischArzt?
  • Stelle schalten
  • Preise
  • Mediadaten
Jobsucher
  • Arzt Karriere
  • Medizinstudium
  • Medizinische Berufe
Direktsuche
  • Assistenzarzt Jobs
  • Facharzt Jobs
  • Oberarzt Jobs
  • Chefarzt Jobs
Fachwissen
  • Untersuchungen
  • Krankheiten
  • Behandlungen
  • Ratgeber

© 2026 praktischArzt
  • Impressum
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Gender-Hinweis
JETZT den praktischArzt Newsletter abonnieren

Erhalte alle 14 Tage

  • Aktuelle Karriere-Informationen
  • Neueste Jobangebote
  • News aus Gesundheitspolitik & Medizin
Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen