Die gesetzliche Lage zur Sterbehilfe in Deutschland ist weiterhin im Wandel. Einerseits wird versucht, das Leiden schwerst kranker Menschen zu minimieren. Andererseits muss organisierte Sterbehilfe gesetzlich geregelt werden, um Missbrauch zu vermeiden. Im Jahr 2015 wurde Paragraph 217 erlassen. Laut diesem wird die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Seitdem häufen sich die Klagen gegen das Sterbehilfe Verbot. Vor allem in der Gesundheitsbranche besteht die Befürchtung, sich auch durch Beihilfe zum Suizid strafbar zu machen.
Seit April 2019 beraten sich die Richter in Karlsruhe. Ihre Entscheidung wird voraussichtlich erst in einigen Monaten veröffentlicht.
Worum geht es in Paragraph 217?
Laut Paragraph 217 ist die geschäftsmäßige Förderung von Suizid , also die aktive Sterbehilfe, strafbar. Verstoße führen zu einer Geldstrafe oder sogar mit bis zu drei Jahren Haft. Dabei bedeutet geschäftsmäßig, dass die Förderung wiederholt durchgeführt wird.
Berufsgruppen, die mit dem Sterbehilfe Verbot in Berührung kommen könnten sind Ärzte, vor allem Palliativmediziner, und Vereine wie Sterbehilfe Deutschland. Wie der bekannte Schweizer Verein Dignitas, bietet auch Sterbehilfe Deutschland begleiteten Suizid gegen Geld an.
Was bedeutet Paragraph 217 für Ärzte?
Die Sorge der Ärzte, sich durch das bloße Ausführen ihrer Arbeit strafbar zu machen, scheint unbegründet. Beihilfe zum Suizid wird derzeit hauptsächlich passiv oder indirekt aktiv ausgeführt. Bei der passiven Sterbehilfe wird bewusst auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet. Durch diesen Verzicht wird der anschließende Tod in Kauf genommen. Als indirekt aktive Sterbehilfe wird die Durchführung einer medizinisch notwendige Handlung bezeichnet, in deren Folge der Tod früher eintreten kann. Das klassische Beispiel ist die Gabe starker Schmerzmittel in der palliativen Versorgung.
Sowohl die passive Sterbehilfe, als auch indirekt aktive Sterbehilfe fallen allerdings nicht unter Paragraph 217 StGb. Medizinisch benötigte Sterbehilfe ist weiterhin straffrei. Allerdings darf kein Arzt direkte aktive Sterbehilfe durchführen, indem er tödliche Medikamente verschreibt. Dies würde ohnehin gegen das ärztliche Berufsrecht verstoßen.
Bisher gab es nur eine Anklage auf Grundlage des Paragraph 217, die jedoch fallen gelassen wurde. Trotzdem sind sich viele Ärzte unsicher, ob sie durch Ausübung der oben genannten Formen der Sterbehilfe tatsächlich straffrei bleiben. Viele fürchten Anklagen und lange Prozesse. Diese könnten sich negativ auf die Qualität der Palliativmedizin auswirken.
Was bedeutet Paragraph 217 für Vereine wie Sterbehilfe Deutschland?
Für Sterbehilfe Deutschland sieht die Sachlage dagegen anders aus. Seit das Sterbehilfe Verbot laut Paragraph 217 in Kraft getreten ist, mussten sie ihre Bemühungen Suizid zu ermöglichen vorerst einstellen. Zuvor wurde zwischen den Jahren 2010 und 2015 circa 250 Menschen ein begleiteter Suizid angeboten. Die Kosten liegen zwischen 200 und 7.000 Euro, je nachdem wie schnell die Beihilfe zur Selbsttötung durchgeführt werden soll.
Derzeit bleibt für alle, die ihren Suizid schnellstmöglich durchführen wollen, nur der Ausweg in die Schweiz. Auch deutsche Mitglieder können vom Schweizer Verein Dignitas Medikamente erhalten, die zum Tod führen.
Was wird beim Prozess in Karlsruhe entschieden?
Es bleibt abzuwarten, ob Paragraph 217 gegen das Grundrecht, Persönlichkeitsrecht und die Gewissens- und Berufsfreiheit verstößt. Falls das Sterbehilfe Verbot gekippt wird, könnte Sterbehilfe Deutschland die Arbeit wieder aufnehmen. Viele schwer Kranke Menschen befinden sich unter den Klägern und hoffen auf eine möglichst schnelle Entscheidung der Richter in Karlsruhe.