
Die Honorarumsätze und Fallzahlen in deutschen Arztpraxen sind im ersten Quartal des Jahres 2023 leicht gesunken. Das zeigt der entsprechende Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Pro Arzt belief sich der Rückgang der Honorarumsätze demnach auf 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Inhaltsverzeichnis
Hausarztpraxen verzeichnen stärkeren Honorarrückgang
In der hausärztlichen Versorgung verringerte sich der Honorarumsatz laut KBV-Bericht im Beobachtungszeitraum bundesdurchschnittlich um 2,1 Prozent. Die durchschnittliche Zahl der Behandlungsfälle ist zudem um 4,9 Prozent pro Arzt gesunken. Allerdings stieg der Honorarumsatz pro Behandlungsfall im ersten Quartal 2023 um durchschnittlich 2,9 Prozent. Im Bereich der Allgemein- und internistischen Medizin erhöhte sich der Umsatz pro Patient auf 71,26 Euro, in der Kinder- und Jugendmedizin auf 71,75 Euro.
Unterschied Honorarumsatz und Einkommen
In Arztpraxen besteht ein Unterschied zwischen dem Honorarumsatz und dem Einkommen der Ärzte. Ersteres erhält der Medizinier für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten und den Praxisbetrieb. Das durchschnittliche Einkommen des Arztes beträgt dabei nur rund 26 Prozent des Umsatzes. Das übrige Honorar wird für Betriebskosten, Steuern oder Altersvorsorge aufgewendet.
Im Gegensatz zu Hausarztpraxen blieb der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt oder Psychotherapeut in Facharztpraxen im untersuchten ersten Quartal 2023 konstant. Dabei stiegt der Honorarumsatz pro Behandlungsfall um drei Prozent und 79,88 Euro. Die Zahl der Behandlungsfälle ist hier hingegen pro Arzt im Schnitt um 2,9 Prozent gesunken. Zeitgleich ist das gesamte Volumen der Honorarumsätze um 1,6 Prozent gestiegen.
Arztpraxen: Wegfall der Neupatientenregelung wirkt sich auf Honorar aus
Die Gesamtvergütung in Arztpraxen setzt sich aus der morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) und der extrabudgetären Vergütung (EGV) zusammen. Sie bildet dabei die gesamte Summe, die für die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung der gesetzliche krankenversicherten Patienten zur Verfügung steht.
Die Gesamtvergütung ist laut Honorarbericht im ersten Quartal 2023 um 0,5 Prozent (56,9 Millionen Euro) gestiegen. Dabei ist die EGV im entsprechenden Zeitraum um 12,4 Prozent gesunken. Laut KBV ist dafür vordergründig der Wegfall der Neupatientenregelung zu Jahresbeginn verantwortlich. Durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde dadurch eine Vergütung außerhalb der MGV von vertragsärztlichen Leistungen für neue Patienten abgeschafft. Die MGV, die seitdem auch wieder zur Finanzierung von Leistungen für Neupatienten dient, ist im Vergleich um elf Prozent angestiegen.
Vergleichbarkeit zum Vorjahr nur bedingt gegeben
Die Vergleichbarkeit der Zahlen aus dem Jahr 2023 mit dem Vorjahr ist laut KBV eingeschränkt. Gründe dafür sind demnach die Corona-Pandemie sowie das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit der Abschaffung der Neupatientenregelung. Hinzu kommen erhöhte Zuschläge für eine schnelle Terminvereinbarung.
Shutterstock