
Pflegepersonaluntergrenzen sind nicht nur in der heutigen Zeit von hoher Relevanz, sondern generell für Pflegekräfte wichtig, um der hohen Arbeitsbelastung entgegenzuwirken. Doch weshalb profitieren nicht nur die Pflegerinnen und Pfleger von Personaluntergrenzen? Was könnte sich für Ärzte und Ärztinnen ändern und welche Vorteile haben sie dadurch?
Warum sind Pflegepersonaluntergrenzen für Pflegekräfte wichtig?
Das Ziel der Pflegepersonaluntergrenzen liegt vorrangig darin, die Arbeitsverhältnisse der Pflegenden zu optimieren sowie die Qualität der pflegerischen Patientenversorgung zu steigern. Damit verbunden sollen die Personaluntergrenzen die Arbeitsbelastung verringern, welche in den letzten Jahren besonders anstieg und auf den Personalmangel in der Pflege zurückzuführen ist. Die Arbeitsbelastung zeigt sich nämlich langfristig darin, dass Arbeitnehmer häufiger krank sind, unter einem Burnout leiden und früh den Pflegeberuf verlassen.
Wenn die Arbeitsbelastung jedoch aufgrund der Personaluntergrenzen sinkt, resultiert dies in einer höheren Betreuungszeit und somit in einem höheren Schutz der PatientInnen. Die erste Ordnung der Pflegepersonaluntergrenzen im Jahr 2019 bezog sich auf die Bereiche der Intensivmedizin, Unfallchirurgie, Kardiologie und Geriatrie. Zu Beginn des Jahres 2020 umfassen die Bereiche nun zusätzlich noch die Neurologie, die Neurologische Frührehabilitation, die Herzchirurgie, sowie die Neurologie/Schlaganfalleinheit. Durch das Aufstocken personeller Ressourcen sollen Pflegekräfte also Entlastung erfahren.
Relevanz der Pflegepersonaluntergrenzen für Ärzte
Der hohe Personalmangel in Kliniken führte gleichermaßen dazu, dass Ärzte und Ärztinnen lediglich einen eingeschränkten Zugriff auf Pflegende hatten. Dies machte die Delegation medizinischer Aufgaben und die Behandlung von PatientInnen zusätzlich heikel. Wenn die Personaluntergrenzen allerdings nun zum Tragen kommen, findet ebenso eine Erleichterung der Arbeitsbelastung der MedizinerInnen statt. Falls eine nachhaltige Besetzung der Stellen erfolgt, könnte der Weg zu einer ganzheitlichen und interdisziplinären Patientenversorgung geebnet sein.
Denn Ärzte und Ärztinnen sind auch dafür zuständig, alltägliche Arbeitsvorgänge an den Anforderungen an eine optimale Patientenversorgung effektiv zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist es elementar, dass diese Arbeitsprozesse keine Unterbrechung oder Störung erfahren. Die pflegerische Versorgung mittels der Pflegerpersonaluntergrenzen und die damit gekoppelte berufsgruppenübergreifende Kooperation soll die reibungslosen Arbeitsabläufe gewährleisten.
Kooperation mit Pflegern stärken
Nicht nur Ärzte arbeiten mit anderen Ärzten zusammen, sondern gleichermaßen mit dem Pflegepersonal. Beispielsweise sind die Pflegekräfte für die Vorbereitung der PatientInnen auf Untersuchungen in Form von Informationsgesprächen verantwortlich. Dazu gehören überdies Injektionen, Rasuren, Waschungen und Medikamentengaben. Eine perfekte Abstimmung zwischen MedizinerInnen und PflegerInnen ist hierbei vonnöten, damit die Untersuchungen pünktlich stattfinden können und die Qualität während der Vorbereitung infolge von Zeitdruck nicht darunter leidet.
Pflegerische Aufgaben müssen abgeschlossen sein, bevor ÄrztInnen Fäden ziehen oder einen Verbandswechsel durchführen können. Falls Verzögerungen auftreten, bleibt weniger Zeit der Ärztinnen und Ärzte für Patientenkontakt wie die Visite und Untersuchungen. Mit geringeren personellen Ressourcen in der Pflege kann ferner mangelnder Informationsfluss über pflegerelevante Versorgungsthemen zu einer Verlängerung zu der Visite führen. Dies resultiert wiederum in einem Verschieben der Aufgaben und Prozesse, was zu einer höheren Arbeitsbelastung führen kann.
Indem mehr PflegerInnen auf den betroffenen Stationen arbeiten, soll die Kooperation zwischen ÄrztInnen und Pflegepersonal enger werden, um Informationsverlust und flüchtige Fehler zu vermeiden.
Negative Folgen für Patienten umgehen
Die Pflegepersonaluntergrenzen gelten zudem für die spezifischen Bereiche der Medizin, welche pflegesensitiv sind. Außerdem treten speziell in diesen Stationen nicht wünschenswerte Ergebnisse auf. Diese Problematik kann man mitunter lösen, indem mehr Pflegekräfte in den Bereichen tätig sind. Infolge der größeren Anzahl an Pflegerinnen und Pflegern, welche einsatzbereit für die ÄrztInnen sind, können längere Behandlungszeiten und eventuell fatale Konsequenzen für die PatientInnen oder erneute Operationen umgangen werden.
Damit verknüpft können Pflegekräfte zuverlässiger zugeteilt werden, weil man Arbeitspläne aufgrund Personalmangels nicht kurzfristig Änderungen unterziehen muss. Darüber hinaus erfolgt eine verlässlichere Festlegung von Dienstplänen, wodurch man PflegerInnen zum richtigen Zeitpunkt für die Unterstützung ärztlicher Arbeitsprozesse einplanen kann. Die verbesserten Planungsmöglichkeiten erlauben dann ebenfalls, dass man weniger Personal kurzfristig aus dem Bereitschaftsdienst rufen muss.
Unterstützung der Krankenhausärzte
Mehr Personal auf pflegesensitiven Stationen würde die Delegation der Ärzte und Ärztinnen, wie bereits erwähnt, erleichtern. Die Entlastung der KrankenhausmedizinerInnen können diese für mehr Gesprächszeit mit PatientInnen und deren Angehörigen nutzen, um über Therapieoptionen oder Erkrankungen aufzuklären.
Dies hat zur Folge, dass sie ihren Fokus verstärkt auf die medizinische Versorgung der PatientInnen richten können und interdisziplinär mit den Pflegekräften erfolgreich zusammenarbeiten können. Dies führt im besten Fall dazu, dass eine klarere Trennung zwischen ärztlicher und pflegerischer Aufgaben erfolgt, wodurch sowohl MedizinerInnen als auch PflegerInnen entlastet werden.