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praktischArzt Magazin Pflegekompetenzgesetz

Pflegekompetenzgesetz: Bundesgesundheitsministerium bringt Reform zurück ins Gesetzgebungsverfahren

Pflegekompetenzgesetz
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2025
Themen: Klinik & Arbeitsalltag
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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) erneut ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Der Gesetzesentwurf wurde erstmals im Dezember 2024 vom Kabinett verabschiedet, geriet aber durch den Zerfall der damaligen Regierungskoalition ins Stocken. Jetzt liegt eine überarbeitete Fassung vor, die bereits im Bundesrat vorgestellt wurde. Was die überarbeitete Fassung beinhaltet und wie Ärzte dadurch entlastet werden sollen, fasst dieser Beitrag zusammen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was das Pflegekompetenzgesetz regeln soll
  2. Einteilung der Leistungen nach Qualifikation
  3. Entlastung für Ärzte – neue Verantwortung für die Pflege
  4. Politischer Stand und Ausblick

Was das Pflegekompetenzgesetz regeln soll

Zentrale Ziele des PKG sind folgende:

  • Erweiterung heilkundlicher Kompetenzen: Pflegefachkräfte sollen nach ärztlicher Diagnose künftig Heil- und Hilfsmittel verordnen, häusliche Krankenpflege eigenverantwortlich durchführen sowie Pflegebedürftigkeit feststellen dürfen.
  • Akademisierung & Advanced Practice Nurse (APN): Pflegekräfte mit Hochschulabschluss erhalten Zugang zu „erweiterten heilkundlichen Leistungen“, analog zu internationalem APN-Modell.
  • Interprofessionelle Zusammenarbeit: Das BMG verlangt, dass KBV, Kassenverbände und Pflegedienste gemeinsam bis Ende 2025 einen verbindlichen Leistungskatalog erarbeiten – mit klaren Abgrenzungen und Qualifikationsanforderungen.
  • Stärkung der Selbstverantwortung: Entlastung der ärztlichen Verordnungspflicht. Pflegekräfte sollen laut BMG-Referentenentwurf eigenständig Folgeleistungen verordnen können, ohne erneute ärztliche Einbindung.
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Einteilung der Leistungen nach Qualifikation

Der Referentenentwurf sieht drei Kompetenzstufen vor:

  • Pflegeassistenz-Leistungen – ohne Heilkundeleistung, für Assistenzkräfte
  • Heilkundliche Basisleistungen – für Pflegefachkräfte (dreijährige generalistische Ausbildung)
  • Erweiterte heilkundliche Leistungen – für akademisch qualifizierte Pflegepersonen (z.B. chronische Wunden)

Ziel ist es, klare Strukturen, einen legalen Rahmen und verbindliche Qualifikationsregeln zu schaffen.

Entlastung für Ärzte – neue Verantwortung für die Pflege

Für niedergelassene Ärzte bietet das Pflegekompetenzgesetz die Aussicht auf eine spürbare Entlastung im Praxisalltag. Insbesondere Routineverordnungen wie die Ausstellung von Hilfsmitteln oder die häusliche Krankenpflege könnten künftig entfallen, sofern diese Aufgaben von qualifizierten Pflegekräften übernommen werden. Das kann Abläufe beschleunigen, Versorgungslücken in der häuslichen Pflege schließen und die interprofessionelle Zusammenarbeit effizienter gestalten. Die ärztliche Rolle wird dadurch nicht geschwächt – im Gegenteil: Durch klar definierte Kompetenzzonen wird die Verantwortung besser verteilt und Doppelstrukturen können vermieden werden.

Mehr Verantwortung braucht klare Strukturen

Das Pflegekompetenzgesetz stärkt die Qualität der Versorgung, indem es Pflegekräften ermöglicht, direkt vor Ort Entscheidungen zu treffen – etwa bei der Behandlung chronischer Wunden oder bei der Verordnung von Hilfsmitteln. Diese Eigenständigkeit reduziert bürokratische Hürden und beschleunigt die Versorgung. Damit Pflegekräfte diese Verantwortung verlässlich übernehmen, schaffen Gesetzgeber und Fachgremien klare Dokumentationsstandards und verbindliche Rahmenrichtlinien. Gleichzeitig setzen alle Beteiligten die Patientensicherheit an erste Stelle.

Das Gesetz fordert alle Akteure im Gesundheitswesen dazu auf, interprofessionelle Zusammenarbeit aktiv zu gestalten. Ärzte behalten ihre medizinische Gesamtverantwortung, während akademisch qualifizierte Pflegekräfte ihre Rolle erweitern. Ausbildungsstätten integrieren neue Inhalte, Versorgungseinrichtungen schaffen klare Schnittstellen und Fachverbände fördern ein gemeinsames Rollenverständnis. Das Bundesgesundheitsministerium verpflichtet unter anderem die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Pflegeverbände und Fachgesellschaften, verbindlich an der Ausgestaltung mitzuwirken.

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Das Gesetz bringt auch Herausforderungen mit sich. Rechtsexperten und Fachverbände klären derzeit offene Fragen der Haftung. Wer haftet, wenn bei einer eigenständig erbrachten Pflegeleistung ein Fehler passiert – die Pflegekraft, die Einrichtung oder der behandelnde Arzt? Fortbildungsträger, Hochschulen und Arbeitgeber erweitern und finanzieren zusätzlich die Qualifizierungsangebote, damit Pflegekräfte ihre neuen Aufgaben rechtssicher erfüllen. Gleichzeitig trennen Fachgremien die vorgesehenen Kompetenzstufen klar voneinander ab, um Überschneidungen und Unsicherheiten zu vermeiden. Nur so gelingt eine verlässliche Zusammenarbeit, die sowohl dem Team als auch den Patienten zugutekommt.

Insgesamt setzt das Pflegekompetenzgesetz wichtige Impulse für eine moderne, patientennahe Versorgung. Ärzte nutzen die entstehenden Freiräume, um sich wieder stärker auf das medizinisch Notwendige zu konzentrieren – im engen Schulterschluss mit einer professionell aufgestellten Pflege.

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Veröffentlicht am: 13.08.2025
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