Ohne Ärztinnen und Ärzte geht nichts. Doch es ist wichtig, an die richtigen zu geraten, um die bestmögliche Behandlung zu erhalten. Laut einer Befragung der Techniker Krankenkasse, die 2021 durchgeführt wurde, halten es hierzulande rund 25 Prozent der Menschen für wahrscheinlich, durch eine medizinische Therapie im Krankenhaus einen Schaden zu erleiden. Mehr als 30 Prozent halten auch Schäden in einer Arztpraxis für möglich. Doch nicht nur das, viele denken sogar, dass sie selber bereits von einem Behandlungsfehler betroffen waren. Doch wie sieht die Patientensicherheit in der medizinischen Versorgung tatsächlich aus? Wohin kann man sich bei einem Verdacht wenden?
Patientensicherheit: Gesundheitsversorgung in Deutschland auf hohem Niveau
Die Gesundheitsversorgung steht in Deutschland auf einem hohen Niveau. Dies ist anerkannt und daran besteht auch kein Zweifel. Dennoch lassen sich Fehldiagnosen und Behandlungsfehler nicht ausschließen. Jeder Vierte rechnet mit verschuldeten Behandlungsfehlern durch Ärzte. Meist resultiert diese Annahme aus bestimmten Gründen. Zahlreiche Patienten leiden beispielsweise nach durchgeführten Operationen unter Beschwerden. Oftmals dauert es lange, bis die Gesundheit der Betroffenen wieder hergestellt ist. So kommt es zu Unsicherheiten bezüglich der Patientensicherheit.
Doch Achtung: Der gewünschte Behandlungserfolg tritt manchmal auch bei einwandfreier ärztlicher Versorgung nicht ein. So muss es nicht immer an der Therapie liegen. Von einem Behandlungsfehler ist die Rede, wenn der Arzt schuldhafte oder vermeidbare Fehler ohne nachvollziehbaren Grund begangen hat und es dadurch zu einem gesundheitlichen Schaden gekommen ist.
Fehler können in verschiedenen Bereichen erfolgen, zum Beispiel:
- Aufklärung im Patientengespräch
- Befunderhebung
- Operation
- Organisationsfehler bei schlecht aufeinander abgestimmten Abläufen im Krankenhaus
- Auswahl der Medikamente
Nicht nur von Ärzten ist die Rede, wenn es um Behandlungsfehler geht, sondern beispielsweise auch von Krankenpflegern, Heilpraktikern und Psychotherapeuten.
Verdacht auf Behandlungsfehler: Weniger als die Hälfte der Patienten melden es
Laut der Techniker Krankenkasse melden gerade einmal 40 Prozent der betroffenen Patienten, die vermuten, dass ihr Arzt einen Fehler begangen hat, den Verdacht. Sie sprechen beispielsweise mit dem behandelnden Mediziner oder der Klinik. Rund 20 Prozent der Betroffenen wenden sich an die Krankenkasse. Die Mehrheit schweigt. Die wenigsten Patienten wissen, dass man sich bei einem entsprechenden Verdacht auch an spezielle Patientenberatungsstellen wenden kann. Interessierte erhalten auf der Webseite der Techniker Krankenkasse Informationen, wie Behandlungsfehler vermieden werden können und wie sie sich verhalten sollten, falls der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht. Die Krankenkasse ist verpflichtet, bei der Verfolgung der Schadensersatzansprüche Unterstützung zu bieten. So ist es möglich, ein kostenfreies Sachverständigengutachten des Medizinischen Dienstes einzuholen, der prüft, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
Patientensicherheit: Einfacher und grober Behandlungsfehler – was sind die Unterschiede?
Immer wieder wird von schwerwiegenden Behandlungsfehlern berichtet, die aufgrund von Fahrlässigkeiten gravierende Schicksale zur Folge haben. Es gibt einfache und grobe Behandlungsfehler: Bei einem groben Fehler erscheint das unsachgemäße Verhalten des Arztes nicht verständlich und verantwortbar. Grobe Behandlungsfehler, wenn zum Beispiel das Bein der falschen Körperseite operiert wird, dürfen Ärzten nicht unterlaufen, da das Verschulden sehr schwer wiegt. Bei einem einfachen Behandlungsfehler muss der Patient den vorliegenden Fehler und gesundheitlichen Schaden beweisen, während bei einem groben Behandlungsfehler die Beweislastumkehr zum Tragen herrscht. Der behandelnde Arzt muss demnach das Gegenteil beweisen.
Fazit
Fehler passieren und sind nicht immer auszuschließen. Doch wenn Ärzte Fehler machen, indem vielleicht ein Befund nicht gedeutet wird, sodass erforderliche Maßnahmen ausbleiben, hat dies für die Patientensicherheit zum Teil gravierende Folgen. Sie können lebenslange Beeinträchtigungen verursachen oder sogar zum Tod führen. Es ist daher wichtig, beim Verdacht auf Behandlungsfehler die eigenen rechtlichen Möglichkeiten zu kennen und zu nutzen. Betroffene Versicherte sollten keine Scheu haben, die kostenlose Unterstützung und Beratung ihrer Krankenkasse zu beanspruchen. Im Krankenhaus besteht die Möglichkeit, sich an das Beschwerdemanagement zu wenden. Dadurch kann man zukünftig die Patientensicherheit erhöhen.