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praktischArzt Magazin Notfallreform

Notfallreform: Was sich für Ärzte und Patienten ändert

Notfallreform
Zuletzt aktualisiert: 28.04.2026
Themen: Patientenmanagement
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Die Notaufnahmen sind voll, der ärztliche Bereitschaftsdienst ist vielen Patienten unklar, und Rettungswagen werden immer wieder für Fälle gerufen, die nicht zwingend in die Klinik gehören. Genau hier setzt die aktuelle Notfallreform an. Sie soll die Versorgung nicht nur schneller, sondern auch geordneter machen – mit Folgen für Praxen, Kliniken und Rettungsdienste.

Inhaltsverzeichnis

  1. Aktueller Stand der Notfallreform
  2. 116117 wird zur Akutleitstelle
  3. Integrierte Notfallzentren als neue Anlaufstelle
  4. Rettungsdienst soll stärker Teil der Versorgung werden
  5. Kritik: Finanzierung und Personal bleiben Knackpunkte
  6. Ausblick für Ärzte

Überblick: Notfallreform

  • Die Notfallreform soll Patienten schneller in die passende Versorgungsebene steuern: Hausarzt, Akutleitstelle, Notdienstpraxis, Notaufnahme oder Rettungsdienst.
  • Kernpunkte sind der Ausbau der 116117 zur Akutleitstelle, die bessere Verzahnung mit der 112 und der Aufbau Integrierter Notfallzentren.
  • Für Ärzte, KVen und Kliniken bringt die Notfallreform neue Aufgaben – zugleich wächst die Kritik an Finanzierung, Personalbedarf und Umsetzbarkeit.
  • Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 22. April 2026 beschlossen; nun folgen die parlamentarischen Beratungen. Ein Inkrafttreten wird für 2027 erwartet.

Aktueller Stand der Notfallreform

Mit der Notfallreform will die Bundesregierung die bislang oft getrennten Bereiche der Akut- und Notfallversorgung enger verbinden. Der Gesetzentwurf sieht eine sektorenübergreifende Organisation vor, bei der digitale Prozesse, verbindliche Ersteinschätzung und klare Weiterleitung der Patienten im Mittelpunkt stehen. Ziel ist es, Fehlsteuerungen zu vermeiden und Notaufnahmen sowie Rettungsdienste zu entlasten.

Für Ärzte ist besonders relevant: Die Reform greift tief in die Schnittstellen zwischen ambulanter Versorgung, stationärer Notaufnahme und Rettungsdienst ein. Patienten sollen künftig seltener selbst entscheiden müssen, ob sie in die Notaufnahme gehen, die 116117 anrufen oder den Rettungsdienst alarmieren.

116117 wird zur Akutleitstelle

Ein zentrales Element der Notfallreform ist der Ausbau der bundesweiten Rufnummer 116117. Sie soll nicht mehr nur Terminservicestelle sein, sondern als Akutleitstelle Patienten mit dringenden Beschwerden strukturiert einschätzen und in die passende Versorgungsebene vermitteln. Die 112 bleibt für lebensbedrohliche Notfälle und schwere gesundheitliche Störungen zuständig. Hinter den Kulissen sollen beide Systeme digital vernetzt werden, damit Patienten nicht mehrfach ihre Daten angeben müssen.

Geplant sind telefonische und videobasierte ärztliche Beratung, eine digitale Fallübergabe und bei Bedarf ein aufsuchender Dienst. Gerade dieser Ausbau ist politisch umstritten, weil KVen und Berufsverbände bezweifeln, dass ausreichend Ärzte und Personal für ein rund um die Uhr verfügbares Angebot vorhanden sind.

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Integrierte Notfallzentren als neue Anlaufstelle

Die Notfallreform sieht außerdem Integrierte Notfallzentren an ausgewählten Krankenhäusern vor. Ein INZ soll aus drei Bestandteilen bestehen: der Notaufnahme des Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Dort wird entschieden, ob ein Patient in der Klinik, in der Notdienstpraxis oder über eine andere ambulante Struktur behandelt wird.

Für Kliniken bedeutet das: Die Ersteinschätzung wird noch wichtiger. Auch Krankenhäuser ohne INZ sollen Patienten einschätzen und gegebenenfalls weiterleiten können. Für niedergelassene Ärzte können Kooperationspraxen in der Nähe eines INZ eine größere Rolle übernehmen. Zudem sollen Ärzte in Notdienstpraxen eines INZ unter eng begrenzten Voraussetzungen Medikamente für den akuten Bedarf abgeben dürfen, wenn eine Versorgung über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend gesichert ist.

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Rettungsdienst soll stärker Teil der Versorgung werden

Auch der Rettungsdienst wird durch die Notfallreform neu eingeordnet. Bisher war die Finanzierung im GKV-System vor allem als Fahrkostenersatz angelegt. Künftig soll die Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden. Damit wird auch die Versorgung vor Ort ohne zwingenden Transport ins Krankenhaus rechtlich gestärkt.

Das ist für die Praxis relevant: Wenn ein Transport medizinisch nicht erforderlich ist, kann eine Behandlung vor Ort oder eine Weiterleitung in eine Arztpraxis möglich werden. Zusätzlich sollen digitale Übergaben und Informationen über verfügbare Krankenhausressourcen verbindlicher werden. Für Ärzte in Notaufnahmen könnte das bessere Vorinformationen bedeuten – vorausgesetzt, die IT-Anbindung funktioniert zuverlässig.

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Kritik: Finanzierung und Personal bleiben Knackpunkte

Die Notfallreform trifft auf ein breites Echo. Der GKV-Spitzenverband unterstützt grundsätzlich ein standardisiertes digitales Ersteinschätzungsverfahren und bundesweite Vorgaben für INZ, fordert aber eine konsequente Ausgestaltung.

Deutlich kritischer äußert sich die KBV. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erklärte im Namen aller 17 KVen, der Kabinettsentwurf werde von ihnen nicht mitgetragen. Es fehlten tragfähige Strukturfinanzierung, klare Kompetenzzuweisung und ein realistischer Zeitplan.

Auch der Hausärzteverband hält einen 24/7-aufsuchenden Dienst und einen 24/7-telemedizinischen Notdienst für kaum umsetzbar. Nach seiner Einschätzung würden die dafür benötigten Ärzte dann in den Praxen fehlen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt wiederum vor zusätzlichen Belastungen für Kliniken. Sie kritisiert unter anderem eine aus ihrer Sicht unzureichende Finanzierung der ambulanten Notfallversorgung und fordert, dass INZ verbindlich organisiert und finanziert werden müssten.

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Ausblick für Ärzte

Die Notfallreform ist noch nicht beschlossen, aber sie dürfte die Diskussion über Praxisnotdienste, Klinikambulanzen und Rettungsdienst in den kommenden Monaten prägen. Für Ärzte lohnt sich der Blick auf drei Fragen: Wer übernimmt welche Ersteinschätzung? Wie werden digitale Fallübergaben technisch umgesetzt? Und wer finanziert die zusätzlichen Dienste?

Sollte das Gesetz 2027 in Kraft treten, wird die Umsetzung regional sehr unterschiedlich spürbar sein. Entscheidend wird sein, ob die Reform tatsächlich Patientenströme lenkt – oder ob neue Strukturen entstehen, ohne dass Personal und Finanzierung Schritt halten.

Häufige Fragen zur Notfallreform

  1. Was bedeutet die Notfallreform für Notaufnahmen?
  2. Die Notfallreform soll Notaufnahmen entlasten, indem Patienten über die 116117, digitale Ersteinschätzung und Integrierte Notfallzentren gezielter gesteuert werden. Die Notfallreform soll damit verhindern, dass Patienten mit ambulant behandelbaren Beschwerden unnötig in der Klinik landen.

  3. Wie verändert die Notfallreform die Arbeit der Ärzte?
  4. Die Notfallreform kann für Ärzte mehr Koordination, digitale Fallübergaben und neue Aufgaben im Bereitschaftsdienst bedeuten. Besonders betroffen sind Ärzte in KV-Notdienstpraxen, Kooperationspraxen, Notaufnahmen und im Rettungsdienst. Die Notfallreform macht die Schnittstellen zwischen Praxis, Klinik und Leitstelle deutlich verbindlicher.

  5. Wann tritt die Notfallreform in Kraft?
  6. Die Notfallreform ist nach dem Kabinettsbeschluss vom 22. April 2026 noch kein geltendes Gesetz. Der Entwurf muss durch die parlamentarischen Beratungen. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, könnte die Notfallreform voraussichtlich 2027 in Kraft treten.

Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel

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Redaktion
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Sebastian Ofer
Chefredakteur
Veröffentlicht am: 29.04.2026
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