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praktischArzt Magazin Die wichtigsten Änderungen im Gesundheits- und Pflegebereich im Überblick

Die wichtigsten Änderungen im Gesundheits- und Pflegebereich im Überblick

Pflege und Gesundheit 2019
Zuletzt aktualisiert: 01.02.2020
Themen: News
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Dank besserer Lebensbedingungen und einer guten medizinischen Versorgung in Deutschland steigt die Lebenserwartung immer weiter an. Frauen werden durchschnittlich 83 Jahre alt, Männer hingegen nur 78 Jahre. Der demographische Wandel wird in Zukunft dazu führen, dass immer mehr Menschen im Alter auf fremde Hilfe angewiesen sein werden. Dies hat zur Folge, dass die finanzielle Belastung der Pflegekassen immer weiter ansteigen wird.

Um dem entgegenzuwirken wurde vor über 20 Jahren die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt, die im Pflegefall einen Teil der Kosten übernimmt. Mit diesen Einnahmen sollen dann Pflegeleistungen finanziert werden. Zahlungspflichtig sind alle gesetzlich Krankenversicherte, also Arbeitsnehmer bzw. -geber und Rentner.

Bis 2045: 5 Millionen Pflegebedürftige

Nicht nur das zunehmende Alter in der Bevölkerung, auch die Einführung zahlreicher Pflegereformen haben dazu geführt, dass immer mehr Leistungen in Anspruch genommen werden. Zum Beispiel ist die Neudefinition der Pflegestufen eine Ursache dafür. Waren es bis 2017 noch drei Pflegestufen, sind es aktuell fünf.  Untersuchungen zufolge werden es 2045 mehr als 5 Millionen Personen sein, die auf fremde Hilfe angewiesen sein werden. Dies entspricht im Vergleich zum Jahr 2017 einem Zuwachs von fast 70 %. Zur Stabilisierung der Pflegekassen wurde daher zum 1. Januar 2019 zum wiederholten Mal der Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht.

Erhöhter Beitragssatz zum 1.1.2019

Berufstätige müssen nun insgesamt 3,05 % von ihrem Bruttogehalt an die Pflegeversicherung abtreten. Für Kinderlose sind es sogar 3,3 %.

Genauso wie bei der Krankenversicherung wird der Beitrag prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet. Während sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag zur Hälfte teilen, müssen Rentner den kompletten Beitrag selbst tragen. Gleichzeitig werden Arbeitnehmer und -geber sowie Rentner aber bei der Abgabe des Krankenversicherungsbeitrags entlastet und müssen nun einen geringeren Beitrag zahlen.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Pflege notwendig

Mit den Einnahmen sollen aber nicht nur die Löcher der Pflegekassen gestopft werden. Damit auch in Zukunft der steigende Bedarf an Pflegeleistungen gedeckt werden kann, muss in Pflegepersonal investiert werden. Einerseits müssen 13.000 Stellen mittelfristig besetzt werden. Die Kosten werden dabei von den Krankenkassen übernommen. Die Stellenbesetzung in den Kliniken wird ebenfalls von den Krankenversicherungen refinanziert.

Aber auch in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Alten- und Pflegeheimen ist notwendig. Immer mehr Pflegepersonal kehrt der Branche den Rücken oder reduziert ihre Stunden. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Tätigkeit eine hohe körperliche und psychische Belastung verursacht. Aus diesen Gründen will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jetzt die Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen verbessern. Faire Schichtpläne, verlässliche Arbeitszeiten und höhere Gehälter könnten dabei ein erster Schritt sein. Weiter muss der Beruf in der Pflege so attraktiv und schmackhaft gemacht werden, dass sich mehr junge Menschen für eine Ausbildung in der Altenpflege oder anderen medizinischen Berufen entscheiden.

Änderungen für pflegende Angehörige

Übernahme der Taxikosten

Ohne pflegende Angehörige könnte der Bedarf an Pflegeleistungen nicht ausreichend gedeckt werden. 2,59 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause gepflegt, wovon 1,76 Millionen von Familienangehörigen betreut werden. Eine Gesetzesänderung sieht nun vor, die pflegenden Angehörigen beim Krankentransport mit dem Taxi finanziell zu entlasten. Bislang musste die Kostenübernahme bei den Krankenkassen erst beantragt werden. Das geht jetzt einfacher. Ab sofort werden ohne vorherige Beantragung die Taxikosten der Schwerkranken der Pflegestufe vier und fünf von den Krankenkassen übernommen. Auch Patienten der Pflegestufe drei können von der neuen gesetzlichen Regelung profitieren, wenn eine dauerhaft eingeschränkte Mobilität vorliegt. Gehbehinderte und Blinde werden beim Krankentransport mit Taxen ebenfalls unterstützt.

Stationäre Rehabilitation möglich

Durch die hohe psychische und physische Belastung kommen pflegende Angehörige schnell an ihre Grenzen. Daher steht allen, die ihre Angehörigen betreuen, eine kleine Auszeit im Rahmen einer Kur zu. Bisweilen konnte zwischen einer ambulanten und stationären Reha gewählt werden, wobei in vielen Fällen nur eine ambulante Reha genehmigt wurde. Nun haben jetzt alle die Möglichkeit, eine stationäre Behandlung in Anspruch zu nehmen, also auch diejenigen, denen zuvor aus medizinischer Sicht nur eine ambulante Kur zugestanden hätte. Zudem kann die Unterbringung der Pflegebedürftigen in derselben Einrichtung erfolgen.

Weitere Neuerungen könnt ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit lesen.

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Redaktion
Jana Swientek
Jana Swientek
Redakteurin
Veröffentlicht am: 28.01.2019
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