Immer wieder ist davon die Rede, dass die Zahl der Behandlungsfehler, beispielsweise in den Krankenhäusern, steigt, sodass der Patientenbeauftragte Stefan Schwartze ein Register fordert. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung oder Krankenkassen) dient der Beratung und Begutachtung und hat im Zuge der Tätigkeit mehr schwere und vermeidbare Fehler ermittelt. Keine Frage, sie können in jedem Beruf passieren. Doch im Bereich der Medizin haben sie schlimmstenfalls lebensgefährliche Folgen.
Behandlungsfehler – Patientenbeauftragter fordert Register
Mit der Hilfe des MDK, der im medizinischen, zahnmedizinischen und pflegerischen Bereich tätig ist, soll eine gerechte Gesundheitsversorgung sichergestellt werden, sodass alle Versicherungsnehmer von gleichen Leistungen der Kassen profitieren. Die Hauptaufgaben des MDK sind:
- Beratung
- Begutachtung
- Qualitätsprüfungen
So hat der MDK auch die Aufgabe, Schäden durch Behandlungsfehler in den Krankenhäusern festzustellen und tatsächlich verzeichnet der Medizinische Dienst mehr schwere Behandlungsfehler, die man hätte vermeiden können bzw. müssen. Im Vergleich zum Vorjahr waren es rund acht Prozent mehr. Dies haben die fachärztlichen Gutachten aufgrund der mutmaßlichen Behandlungsfehler ergeben.
Die Vorwürfe bezüglich der Behandlungsfehler verteilen sich folgendermaßen:
- rund 30 Prozent ambulanter Bereich in Arztpraxen
- etwa 70 Prozent Krankenhäuser
Was die verschiedenen medizinischen Fachgebiete anbelangt, liegen die Behandlungsfehlervorwürfe bei den Bereichen Orthopädie, Unfall- und Allgemeinchirurgie an der Spitze. Danach folgen die Innere- und Allgemeinmedizin, die Gebiete Frauenheilkunde, Geburtshilfe und Bauchchirurgie. Stefan Schwartze, der Patientenbeauftragte, möchte, dass diese Fälle mit einem Register besser gesammelt werden. Es geht darum, die Daten durch dieses System zu erfassen, zu analysieren und auch Rückschlüsse zu ziehen und Lösungen zu finden.
Beispiele für schwerwiegende, vermeidbare Behandlungsfehler:
- Operation eines falschen Körperteils
- Verordnung eines fehlerhaften Medikaments
- Erstellung einer fehlerhaften Diagnose
Ob die Implantation eines Hüftgelenks, die Entfernung eines Zahns oder Entbindung per Kaiserschnitt, die festgestellten Behandlungsfehler betreffen die verschiedensten Krankheiten und Behandlungen. Es zeigt sich, immer mehr Patienten regieren, wenn sie Behandlungsfehler vermuten. Vor allem bei chirurgischen Eingriffen sind sie einfacher erkennbar, als wenn ein/e Arzt/Ärztin zum Beispiel falsche Medikamente verabreicht. Dies muss bei den erhobenen Zahlen berücksichtigt werden. Die Dunkelziffer, also die tatsächliche Zahl der vermeidbaren Behandlungsfehler und der daraus resultierten Schäden, ist wahrscheinlich weitaus höher, als es die ermittelten Zahlen aufzeigen.
Forderung: Bundesweites Register für Meldungen
Der Patientenbeauftragte fordert, dass die anonyme Dokumentation der Daten gesetzlich geregelt wird, denn Registrieren bedeutet auch Lernen. Doch die Ärzte/-innen sträuben sich dagegen. Zur Verbesserung der Patientensicherheit werden neben dem nationalen Register auch gezielte Sicherheitsmaßnahmen gefordert. Dafür gibt es vielfältige Möglichkeiten, wie die Vermeidung einer Unterversorgung beim Personal.
Mutmaßlicher Behandlungsfehler – wie geht man am besten vor?
Spezielle Gutachter des Medizinischen Dienstes prüfen die Vorwürfe hinsichtlich der Behandlungsfehler. Den Auftrag dazu erteilen die Krankenkassen. Die Gutachter untersuchen, ob die medizinische Behandlung ordnungsgemäß abgelaufen ist. Konnte ein Behandlungsfehler festgestellt werden, prüfen sie zudem, ob der entstandene Schaden durch diesen Fehler verursacht wurde. Ist dem so, haben Schadenersatzforderungen für den Versicherten Aussicht auf Erfolg. Der MDK erstellt ein Gutachten und Betroffene können in der Folge selbst entscheiden, wie sie im Anschluss vorgehen. Möglich ist eine Klageerhebung vor Gericht. Viele Rechtsanwälte sind auf die Geltendmachung des Schadensersatzes aufgrund von Behandlungsfehlern spezialisiert. Das Interesse des fehlerhaft behandelten Patienten selbst ist vorwiegend auf ein Schmerzensgeld gerichtet. Bei der Höhe sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls entscheidend. Eine Rolle spielen zum Beispiel:
- Grad des Verschuldens
- Eventuelles Mitverschulden des Patienten
- Ausmaß der Verletzungen oder Schäden
- Unvorhersehbarkeit, wie die Krankheit verläuft
- Folgen, wie eine Behinderung
Arzthaftungsansprüche unterliegen einer dreijährigen Verjährungsfrist. Sie beginnt jedoch nicht mit dem Zeitpunkt, an dem die Behandlung beendet ist, sondern am Schluss dieses Jahres. Die Begutachtung durch den MDK kostet Versicherten nichts.
Fazit
Mutmaßliche Behandlungsfehler hat der MDK insbesondere im Zusammenhang mit Behandlungen in Krankenhäusern untersucht. Lediglich rund 30 Prozent der Vorwürfe stand in Verbindung mit der ambulanten Behandlung in Arztpraxen. Die meisten Vorwürfe fallen in die Bereiche Orthopädie, Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie. Patienten erkennen hier jedoch eventuelle Fehler leichter als andere. Behandlungsfehler gilt es, zu vermeiden. Die Zahl will man unbedingt senken. Daher fordert der Patientenbeauftragte ein bundesweites Register, in dem ärztliche Behandlungsfehler gemeldet und analysiert werden. Zu guter Letzt werden aber auch seit Jahren vernünftige Arbeitsbedingungen für Ärzte/-innen gefordert, denn auch dies kann dazu beitragen, Behandlungsfehler zu vermeiden oder zumindest die Anzahl zu minimieren. Natürlich ist jeder Fehler einer zu viel, denn die möglichen Schäden können gravierend und zum Teil lebensbedrohlich sein.