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praktischArzt Magazin Korruption im Gesundheitswesen

Korruption im Gesundheitswesen

Korruption im Gesundheitswesen
Zuletzt aktualisiert: 01.02.2020
Themen: News
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Missbrauch einer Vertrauensstellung

Als Korruption im juristischen Sinne bezeichnet man den Missbrauch einer Vertrauensstellung oder Funktion, um für sich oder Dritte materielle Vorteile zu erlangen, auf die kein rechtmäßiger Anspruch besteht. Gemeinhin bringt man mit Korruption Politiker oder Wirtschaftsmagnate in Verbindung – aber auch im Gesundheitswesen gibt es Fälle von Korruption. Um diese zu bekämpfen trat in diesem Jahr ein neues Gesetz in Kraft gegen die Korruption im Gesundheitswesen.

15 Milliarden Euro Schaden durch Korruption im Gesundheitswesen

300 Milliarden Euro Gesamtausgaben im Gesundheitswesen verzeichnete die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2012. Etwa 15 Milliarden Euro Schaden sind laut Schätzungen in diesem Jahr durch korruptives Verhalten im Gesundheitswesen entstanden.

Solche Schäden entstehen Abrechnungsbetrug, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme. Zwar sind diese Sachverhalte in der Musterberufsordnung (M-BO) der Bundesärztekammer ausdrücklich nicht gestattet – bislang gab es aber eine Strafbarkeitslücke für Ärzte, da diese vor dem Gesetz nicht als Amtsträger oder Beauftragte im Sinne des Strafgesetzbuches gelten. Mit dem neuen Antikorruptionsgesetz wurde diese Lücke geschlossen. Dabei hat der Bundesgesetzgeber Teile der M-BO wörtlich übernommen.

Neues Antikorruptionsgesetz

Konkret ist es Ärztinnen und Ärzten nicht gestattet, für die Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial oder für die Verordnung von Arznei- oder Medizinprodukten Geld oder andere Vorteile zu fordern, sie sich versprechen zu lassen oder solche Vorteile selbst zu gewähren.

Bei Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und anderen Institutionen wie Krankenhäusern, Laboren oder Reha-Zentren muss bei Zuweisungen immer das Patienteninteresse im Vordergrund stehen, und nicht etwa finanziellen Interessen. Künftig wird also jeder Angehörige eines Heilberufs bestraft, der Bestechung ausübt oder sich bestechen lässt.

Niedergelegt sind die neuen Gesetze  in §§ 299a, b Strafgesetzbuch: Strafvorschriften zu Bestechlichkeit und Bestechung. Sie sind seit dem 4. Juni 2016 in Kraft getreten. Das Strafmaß beläuft sich auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Initiative unbestechlicher Ärzte

Unbestechlichkeit ist jedoch auch für viele Ärzte ein Bedürfnis – zum Beispiel dann, wenn sie sich von der Pharmaindustrie beeinflusst fühlen. Seit 2007 gibt es MEZIS, eine Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte. MEZIS ist ein Akronym für „Mein Essen zahl‘ ich selbst“ und spielt mit dem Namen direkt auf eine Art der Einflussname der Pharmafirmen auf Ärzte an: Das Versorgen und Umschmeicheln mit Gratis-Essen, Sachgeschenken oder teuren Hotels als Fortbildungsorte.

Zu den Sachgutachtern für das neue Anti-Korruptionsgesetz gehörte auch die MEZIS-Geschäftsführerin Christiane Fischer. Statt die Interessen der Pharmafirmen zu vertreten, wollen sich die MEZIS-Mitglieder primär um die Interessen ihrer Patienten kümmern, und lehnen daher jegliche Einflussnahme in Form von Geschenken, Honoraren, Fortbildungs- oder Reisekosten ab. Das fängt beim Werbekugelschreiber an.

Mit knapp 800 Mitgliedern ist MEZIS noch eine kleine Initiative – aber eine, die man ernst nehmen darf. Mehr Informationen zu MEZIS findet ihr unter www.mezis.de.

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Veröffentlicht am: 28.10.2016
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