
Viele Ärztinnen und Ärzte haben es schon selbst erlebt: verbale Gewalt auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter. Eine neue Studie verdeutlicht die Dimension. Mit einem kürzlich in Kraft getretenen Gesetzespaket will die Bundesregierung gegensteuern. Was Betroffene von Hass und Hetze im Netz tun können.
Studie zeigt Ausmaß verbaler Gewalt im Netz
Eine unter Ärztinnen und Ärzten in den USA durchgeführte Befragung wirft ein Schlaglicht auf digitale Hasskriminalität. Demnach hat rund ein Viertel aller Befragten bereits verbale Gewalt im Internet erlebt. Konkret gaben 24,2 Prozent der Ärztinnen und 21,9 Prozent der Ärzte an, persönlich mit verbalen Entgleisungen, sexueller Belästigung, Vergewaltigungsdrohungen oder Morddrohungen im Netz konfrontiert worden zu sein. Sexuelle Belästigung betraf Ärztinnen deutlich häufiger (16,4 Prozent) als Ärzte (1,5 Prozent).
Vor allem die Themen Impfen und Abtreibung, aber auch die Ethnie oder Religion der Mediziner wurde mit den Beschimpfungen und Drohungen in Verbindung gebracht. Auch Doxing, das Veröffentlichen privater Daten im Internet gegen ihren Willen, haben einige der Befragten erlebt.
Befragte, die längere Zeit verbaler Gewalt im Internet ausgesetzt waren, gaben an, starken Stress und Angstgefühle entwickelt zu haben.
Die Befragung wurde von der Northwestern University Feinberg School of Medicine (Chicago, USA) unter 464 US-amerikanischen Ärzten und Ärztinnen durchgeführt. Die Ergebnisse hat man im Januar 2021 in „JAMA: The Journal of the American Medical Association“, der Zeitschrift der größten Standesvertretung der Ärzteschaft in den USA, veröffentlicht.
Gesetzespaket bringt seit April 2021 härtere Strafen gegen Hass und Hetze im Netz
Das „Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ trat im April 2021 in Kraft. Es weitet unter anderem die bestehenden Paragrafen § 241 StGB und § 140 StGB aus. Damit werden nicht nur explizite Morddrohungen strafbar, sondern auch Drohungen gegen die „sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten“.
Zudem wurde die „Belohnung und Billigung von Straftaten“ ausgeweitet, sodass auch Wunschäußerungen und „Likes“ der Drohungen anderer User bestraft werden können. Zusätzlich sieht das Gesetzespaket vor, dass Social-Media-Plattformen ab 2022 krasse Posts an das BKA melden und die IP-Adressen der Täter weitergeben müssen.
Digitale Drohungen kann man durch die Neuerung künftig mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestrafen. Bisher galt das nur für explizite Morddrohungen. Für eine Todesdrohung im Internet hat man das Strafmaß auf maximal drei Jahre erhöht. Auch bei Beleidigungen drohen jetzt Haftstrafen von bis zu zwei Jahren.
Experten sehen das Gesetzespaket positiv und gehen von einem „Abschreckungseffekt“ aus, durch den verbale Gewalt im Internet abebben dürfte.
Verbale Gewalt im Netz: das können Ärztinnen und Ärzte tun
Wer bedroht oder beleidigt wird beziehungsweise mitbekommt, dass Kolleginnen oder Kollegen Hass und Hetze im Internet erleben, kann Folgendes tun:
- Dokumentieren: Screenshots der entsprechenden Posts sowie Zeugen, die sich beleidigende oder bedrohende Posts ansehen, können helfen, den oder die Täter zu überführen.
- Strafanzeige stellen: Eine Anzeige bei der Polizei führt nicht zwingend zu einer Verurteilung, taucht aber in der Statistik auf. Dadurch werden Ausmaß und Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers sichtbar.
- Social-Media-Plattform einschalten: Plattformen müssen potenziell strafrechtlich relevante Inhalte prüfen und gegebenenfalls löschen. Ab 2022 müssen krasse Fälle sogar an das Bundeskriminalamt weitergeleitet werden. Daher sollten Betroffene alles bei Facebook, Twitter und Co. melden.
- Beratung einholen: Fachgesellschaften und Arbeitgeber sind eine erste Anlaufstelle. Die gemeinnützige Organisation „HateAid“ bietet neben Beratung auch Hilfe bei der Prozesskostenfinanzierung.
- Juristisch tätig werden: Urheber der Posts anwaltlich abmahnen lassen.