Ärzte/-innen sind heutzutage schon in großen Kliniken und Krankenhäusern sowie Medizinischen Versorgungszentren deutlich schlechter zu finden als noch vor ein paar Jahren. Auf dem Land hat sich jedoch der Ärztemangel inzwischen so weit verschlimmert, dass Patienten/-innen teilweise lange Anfahrtsstrecken auf sich nehmen müssen. Diese chronische Unterversorgung spitzt sich auch dadurch immer mehr zu, dass der Beruf des/-r Landarztes/-ärztin als weniger prestigeträchtig erachtet wird. Viele Bundesländer und Kassenärztliche Vereinigungen (KV) haben sich daher dazu entschlossen, vermehrt um Landärzte/-ärztinnen zu werben. Um die Arzttätigkeit auf dem Lande attraktiver zu machen, haben die Landesregierungen Stipendien und Förderprogramme ins Leben gerufen. Wir listen hier alphabetisch diese Maßnahmen und Fördermöglichkeiten für jedes Bundesland übersichtlich auf.
Inhaltsverzeichnis
Baden-Württemberg
Fehlenden Ärzten/-innen begegnet man in Baden-Württemberg mit zwei Förderprogrammen von den KV und vom Sozialministerium. Je nach Einzelfall gibt es dort zwischen 30.000 und 120.000 Euro für eine Niederlassung.
Anschubfinanzierung des Förderprogramms „Ziel und Zukunft“ der KVBW:
- bis zu 80.000 Euro für neue Praxen und Praxisübernahmen, Zweigpraxen und Nebenbetriebsstätten
- bis zu 120.000 Euro für Gründung oder Übernahme von ärztlichen Kooperationen (MVZ/BAG/ÜBAG) im Fördergebiet
- bis zu 40.000 Euro für Einstieg in eine ärztliche Kooperation (MVZ/BAG/ÜBAG) im Fördergebiet
„Förderprogramm Landärzte“ vom Sozialministerium:
- Landärzte/-innen erhalten bei Niederlassung in Gebieten mit Engpässen bei der ländlichen Versorgung bis zu 30.000 Euro Landesförderung
Bayern
Bayern bietet vier Anreize für Landärzte/-innen, die bereits im Studium greifen können. Die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin Bayern sowie die Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung helfen insbesondere in ländlichen Gebieten bei der Suche nach einem haus- oder fachärztlichen Weiterbildungsverbund. Insgesamt liegen die Fördermittel zwischen monatlichen Weiterbildungsförderungen von 250 Euro und Niederlassungs-Zuschüssen von 90.000 Euro.
Förderung in Studium und Famulatur:
- monatliches Stipendium des Bayerischen Staatsministeriums für diejenigen, die später die Facharztweiterbildung im ländlichen Raum absolvieren und mindestens fünf Jahre auf dem Land tätig sind
- bis zu 850 Euro von der KV für Famulatur in einem ländlichen Gebiet
- auch Verbände wie der Bayerische Hausarztverband fördern Famulaturen in hausärztlichen Landarztpraxen finanziell
Förderung in der Weiterbildung:
- angehende Allgemeinmediziner/innen in unterversorgten Gebieten erhalten zusätzlich zur allgemeinen Weiterbildungsförderung einen Zuschuss zwischen 250 und 500 Euro monatlich
- 500 Euro monatliche ambulante Weiterbildungsförderung für alle Facharztgruppen der KV für Weiterbildungsabschnitte von mindestens sechs Monaten
Landarztprämie der Bayerischen Staatsregierung:
- bis zu 60.000 Euro Förderung für eine Niederlassung in ländlichen Gemeinden mit höchstens 20.000 Einwohnern für Facharztgruppen mit Spezialisierung auf Kinder- und Jugendmedizin
- bis zu 60.000 Euro für eine Niederlassung von Kinder- und Jugendpsychiatern/-innen, wenn die ländliche Gemeinde höchstens 40.000 Einwohner hat und keine Zulassungsbeschränkung vorliegt
- Voraussetzung: fünf Jahre Tätigkeit
Förderung bei Praxisgründung:
- bis zu 90.000 Euro Zuschuss der KV unter dem Förderprogramm „Region sucht Arzt“ für eine Niederlassung in einem unterversorgten Planungsbereich
- bis zu 60.000 Euro für eine Niederlassung in einem drohend unterversorgten Planungsbereich
- zusätzliche Praxisaufbauförderung in den ersten zwei Jahren nach Praxisgründung
Brandenburg
Brandenburgs KV bezuschusst die Ansiedlung von Ärzten/-innen in Regionen mit möglichen Versorgungsengpässen mit zwei Förderprogrammen von bis zu 55.000 Euro. Die Förderregionen werden jährlich vom Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen festgelegt.
- bis zu 55.000 Euro Investitionskostenzuschuss und Sicherstellungszuschlag für Ärzte/-innen, die in bestimmten Regionen eine Praxis übernehmen oder neu gründen
- Zuschuss für die Übernahme oder Neugründung einer Zweigpraxis
- Zuschuss für die Anstellung eines/-r Arztes/Ärztin
Hessen
Das hessische Förderprogramm heißt „Start gut! – Guthaben Weiterbildung für spätere Niederlassung im ländlichen Raum“ und bietet Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro monatlich. Die bisherige Ansiedlungsförderung hat die hessische KV ausgesetzt, denn aus ihrer Sicht „entbrennt auf diesem Weg ein regionaler Überbietungswettbewerb um das immer knapper werdende „Gut Arzt“, anstatt die Ursachen für dieses Phänomen anzugehen und zu verändern. Kurzfristig wirkende Incentives sind nicht der richtige Weg, um das Problem des Ärztemangels zu lösen.“
- monatlicher Zuschuss von 1.000 Euro
- für Absolventen/-innen der Weiterbildung zum/-r Facharzt/-ärztin auf dem Land
- bei der späteren Niederlassung in ländlichen Gebieten
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei Varianten für die Förderung des medizinischen Nachwuchses sowie der Niederlassung im ländlichen Raum. Das Land stellt dafür bis Ende 2022 eine Millionen Euro zur Verfügung.
Maßnahmen der KV:
- beginnen mit individuellen Studienzuschüssen während des Medizinstudiums
- setzen sich über individuelle finanzielle Unterstützung der Ärzte/-innen in Weiterbildung zum/-r Facharzt/-ärztin fort
- reichen bis zu Investitionskostenzuschüssen bei einer Niederlassung mit bis zu 75.000 Euro in unterversorgten Regionen
Stipendienprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit:
- Voraussetzung: hausärztliche Tätigkeit nach der Facharztprüfung und bereits begonnenes Studium an einer Hochschule im Nordosten
- 300 Euro monatlich für diejenigen, die sich verpflichten, mindestens fünf Jahre im ländlichen Raum in Klinik, Praxis oder öffentlichem Gesundheitsdienst zu praktizieren
Niedersachsen
In Niedersachsen engagieren sich neben dem Sozialministerium und der KV auch einzelne Landkreise und Kommunen mit regionalen Förderangeboten. Die beiden gängigsten Förderprogramme sind das Hausarztstipendium und der Praxisgründungs-Zuschuss.
Hausarztstipendium des Sozialministeriums und der KV:
- Medizinstudenten/-innen an allen deutschen Hochschulen können eine monatliche Unterstützung von 400 Euro erhalten
- Voraussetzung: wer nach dem Abschluss aufs Land geht und sich in einer Gemeinde mit weniger als 100.000 Einwohnern niederlässt
Zuschuss zur Praxisgründung:
- bis zu 60.000 Euro Investitionskostenzuschuss für Praxisgründung in Regionen, für die die KV einen besonderen Bedarf festgestellt hat
- zusätzliche Umsatzgarantie in strukturell schwachen Regionen (sprich: KV gleicht Verluste aus)
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es vier Programme, die Hausärzte/-innen aufs Land locken sollen. Die Zuschüsse bewegen sich zwischen 200 Euro monatlichem Famulatur-Zuschuss und 50.000 Euro für eine Praxiseröffnung.
„Hausarztaktionsprogramm“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes:
- bis zu 50.000 Euro Zuschuss für eine Praxiseröffnung in einem versorgungsbedrohten Gebiet oder Anstellung in einer solchen
- ebenfalls möglich: Förderung einer Zweigpraxis
Angebote der KV:
- KV führt ein Förderverzeichnis der Versorgungsbereiche, in denen Unterversorgung oder lokaler Versorgungsbedarf festgestellt wurde
- bei Niederlassung in einem solchen Gebiet gewährt die KV individuelle Umsatzgarantien, Darlehen zu Praxisaufbau bzw. -übernahme oder Umzugs-, Einrichtungs- und Kooperationskostenerstattung
Famulatur-Förderungen:
- bis zu 400 Euro monatlich für Famulaturen im hausärztlichen Bereich
- maximal 200 Euro monatlich für Famulaturen im fachärztlichen Bereich
Weiterbildungsassistenten/-innen der Allgemeinmedizin:
- bis zu 500 Euro Gehaltszuschuss in unterversorgten oder drohend unterversorgten Regionen
- zusätzlich zur bundesweiten Weiterbildungsförderung
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz bietet zwei Varianten für Landärzte/-innen zwischen 20.000 und 39.000 Euro. Die Angebote stammen von der KV und den Krankenkassen sowie aus Fördergeldern des Landes.
Strukturfondsförderung der KV und der Krankenkassen:
- bis zu 39.000 Euro Unterstützung für eine Praxisübernahme oder -neugründung in ausgewiesenen Gebieten
- individuelle Zuschüsse für Eröffnung einer Nebenbetriebsstätte
- individuelle Zuschüsse für Anstellung eines/-r Arztes/Ärztin
Fördergelder des Landes:
- Zuwendungen von maximal 20.000 Euro für Hausärzte/-innen für die eigene Praxis in ländlichen Gegenden
Saarland
Im Saarland läuft die Förderung ebenfalls mehrgleisig, um Hausärzte/-innen aufs Land zu locken. Die Mittel bewegen sich zwischen Stipendien von 300 Euro monatlich und 25.000 Euro Zuschuss für eine Praxiszulassung.
Stipendium:
- Medizinstudierende in ganz Deutschland können sich auf ein Stipendium von monatlich 300 Euro bewerben
- Voraussetzung: Verpflichtung, nach der Facharztausbildung zum/-r Allgemeinmediziner/in im Saarland zu arbeiten
Förderprogramm des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:
- 000 Euro Zuschuss für Praxisneugründungen und -übernahmen
Strukturfonds der KV und Krankenkassen:
- 000 Euro Zuschuss für Zulassung als Vertragsarzt/-ärztin in unterversorgten Regionen
Außerdem fördert die KV:
- einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin
- Famulaturen und das PJ im hausärztlichen Bereich
- die Weiterbildung zum/-r Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin
Sachsen-Anhalt
Die KV bietet unter dem Motto „Wir verArzten Dich“ verschiedene Förderungen an. Diese reichen von Stipendien von 700 Euro bis zu 60.000 Euro Zuschüssen für Praxisübernahmen u.ä.
Studium:
- bis zu 700 Euro monatliches Stipendium
- bis zu 800 Euro monatliches Stipendium für Studierende der Allgemeinmedizin an der Uni Halle
- geeignet für Studenten/innen an allen deutschen Hochschulen
- Voraussetzung: Verpflichtung, in unterversorgten Regionen in Sachsen-Anhalt zu arbeiten
Famulatur:
- Förderungen in allen Fachgebieten, des Blockpraktikums Allgemeinmedizin und des Wahltertials Allgemeinmedizin im PJ
- Voraussetzung: Praktika müssen in Hausarztpraxen in Sachsen-Anhalt absolviert werden
Außerdem:
- bis zu 60.000 Euro Zuschuss für Praxisübernahme, -neugründung, Nebenbetriebsstätten, Anstellungsverträge, Vertretungslösungen und Umzugskosten
- Förderungen über die bundesweit geltenden Förderbeträge hinaus, wenn der/die Arzt/Ärztin nach der Facharztprüfung in Sachsen-Anhalt tätig wird
- Informationsabende, Seminare und Veranstaltungen in ländlichen Regionen der KV in Zusammenarbeit mit ambulant tätigen Ärzten/-innen
- Seminare und Workshops in Vorbereitung der Niederlassung
Sachsen
Sachsen konzentriert sich auf die Gewinnung von Landärzten/-innen bereits im Studium mit bis zu 1.000 Euro monatlichen Zuschüssen. Etablierte Ärzte/-innen dürfen sich über 100.000 Euro für Praxiseröffnungen oder -übernahmen freuen.
Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“:
- 20 Plätze werden jährlich im deutschsprachigen Medizinstudiengang der ungarischen Uni Pecs für Abiturienten/-innen, die Medizin studieren wollen, ausgeschrieben
- Übernahme der kompletten Studiengebühren durch KV für Abiturienten/-innen und Medizinstudierende mit dem Berufsziel Hausarzt/-ärztin
- Patenprogramm mit sächsischen Hausärzten/-innen
- Voraussetzung: Verpflichtung, die Weiterbildung zum/-r Allgemeinmediziner/in in Sachsen zu absolvieren und mindestens fünf Jahre als Hausarzt/-ärztin im ländlichen Raum zu arbeiten
„Sächsisches Hausarztstipendium“ des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz:
- für Medizinstudierende im ersten Semester
- monatlich 1.000 Euro Unterstützung
- Voraussetzungen: Bereiterklärung zu jährlichen Hospitationen in sächsischen Hausarztpraxen und mindestens sechs Jahre Praktizieren in Sachsen nach dem Allgemeinmedizinerabschluss
Förderung für Praxisneueröffnung oder -übernahme:
- bis zu 100.000 Euro Förderung
- in Gebieten mit Unterversorgung oder drohender Unterversorgung
- wo zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf festgestellt wurde
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein konzentriert sich ebenfalls auf die Gewinnung von Medizinstudierenden. Für sie gibt es von Fahrtkostenerstattungen bis 5.000 Euro monatlichem Weiterbildungs-Zuschuss ein breites Lockangebot.
Blockpraktikum:
20 Cent/km Fahrtkostenzuschuss für Hin- und Rückfahrt für alle, die
- ihr Blockpraktikum im Fach Allgemeinmedizin absolvieren,
- an der Universität Kiel, Lübeck oder Hamburg studieren und
- ihre Lehrpraxis außerhalb dieser drei Universitätsstädte haben.
- Wer sein Blockpraktikum auf einer Nordseeinsel macht, erhält außerdem Fährkosten und Parkplatzgebühren.
Famulatur:
- mindestens 200 Euro Zuschuss für alle, die ihre Famulatur in einer Praxis in Schleswig-Holstein machen
- höherer Zuschuss für diejenigen, die ihre Famulatur in einem ländlichen Bereich absolvieren
- 110 Euro monatlich zusätzlich für maximal zwei Monate von der Ärztekammer für Famulaturen in hausärztlichen Praxen
Praktisches Jahr (PJ):
- 100 Euro wöchentlicher Zuschuss der KV über insgesamt 16 Wochen in der Allgemeinmedizin
- für Studierende in Kiel und Lübeck
Fester Zuschuss:
- 000 Euro monatlicher Zuschuss für alle in Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin
- Praxisinhaber/in hebt Gehalt auf krankenhausübliche Vergütung an
- auch für begrenzte Weiterbildungsstellen in anderen Facharztgruppen, v.a. Kinder- und Jugendmedizin
- monatlich 400 Euro Kinderbetreuungskosten für maximal drei Jahre bei Weiterbildung in Vollzeit
Thüringen
Thüringen bietet Landärzten/-innen drei verschiedene Anreize für eine Niederlassung. Diese bewegen sich zwischen 250 Euro monatlichem Weiterbildungszuschuss und 60.000 Euro für eine Niederlassung.
Niederlassungszuschuss von KV und KK:
- bis zu 60.000 Euro Zuschuss zu den Investitionen für eine Praxisgründung oder -übernahme
- im ländlichen Thüringen oder strukturell schwacher Region
Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung:
- bis zu 20.000 Euro Zuschuss bei Neueröffnung oder Übernahme einer Praxis in Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern
- Gründung von sog. Stiftungspraxen mit Mitteln der KV Thüringen dort, wo es Versorgungsengpässe gibt
- dort kann man als angestellte/r Landarzt/-ärztin in der ambulanten Versorgung arbeiten, ohne selbst eine Praxis zu führen
Stipendium für Ärzte/-innen in Weiterbildung der Fachrichtungen Allgemeinmedizin und Augenheilkunde:
- 250 Euro monatlich, bis zu fünf Jahre lang
- Voraussetzung: Verpflichtung, nach dem Facharztabschluss mindestens vier Jahre in der ambulanten Versorgung zu arbeiten