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praktischArzt Magazin Digitalisierung im Gesundheitswesen: Anspruch und Wirklichkeit liegen noch auseinander

Digitalisierung im Gesundheitswesen: Anspruch und Wirklichkeit liegen noch auseinander

Digitalisierung Im Gesundheitswesen Anspruch Und Wirklichkeit Liegen Noch Auseinander
Zuletzt aktualisiert: 16.04.2025
Themen: News
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Der Marburger Bund veröffentlichte auf seiner 139. Hauptversammlung in Bremen einige Forderungen zum Thema Digitalisierung. Ziel ist es, die Digitalisierung an die Bedürfnisse der Ärzte/-innen auszurichten. Derweilen liegen allerdings Anspruch und Wirklichkeit noch weit auseinander. Und auch die Skepsis seitens der Ärzteschaft im Hinblick auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen besteht. Mehr zum Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen aus Sicht der Ärzteschaft im folgenden Artikel.

Forderungen des Marburger Bundes zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der Marburger Bund forderte auf seiner 139. Hauptversammlung am 21. Mai 2022 in Bremen, die Digitalisierung in Krankenhäusern voranzutreiben und ist bestrebt, diese an die Bedürfnisse der Ärzte/-innen auszurichten. So will man den Arbeitsalltag besser gestalten und auch die Qualität der Patientenversorgung verbessern. Um dies umsetzen zu können, seien folgende konkrete Schritte notwendig:

  • Implementierung von IT-Beiräten/-innen: der Marburger Bund fordert IT-Beiräte/-innen in den Krankenhäusern, die für die Vorbereitung und Umsetzung der IT-Anwendungen verantwortlich sind und die zukünftigen Anwender/innen der IT-Tools schulen und einbinden. Ein IT-Beirat soll sich aus den Mitgliedern/-innen der Geschäftsführung, der Ärzteschaft, der Pflegekräfte und der IT-Abteilung zusammensetzen. Hierdurch könne ein tatsächliches Nutzen entstehen, sodass die Arbeit der Mitarbeitenden im Krankenhaus erleichtert und verbessert werden kann.
  • Verpflichtung zu Schulungen für IT-Anwendungen: Krankenhausträger will man dazu verpflichten, bei neuen IT-Anwendungen alle Mitarbeiter/innen an Schulungen teilnehmen zu lassen.
  • Arbeitgeber/-innen sollen die Arbeitsmittel für die Nutzung von IT-Tools finanzieren: Für die Nutzung von IT-Tools bedarf es an notwendigen Arbeitsmitteln, wie beispielsweise der elektronische Heilberufeausweis. Der Marburger Bund fordert, dass die Kosten von den Arbeitgebern/-innen übernommen werden müssen.
  • Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) für die Digitalisierung im Gesundheitswesen: Der Marburger Bund nennt das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) als ersten wichtigen Schritt für eine ausreichende Finanzierung der Digitalisierung in Krankenhäusern und legt nahe, dass es sich nicht um einen einmaligen Prozess handelt, sondern um eine fortlaufende Veränderung, welche bezugnehmend auf Investitionskosten und Betriebskosten kontinuierlich und ausreichend finanziert werden müsse.

Berücksichtigt man die oben genannten Forderungen, kann man eine medizinische Qualitätssteigerungen erzielen.

Digitalisierung im Gesundheitswesen aus Sicht der Ärzteschaft

Ein Bericht des Marburger Bundes mit dem Titel „Digitales Krankenhaus: Große Hoffnungen, ernüchternde Realität“ vom Dezember 2017 machte bereits auf die rückständige Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern aufmerksam. Aus einer bundesweiten Umfrage unter 1.800 angestellten Ärzten/-innen ging hervor, dass 80 Prozent der Klinikärzte/-innen der Meinung sind, dass eine Digitalisierung die ärztliche Arbeit im Krankenhaus verbessern kann, aber die Krankenhäuser nur unzureichend auf die Digitalisierung vorbereitet seien.

Kritikpunkte waren die Mängel an benutzerfreundlicher Hard- und Software, der digitalen Dokumentation und regelmäßigen Schulungen für IT-Anwendungen. Eine häufig durchgeführte Doppeldokumentation von Befunden – auf Papier und zusätzlich in digitaler Form – findet als Mehraufwand statt. Zwar gäbe es ausreichend Computer an den ärztlichen Arbeitsplätzen, die digitalen Arbeitsmittel seien – für die Hälfte der Befragten – allerdings nicht ausreichend auf dem aktuellen Stand.

Die Ergebnisse aus der Umfrage machten deutlich: 47 Prozent der Ärzteschaft waren mit der IT-Ausstattung am Arbeitsplatz nicht zufrieden (19 Prozent der Ärzteschaft waren zufrieden, 34 Prozent waren unentschieden). Fünf Jahre später liegen Anspruch und Wirklichkeit immer noch weit auseinander und die Skepsis seitens der Ärzteschaft im Hinblick auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen besteht weiterhin. Das verdeutlichte unter anderem der Digitalisierungsreport 2021. An dieser Online-Befragung waren 569 Ärzte/-innen sowie 16 Psychotherapeuten/-innen aus ganz Deutschland beteiligt. Unter den Befragten waren rund zwölf Prozent in einem Krankenhaus angestellt.

Es zeigte sich, dass sich etwa ein Drittel der Befragten nicht ausreichend auf die Nutzung digitaler Gesundheitslösungen vorbereitet fühlt. Darunter beispielsweise die elektronischen Patientenakte. Fast die Hälfte der Befragten fühle sich mit der Nutzung der digitalen Anwendungen sogar überfordert. Das ging aus den Antworten auf die Frage: „Wissen Sie, wie die ersten medizinischen IT-Anwendungen funktionieren, welche rechtlichen Ansprüche Ihre Patienten haben und wie der maximale Nutzen gehoben werden kann?“ hervor. Hierzu nannten 44 Prozent der ambulant Tätigen und fast 48 Prozent der in Kliniken Tätigen: „Wir sind damit eher überfordert“. Rund 33 Prozent der ambulant Tätigen und 30 Prozent der in Kliniken tätigen Befragten gaben an: „Geht so – wir sind gerade dabei, uns langsam zu orientieren.“

Die Ergebnisse des Digitalisierungsreports seien als Weckruf, der Konsequenzen haben muss, zu betrachten, so der DAK-Vorstand Storm.

Fazit

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen stößt bei Ärzten/-innen weiterhin auf große Skepsis. Derweilen bleibt abzuwarten, ob und inwiefern die Forderungen des Marburger Bundes zum Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen umgesetzt werden können.

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Redaktion
Judith Ehresmann
Judith Ehresmann
Ärztin
Veröffentlicht am: 27.06.2022
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