
Für Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie bleibt die Fachkunde Strahlenschutz ein zentrales Thema. Sie ist nicht nur für den späteren klinischen Alltag relevant, sondern kann bereits im Verlauf der Weiterbildung entscheidend werden. Nach Angaben des BVOU ist die Fachkunde in einigen Landesärztekammern Voraussetzung, um sich überhaupt zur Facharztprüfung anmelden zu können. In allen Kammern müssen zumindest der erfolgreich absolvierte Grundkurs und der Spezialkurs Strahlenschutz nachgewiesen werden.
Der Hintergrund ist klar: Orthopäden und Unfallchirurgen arbeiten regelmäßig mit bildgebender Diagnostik. Wer Röntgendiagnostik eigenständig anordnen oder durchführen will, benötigt die vollständige Fachkunde. Für die Facharztqualifikation Orthopädie und Unfallchirurgie sind laut BVOU insbesondere die Fachkunden Notfalldiagnostik, Rö2, und Skelett, Rö3.1, erforderlich. Sind beide Fachkunden erworben, wird ohne zusätzlichen Aufwand auch die Fachkunde Osteodensitometrie verliehen.
Damit wird deutlich: Der Strahlenschutz sollte nicht erst kurz vor der Facharztprüfung auf die Agenda kommen. Wer die Weiterbildung strukturiert plant, kann Wartezeiten vermeiden und die erforderlichen Nachweise rechtzeitig sammeln.
Der Weg zur Fachkunde: Grundkurs, Sachkunde, Spezialkurs
Der Erwerb der Fachkunde Strahlenschutz erfolgt in drei Schritten. Am Anfang steht der Grundkurs Strahlenschutz. Er vermittelt die theoretischen Grundlagen, darunter Strahlungsphysik, Dosimetrie, Strahlenbiologie und die einschlägigen rechtlichen Vorgaben. Der früher separate Kenntniskurs ist nach Angaben des BVOU inzwischen in den Grundkurs integriert, sodass hierfür kein zusätzlicher Kurs mehr erforderlich ist.
Besonders wichtig für Weiterbildungsassistenten: Die Sachkundezeit beginnt erst nach erfolgreichem Abschluss des Grundkurses. Deshalb empfiehlt sich ein früher Kursbesuch zu Beginn der Weiterbildung. Erst anschließend können die für die Sachkunde erforderlichen Röntgenbefunde gesammelt und dokumentiert werden. Die konkreten Mindestanforderungen unterscheiden sich je nach Landesärztekammer; maßgeblich sind die jeweiligen Kataloge. In der Regel dauert die Sachkundephase sechs bis zwölf Monate und wird durch ein Zeugnis eines sachkundigen Arztes, häufig des Weiterbilders, bestätigt.
Nach Grundkurs und Sachkunde folgt der Spezialkurs Strahlenschutz. Er vertieft die Kenntnisse für die eigenverantwortliche Anwendung von Röntgenstrahlen in der Diagnostik. Erst mit diesem letzten Schritt ist der formale Weg zur vollständigen Fachkunde abgeschlossen. Die Reihenfolge ist dabei nicht beliebig: Grundkurs, Sachkunde und Spezialkurs bauen aufeinander auf.
Online-Kurse und Starterpakete erleichtern die Planung
Für Ärzte in Weiterbildung können flexible Kursformate die Organisation deutlich erleichtern. Die Akademie Deutscher Orthopäden bietet laut BVOU sowohl den Grundkurs als auch den Spezialkurs Strahlenschutz vollständig online an. Der Grundkurs umfasst 24 Unterrichtseinheiten, aufgeteilt in zwölf Einheiten E-Learning und zwölf Einheiten Live-Webinar. Der Spezialkurs umfasst 20 Unterrichtseinheiten, ebenfalls als Kombination aus E-Learning und Live-Webinar. Beide Kurse schließen mit einer Prüfung ab und sind bundesweit anerkannt.
Zum Zeitpunkt der BVOU-Veröffentlichung lagen die Einzelpreise für Nicht-Mitglieder bei jeweils 350 Euro, für BVOU-Mitglieder bei jeweils 262,50 Euro. Als Alternative verweist der Verband auf ein Berufsstarterpaket für 499 Euro. Dieses enthält wahlweise den Grundkurs oder den Spezialkurs Strahlenschutz sowie weitere Leistungen wie eine zweijährige BVOU-Mitgliedschaft, digitale Lernressourcen, Literaturangebote und Tools für die Weiterbildung. Der angegebene Gesamtwert liegt laut BVOU bei mehr als 1.500 Euro.
Für angehende Fachärzte ergibt sich daraus eine klare Empfehlung: Der Grundkurs Strahlenschutz sollte möglichst früh absolviert werden, damit die Sachkundezeit rechtzeitig beginnen kann. Wer erst kurz vor der Prüfung mit der Planung startet, riskiert Verzögerungen durch fehlende Befundzahlen, unvollständige Nachweise oder kammerabhängige Anforderungen. Eine frühzeitige Abstimmung mit Weiterbilder und Landesärztekammer bleibt daher entscheidend.













