Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat enormes Potenzial, denn sie bietet die ...

In fast jeder Branche in Deutschland bekommt ein Dienstleistungsunternehmen genau die Leistung bezahlt, die es auch erbracht hat. Ich bezahle z.B. an meinem Auto genau die Kosten, die für eine Reparatur und die nötigen Ersatzteile anfallen.
Bei den niedergelassenen Ärzten sieht das mit der Vergütung etwas anders aus. Hier wird nämlich nicht die erbrachte Leistung bezahlt, sondern der Arzt erhält für viele Leistungen eine Aufwandspauschale pro Patient und Quartal – z.B. 30 Euro. Auf das Punktesystem, den Bewertungsmaßtab (EBM), konkrete Verteilung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) wollen wir jetzt nicht eingehen. Vereinfacht ausgedrückt: Kommt ein Patient sehr oft in einem Quartal macht man mit diesem Patient „Verlust“, ein Patient, der sich ein mal im Quartal kurz blicken lässt (und am besten jedes Quartal ein mal kommt) wird hingegen gerne gesehen.
Böse Zungen behaupten, dass es hierdurch zu einer Unterversorgung der Patienten kommen kann, denn wenn ein Patient häufiger erscheint, macht man mit teuren Untersuchungen irgendwann „Verlust“ wenn die Pauschale zu sehr ausgereizt wird.
Hinzukommt, dass Praxen in die Versuchung kommen können, Patienten mit einem neuen Termin möglichst für das Folgequartal einzubestellen, um auch für das nächste Quartal „abzukassieren“ – natürlich nur, wenn es aus medizinischer Sicht zu vertreten ist.
Aber warum sollte man solche kleinen „Tricksereien“ den Ärzten verübeln, wenn ein System in Deutschland Anwendung findet, bei dem nicht die erbrachte Leistung honoriert wird und Patienten pauschal abgerechnet werden!?
Laut Pressemitteilung von Ende Juni prüft die Techniker Krankenkasse aktuell ein Modell zurück zur Einzelleistungsvergütung.
Die Verantwortlichen sind davon überzeugt, dass eine Umstellung nicht nur Vorteile für Ärzte mit sich brächte, in dem die tatsächlichen Leistungen bezahlt würden, sondern eine Umstellung auch Vorteile für die Versicherten zur Folge hätte.
Gepaart mit geeigneten Begrenzungsinstrumenten könnte man dadurch in Zukunft eine Über- und Unterversorgung vermeiden.
Auch für die ferne Zukunft sieht die TK Vorteile in dem neuen Modell. Durch die Einzelleistungsvergütung würde die gesetzliche Krankenkasse näher an das private Abrechnungssystem rücken. Ein einheitliches Vergütungssystem in einem einheitlichen Versicherungsmarkt wäre dadurch möglich.
Wie steht ihr dazu? Könnte es so einfach sein wie es klingt? Könnte mit einem in dieser Weise geänderten Gesundheitssystem die Qualität der medizinischen Versorgung weiter angehoben werden?
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