
Zum 1. März 2025 haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband neue Qualitätsstandards für die Durchführung von Videosprechstunden eingeführt. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, die Qualität telemedizinischer Leistungen zu sichern und die Versorgung der Patienten gemäß den verfügbaren Kapazitäten weiter zu optimieren. Hier das Wichtigste in der Übersicht.
Inhaltsverzeichnis
Sicherstellung der Anschlussversorgung
Ein zentrales Element der neuen Richtlinien ist die Gewährleistung einer nahtlosen Anschlussversorgung nach einer Videosprechstunde. Ärzte und Psychotherapeuten sind demnach verpflichtet, Patienten bei Bedarf zeitnah einen Termin in ihrer Praxis anzubieten, eine Überweisung zu einem Facharzt auszustellen oder, falls medizinisch erforderlich, eine Einweisung in ein Krankenhaus vorzunehmen.
Vermittlung von Videosprechstunden in Wohnortnähe
Ab September 2025 sind Terminvermittlungsdienste weiterhin dazu verpflichtet, Patienten bevorzugt an Ärzte oder Psychotherapeuten zu vermitteln, deren Praxen sich in räumlicher Nähe zum Wohn- oder Aufenthaltsort des Patienten befinden. Dies soll sicherstellen, dass Patienten im Bedarfsfall schnell eine persönliche Behandlung in Anspruch nehmen könnten. Dabei versteht sich unter „räumlicher Nähe“ allerdings nicht zwangsläufig auch „direkt um die Ecke“. Vielmehr soll dadurch nach Möglichkeit vermieden werden, dass ein Arzt aus Süddeutschland einen Patienten an der Küste behandelt.
Ersteinschätzungsverfahren vor Terminvergabe
Ebenfalls ab September 2025 wird vor der Vergabe eines Termins für eine Videosprechstunde ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren eingeführt. Dieses soll prüfen, ob eine Videosprechstunde für das jeweilige medizinische Anliegen geeignet ist oder ob eine persönliche Vorstellung des Patienten erforderlich ist. Diese Maßnahme dient dazu, die Patienten in die für sie passende Versorgungsstruktur zu leiten und gilt nur dann, wenn Patienten sich für eine Terminvergabe an eine Vermittlungsagentur wenden.
Priorisierung anhand medizinischer Kriterien
Vermittlungsportale für Videosprechstunden sind angehalten, Termine ausschließlich nach medizinischen Kriterien zu priorisieren. Termine dürfen nicht ausschließlich für einzelne Leistungen wie die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angeboten werden.
Durchführung von Videosprechstunden außerhalb der Praxisräume
Die neuen Qualitätsstandards regeln auch die Bedingungen, unter denen Ärzte und Psychotherapeuten Videosprechstunden außerhalb ihrer Praxisräume, beispielsweise aus dem Homeoffice heraus, durchführen dürfen. Dies erweitert die Flexibilität für Leistungserbringer, wobei die Einhaltung der festgelegten Qualitätsstandards gewährleistet sein muss. Ärzte, die aus dem Homeoffice heraus eine Videosprechstunde anbieten möchten, benötigen einen voll ausgestatteten Telearbeitsplatz, welcher sich in einem geschlossenen Raum und zudem im Inland befinden muss.
Erweiterung der psychotherapeutischen Leistungen per Video
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen ebenfalls als Videosprechstunde durchgeführt werden. Es wird jedoch empfohlen, insbesondere die erste Sprechstunde und die erste probatorische Sitzung persönlich in der Praxis abzuhalten, um eine optimale therapeutische Beziehung aufzubauen.
Fazit: Neue Qualitätsstandards bei Videosprechstunden
Diese neuen Qualitätsstandards bei Videosprechstunden sollen die telemedizinische Versorgung verbessern und sicherstellen, dass Patienten auch bei Inanspruchnahme von Videosprechstunden eine umfassende und qualitativ hochwertige medizinische Betreuung erhalten. Für die Zukunft steht für die KBV und den GKV-Spitzenverband zur Debatte, in welchem Umfang Videosprechstunden künftig angeboten werden sollen. Lesen Sie außerdem: