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praktischArzt » Magazin » Vertragsärztliche Formulare divers – jetzt mit w, m, d, x

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Gender Regelung: EBM divers

Vertragsärztliche Formulare divers – jetzt mit w, m, d, x

Der Begriff Gender ist mittlerweile jedem ein Begriff und begegnet uns im Alltag mehr und mehr. Auch im medizinischen Sprachgebrauch hat eine Differenzierung zwischen „Sex“ und „Gender“ längst Einzug gehalten. Damit ergeben sich auch vermehrt Änderungen für den Praxisalltag.

Vertragsärztliche Formulare jetzt auch mit den Optionen d und x

Statt nur den Kürzeln w (für weiblich) und m (für männlich) sollen ab Oktober 2019 auf allen vertragsärztlichen Formularen auch die Kürzel d (für divers) und x (für unbestimmt) stehen. Mit der Option für das dritte Geschlecht oder kein Geschlecht soll intersexuellen Menschen ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen ist, auf Notfallabrechnungen oder Überweisungen eingetragen zu bekommen. Gleichzeitig ändern sich diesbezüglich weitere Detailvorgaben im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Grund für die Formularbestimmung ist die Änderung der §§ 22 Absatz 3 und 45b, die Mitte Dezember 2018 vom Bundestag beschlossen wurde. Mit der Einführung des neuen Geschlechtseintrags wurde eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.

In den Allgemeinen Bestimmungen zum EBM wurde die Nummer 4.2.1 bereits entsprechend geändert und auf der elektronischen Gesundheitskarte die Kennzeichnung d ergänzt. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen auf vertragsärztlichen Formularen eine noch differenzierte Kennzeichnung vornehmen, die die Optionen d und x beinhalten. Grund dafür sind mehrere Beschlüsse des Bewertungsausschusses.

Geänderte EBM-Detailvorgaben für Vorsorgeuntersuchungen

Die neuen Regeln zur sexuellen Identität haben auch Auswirkungen auf Leistungsansprüche der Patienten. Der Bewertungsausschuss strebt eine neue Regelung bezüglich geschlechtsunspezifischem Leistungsinhalt an, der „mit einem geschlechtsbezogenen Anspruch verbunden ist“ für den 30. September 2019 an. Betroffen sind etwa Leistungen der Krebsfrüherkennungsprogramme. So sieht beispielsweise Nr. 01470 EBM die Aufklärung zur Darmkrebsvorsorge und eine Vorsorgekoloskopie bei Männern bereits ab dem 50. Lebensjahr vor. Bei Frauen besteht der Anspruch auf eine Vorsorgekoloskopie erst ab dem 55. Lebensjahr.

Bei der Berechnungsfähigkeit geschlechtsspezifischer EBM-Leistungen ohne geschlechtsorganbezogenen Inhalt besteht laut Kassen- und Versicherungsvertretern im Ausschuss noch Handlungsbedarf. Gemeint sind Untersuchungen wie das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen, das nur für Männer ab dem 65. Lebensjahr gedacht ist (EBM-Nrn. 01747 und 01748). Das Screening soll auch bei Inter- oder Transsexualität berechnungsfähig sein, wenn der Eintrag im Personenstandsregister nicht der Geschlechtszuordnung der Anspruchsberechtigten in der jeweiligen EBM-Ziffer entspricht.

Somit hätte auch eine transsexuelle Patientin mit personenstandsrechtlicher Zuordnung zum weiblichen Geschlecht ein Anrecht auf eine Vorsorgekoloskopie ab dem 50. Lebensjahr oder das Bauchaortenscreening ab dem 65. Lebensjahr, wenn bei ihr ein männlicher geschlechtsorganbezogener Befund (Vorhandensein von Testes und/oder Prostata) vorliegt. Für Harnröhren- und Blasenspiegelungen sieht der Ausschuss noch konkretere Regelungen vor, die sich nach der Lage und Länge der Urethra richten.

Mehr Bürokratie und Voruntersuchungen notwendig?

Laut einem Bericht der Medical-Tribune vom 24.07.2019 könnten die Änderungen mit zusätzlichen Voruntersuchungen zur organbezogenen Geschlechtszuordnung und zusätzlicher Bürokratie verbunden sein. Die Zahl der Betroffenen dürfte in der Praxis allerdings gering ausfallen. Zwar schwanken die Schätzungen, das Bundesverfassungsgericht ging im Rahmen des Prozesses aber von etwa 160.000 Intersexuellen in Deutschland aus. Das Bundesamt für Justiz schätzt, dass es hierzulande etwa 18.000 inter- oder transsexuelle Menschen gibt. Laut einer Studie der UN sollen allerdings bis zu 1,7 Prozent der Bevölkerung zum Intersexuellen-Spektrum gehören.

Autor
Jana Görgen
Medizinredakteurin
Veröffentlicht am: 18.09.2019
Themen: Alle Themen, News und Politik, Facharzt

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