
Etwa 70 Prozent aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stehen medizinischen Zweitmeinungen bei komplexen Entscheidungen positiv gegenüber. Zu diesem Ergebnis kommt die Anfang August veröffentlichte Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2021“ der Stiftung Gesundheit. Ein Großteil der Ärzte erfüllt zudem bereits die Voraussetzungen, am Zweitmeinungsverfahren mitzuwirken.
Zweitmeinungen: Hohe Akzeptanz für das Verfahren
Seit 2017 haben Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, bei bestimmten Indikatoren das Recht, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Mittlerweile machen auch immer mehr Patienten von diesem Recht Gebrauch. Eine Umfrage der BARMER aus dem Jahr 2019 zeigt zum Beispiel, dass dies vor allem vor geplanten Operationen der Fall ist. 57 Prozent der Befragten lassen die Notwendigkeit einer Operation von einem zweiten Mediziner überprüfen. Neben den gesetzlichen Krankenkassen bieten heute auch private Gutachterbüros das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung für Selbstzahler an.
Die Mehrheit der niedergelassenen Ärzte hält das Zweitmeinungsverfahren ebenfalls für sinnvoll. Wie die Stiftung Gesundheit betont, setzt sich unter den Medizinern das Verständnis durch, dass selbst Spezialisten nicht über alle medizinischen Kenntnisse verfügen können. Fast zwei Drittel der für die Studie befragten Humanmediziner sind nach eigenen Angaben mit den Indikationen und Abläufen des Zweitmeinungsverfahrens vertraut. Rund 30 Prozent geben an, zumindest am Rande vom Verfahren gehört zu haben. Nur 9,3 Prozent der befragten Ärzte sagen, dass ihnen das Zweitmeinungsverfahren unbekannt sei.
Die Akzeptanz ist hoch: Fast 70 Prozent der Ärzte stimmen der Aussage zu, dass eine Zweitmeinung komplexe Therapieentscheidungen verbessert. Mehr als die Hälfte (53,2 Prozent) denkt, dass Zweitmeinungen generell sinnvoll sind. Rund 65 Prozent geben jedoch zu bedenken, dass divergierende ärztliche Meinungen den Patienten verunsichern können. Etwa 60 Prozent glauben, dass sich der Aufwand für das Zweitmeinungsverfahren nur in komplexen Fällen lohnt. Nur rund 16 Prozent glauben allerdings, dass die ärztliche Kompetenz das Einholen einer zweiten Meinung grundsätzlich überflüssig macht.
Zusätzliche Indikatoren gewünscht
Rund zwei Drittel der befragten Ärzte (65,9 Prozent) denken, dass eine medizinische Zweitmeinung für bestimmte Patientengruppen besonders relevant ist. Dazu zählen sie insbesondere Patienten mit Krebserkrankungen (64,8 Prozent), chronisch kranke Patienten (55,3 Prozent) und Kinder (31,1 Prozent).
Zurzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung nur bei wenigen Eingriffen:
- Einsetzen eines Kniegelenkersatzes (Knie-Endoprothese)
- Gebärmutterentfernung
- Mandeloperation
- Schulterarthroskopie
- Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom
- bestimmte planbare operative Eingriffe an der Wirbelsäule
Der Gemeinsame Bundesausschuss lässt aktuell weitere 15 Indikatoren prüfen. Die Studienautoren haben die niedergelassenen Ärzte gefragt, welche dieser Indikatoren sie für besonders sinnvoll halten. Mehr als die Hälfte der Humanmediziner (51,5 Prozent) hält Zweitmeinungen bei Hüftgelenkersatz für wichtig, auf Platz 2 steht die bariatrische Chirurgie (40,1 Prozent), gefolgt von Herzkatheter-Untersuchungen (36,4 Prozent).
45,2 Prozent der befragten Ärzte sehen sogar einen Bedarf für weitere Indikatoren, insbesondere im Bereich der Orthopädie (24,8 Prozent), der Chirurgie (15,7 Prozent) und der Gynäkologie (13,0 Prozent). Nach ihren Vorschlägen für bestimmte Eingriffe befragt, nannten die Ärzte vor allem Wirbelsäulen- und Bandscheibenvorfälle sowie die Endoprothetik.
Zweitmeinungen: Gut 80 Prozent der Ärzte erfüllen die Qualifikationskriterien für das Verfahren
Mediziner, die am Zweitmeinungsverfahren teilnehmen möchten, müssen bestimmte Qualifikationskriterien erfüllen. Bei fast 80 Prozent der Befragten ist dies der Fall, 45 Prozent geben sogar an, dass sie die Voraussetzungen in jeder Hinsicht erfüllen. Bei 16,5 Prozent der Befragten sind die erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben.
Mehr als 70 Prozent der befragten Humanmediziner ist zudem dazu bereit, am Zweitmeinungsverfahren der GKV teilzunehmen. Fast 30 Prozent sagen, dass sie in jedem Fall teilnehmen möchten, 44 Prozent sind zumindest mit gewissen Einschränkungen dazu bereit. 27,1 Prozent der Befragten wollen sich nicht am Verfahren beteiligen. Trotz der großen grundsätzlichen Bereitschaft haben derzeit nur 5,8 Prozent der Befragten einen Vertrag mit mindestens einer GKV abgeschlossen und rechnen Zweitmeinungen ab.
Die Studie ist Teil der Reihe „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit“ (ÄiZG), mit der die Stiftung Gesundheit seit 2005 untersucht, wie sich der Arztberuf entwickelt. Jedes Jahr steht dabei ein anderes Schwerpunktthema im Fokus. Für die Ausgabe 2021 wurden rund 34.500 ambulant tätige Humanmediziner angeschrieben. 2.833 Ärzte haben den Fragenbogen beantwortet. Das entspricht einer Antwortquote von 8,2 Prozent.













