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praktischArzt Magazin Kassenärzte wollen Attestpflicht erst ab Tag vier – Arbeitgeber laufen Sturm

Kassenärzte wollen Attestpflicht erst ab Tag vier – Arbeitgeber laufen Sturm

Kassenärzte Wollen Attestpflicht Erst Ab Tag Vier
Zuletzt aktualisiert: 13.10.2025
Themen: News
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Weniger Zettel, weniger Termine? Kassenärzte wollen die Attestpflicht zur Krankschreibung lockern: Ein Attest soll erst ab dem vierten – perspektivisch sogar dem fünften – Krankheitstag fällig werden. Arbeitgeber halten das für eine gefährliche Einladung zu mehr Ausfällen. Die Politik ringt unterdessen um die richtige Balance zwischen Vertrauen und Kontrolle.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was die KBV fordert
  2. Was heute gilt
  3. Widerstand der Arbeitgeber
  4. Politische Einordnung
  5. Mögliche Folgen für Betriebe und Patienten

Das Wichtigste in Kürze:

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert, Krankschreibungen grundsätzlich erst ab Tag vier vorzulegen und das Recht der Arbeitgeber zu streichen, schon früher ein Attest zu verlangen. Begründung: Ein Drittel der jährlich rund 116 Millionen Krankschreibungen dauere höchstens drei Tage; ihr Wegfall würde Praxen und Kosten spürbar entlasten. Arbeitgeberverbände lehnen ab und sprechen von zusätzlicher Unsicherheit und fehlender Steuerung der Patienten. Die Karenztag‑Debatte aus dem Januar 2025 – damals von Politikern verworfen – liefert den politischen Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung.

Was die KBV fordert

KBV-Chef Andreas Gassen will die Attestpflicht generell auf den vierten Krankheitstag verschieben. Langfristig hält er sogar fünf Tage für denkbar. Zudem soll die gesetzliche Ausnahme fallen, die es Arbeitgebern gestattet, bereits ab Tag eins ein Attest zu verlangen. Nach KBV-Angaben werden pro Jahr etwa 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt, rund 35 Prozent davon enden nach spätestens drei Tagen – hier könnten Termine entfallen und damit Zeit und Geld gespart werden. Für Kinderkrankmeldungen schlägt Gassen ebenfalls Erleichterungen vor.

Was heute gilt

Rechtlich ist die Lage klar: Wer länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist, muss am darauffolgenden Arbeitstag – also regelmäßig am vierten Tag – eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Zugleich darf der Arbeitgeber per Arbeitsvertrag oder Einzelfallanordnung den Nachweis früher verlangen. Genau diese Sonderregel im Entgeltfortzahlungsgesetz stellt die KBV infrage.

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Widerstand der Arbeitgeber

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) weist den Vorstoß zurück. Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter warnt, eine pauschale Verlängerung der Frist belaste Betriebe, ohne die strukturellen Probleme im Gesundheitswesen zu lösen. Nötig sei vielmehr eine „stärkere Patientensteuerung“. In der politischen Gesamtlage spricht die Arbeitgeberseite gar von einer „Nebelkerze“.

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Politische Einordnung

Konkrete Gesetzesinitiativen liegen nicht vor, die Diskussion dockt jedoch an eine ältere Kontroverse an: den „Karenztag“, also einen unbezahlten ersten Krankheitstag. Als diese Idee im Januar 2025 aufkam, lehnten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Gesundheitsminister Karl Lauterbach einen solchen Schritt deutlich ab. Auch CDU-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann stellte sich quer. Die aktuelle KBV-Forderung betrifft zwar nur die Attestpflicht – die Grundfrage, wie viel Misstrauen oder Vertrauen in Krankheitsfällen angemessen ist, bleibt aber politisch hochsensibel.

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Spätere Attestpflicht: Mögliche Folgen für Betriebe und Patienten

Für Arbeitnehmer würde eine spätere Attestpflicht vor allem kurze Infekte unkomplizierter machen. Praxen könnten sich stärker auf medizinisch notwendige Fälle konzentrieren. Betriebe wiederum sehen das Risiko wachsender Planungsunsicherheit – insbesondere in Schichtsystemen, Pflege und Produktion. In Büros mit Homeoffice-Regeln dürfte eine Verlängerung der Frist eher abfederbar sein. Wie groß der Entlastungseffekt tatsächlich wäre, hängt davon ab, ob die von der KBV kalkulierten Einsparpotenziale eintreten – und ob Missbrauchsdebatten ausbleiben.

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Redaktion
Sebastian Ofer
Sebastian Ofer
Chefredakteur
Veröffentlicht am: 13.10.2025
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